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Der Ehevertrag – brauche ich sowas?

Eheverträge: Vor oder während der Ehe, oder als Scheidungsfolgenvereinbarung für die Scheidung?

Sie haben sich entschlossen zu heiraten. Neben den vielen Dingen, die für die Hochzeit erledigt werden müssen, stellen Sie sich die Frage, ob Sie einen Ehevertrag brauchen. Diverse Gründe mögen sicherlich dafür und auch dagegen sprechen. Aber die Entscheidung darüber eilt nicht, denn ein Ehevertrag kann auch nach der Hochzeit noch geschlossen werden.

Auch ohne Ehevertrag leben Sie in keinem rechtsfreien Raum. Ohne Abschluss eines solchen Vertrages leben die Ehepartner nach dem deutschen Recht automatisch in einem gesetzlichen Güterstand, der so genannten Zugewinngemeinschaft. Auch hier sind gewisse Vermögenspositionen im Falle einer Scheidung gesichert.

Bestehen weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder online Verbindung zu uns auf. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht stehen hilfsbereit und beratend zur Verfügung.

Ehevertrag
Wann sollten Eheverträge abgeschlossen werden? Was gehört in den Ehevertrag? Müssen die Verträge notariell beglaubigt werden? Gerne klären wir Sie über alle Details ausführlich auf. Symbolfoto: fizkes / Bigstock

Wann sind Eheverträge sinnvoll?

Grundsätzlich stellt sich zuerst die Frage, wann ein Ehevertrag überhaupt sinnvoll ist. Es gibt Situationen, in denen sich ein Ehevertrag für beide Partner lohnt. Das sind solche, in denen die Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten haben. Nützlich dabei ist: Im Falle einer rechtlichen Diskussion gilt das Recht des Aufenthaltslandes oder dessen, in dem beide zuletzt gemeinsam gelebt haben. Ein anderer Fall, in dem sich ein Ehevertrag als sinnvoll herausstellt ist derjenige, wenn beide Ehegatten unterschiedlich hohes Vermögen haben. Oft möchte der wohlhabende Ehegatte verhindern, dass der andere Teil ihn nur heiratet, um im Fall einer Scheidung abgesichert zu sein. Oder andersherum: Der weniger wohlhabende Ehegatte will den Eindruck vermeiden, er heirate nur des Geldes wegen. Eben gleiches gilt für eine Unternehmerhochzeit, bei der die Gefährdung des Unternehmens vermieden werden soll.

In diesen Fällen brauchen Sie keinen Ehevertrag

Wann braucht man also keinen Ehevertrag? Wollen beide Ehepartner heiraten und anschließend Kinder bekommen, ist ein Ehevertrag meist nicht nötig. Grund dafür ist, dass üblicherweise bei einer solchen Konstellation ein Ehepartner beruflich ohnehin im Sinne der Kindesbetreuung zurücktritt.

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass ohne Ehevertrag der eine Ehepartner für die Schulden des anderen aufkommen muss. Um das zu vermeiden schließen viele Eheleute einen Vertrag. Das ist so nicht richtig. Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft muss der eine Ehegatte nicht für den anderen die Schulden tilgen. Solange nicht ausdrücklich mit für die Schulden unterschrieben wurde, haftet der mit den Schulden belastete Ehegatte allein.

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

Der Abschluss eines Ehevertrages ist jederzeit möglich. Sowohl vor als auch nach der Eheschließung können Vereinbarungen getroffen werden. Wie in allen anderen vertraglichen Beziehungen, kann auch der Ehevertrag nur im beiderseitigen Einvernehmen der Ehegatten geschlossen werden.

Formerfordernisse an das Erstellen eines Ehevertrages

Die Eheleute haben bei der Anfertigung eines Ehevertrages einen weiten Gestaltungsspielraum, der ihnen durch die gesetzliche Regelung der Vertragsfreiheit geboten wird. Die Vereinbarungen können dementsprechend gewichtige Folgen mit sich ziehen. Nach dem deutschen Recht ist ein Ehevertrag daher nur dann gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wurde. Im Einzelnen bedeutet das: Der Notar erklärt und berät über mögliche Risiken bevor er einen Vertragsentwurf erstellt. Erst mit der Unterschrift der Eheleute und des Notars ist der Vertrag notariell beurkundet. Fehlt es an dieser Formvorschrift ist der Ehevertrag wegen Formmangels nichtig.

Grenzen der Vertragsfreiheit – Nicht alles ist erlaubt

Die Vertragsfreiheit, die grundsätzlich die Eheleute dazu berechtigt alles vertraglich zu vereinbaren, was sie möchten, ist hier jedoch nicht schrankenlos. So ist es den Eheleuten untersagt Vereinbarungen zu treffen, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder einen Ehegatten stark benachteiligen. Im Einzelnen wird auch darüber durch einen im Voraus aufgesuchten Rechtsanwalt oder den Notar aufgeklärt.

Nicht immer sind Eheverträge frei von unbemerkten Mängeln. Diese machen den Vertrag unwirksam und es gelten die gesetzlichen Regeln.

eheverträge abschließen
Bekannt sind sie vor allem aus den Medien und der Boulevard Presse. Jedoch Eheverträge werden heutzutage längst nicht mehr nur von Stars und Reichen abgeschlossen. Wann auch solche Verträge für Normalbürger Sinn machen erklärt dieser Artikel  Symbolfoto: fizkes / Bigstock

Inhalt des Ehevertrages

Was kann nun also in einem Ehe-Vertrag vereinbart werden?

Im Ehevertrag kann durch die Vertragsfreiheit unter Berücksichtigung der Einschränkungen zunächst alles vereinbart werden, was von den gesetzlichen Regelungen abweicht. Oft sind berücksichtigte Themen dabei die Vermögensaufteilung, Altersvorsorge und zu zahlende Unterhaltsansprüche. Ebenfalls relevant sind die vertraglichen Vereinbarungen geworden, die den Ehenamen zusichern. Danach müssen die Ehegatten den Nachnamen des Ex- Partners nach der Scheidung aufgeben, wenn sie eine verbindliche Klausel dafür unterschrieben haben.

Güterstand – Was passiert mit dem Vermögen im Fall einer Scheidung?

Regelungen über den Güterstand der Eheleute werden sehr häufig in Eheverträgen festgehalten, um schon im Voraus festzulegen, was mit dem Vermögen im Fall einer Scheidung geschehen soll. Der normale Güterstand bei Eingehen der Ehe ist grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft. In dieser Form des Güterstandes bleibt das Vermögen beider Ehegatten zunächst getrennt. Erst bei der Scheidung erhält derjenige, der während der Ehe weniger Vermögen dazugewonnen hat, die Hälfte der Differenz zum Vermögenszuwachs des anderen Ehegatten. Wollen die Eheleute diese Regelung allerdings so nicht, wird der Güterstand im Ehevertrag dahingehend modifiziert, dass eine Gütertrennung vereinbart wird, bei der jeder das behält, was er sowohl vor der Ehe als auch während der Ehe dazu erwirtschaftet hat. Am Ende wird hier im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft also nichts ausgeglichen. Jeder Ehepartner behält das, was auch schon vorher sein Eigentum war. Dabei bleibt es auch im Scheidungsfall.

Kosten – Welche Kosten entstehen?

Die Kosten jedes Ehevertrages sind grundsätzlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie hängen zum einen von der Vermögenslage der Parteien und zum anderen vom Umfang der zu regelnden Gegenstände ab. Dahingehend müssen Kosten getragen werden, die durch die Erarbeitung eines Vertrages durch einen Rechtsanwalt und die anschließende Beurkundung durch einen Notar entstehen.

Möchten Sie einen Ehevertrag schließen, einen Entwurf erstellen oder sich vorerst nur darüber informieren? Nehmen Sie gerne das Beratungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Kotz vor Ort oder in der Online- Rechtsberatung wahr. Gerne stehen wir Ihnen kompetent und informativ zur Seite.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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