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Familienkrankenversicherung bei Scheidung

Wenn die Scheidung einmal durch ist, vergessen viele Ex-Ehegatten, dass die Scheidung auch Auswirkung auf den Versicherungsschutz hat.

Ende der Familienversicherung bei Scheidung

Häufig ist derjenige Ehegatte, der nicht selbst sozialversicherungspflichtig ist, also entweder gar nicht berufstätig ist, oder ein monatliches Einkommen von 400€ nicht übersteigt, beim Ehegatten mit krankenversichert. Was die meisten Ehegatten jedoch nicht wissen ist, dass für den Fall, dass sie sich für eine Scheidung entscheiden, auch die gemeinsame Krankenversicherung mit Rechtskraft des Scheidungsurteils endet. Das hat zur Folge, dass sich ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils jeder Ehegatte selbst krankenversichern muss. Tut er dies nicht, besteht kein Versicherungsschutz.

Neu Versicherung innerhalb drei Monaten nach Scheidung

Was passiert eigentlich nach der Scheidung mit der Krankenversicherung, wenn die Ehefrau während der Ehe bei ihrem Ehegatten versichert ist? – Symbolfoto: Davizro Photography/Bigstock

Dem geschiedenen Ehegatten eröffnet sich nach der Scheidung nun die Möglichkeit, sich in derselben Versicherung als Mitglied anzumelden. Die bisherige Krankenversicherung, bei der auch die Familienversicherung bestand, ist verpflichtet den geschiedenen Ehegatten als Mitglied aufzunehmen. Diese Pflicht besteht allerdings nur drei Monate ab Rechtskraft der Scheidung, also ab endgültigem Scheidungsurteil.

Kosten der Krankenversicherung als Teil des Unterhaltsanspruches

Die monatlich zu zahlenden Beiträge, die mit der Krankenversicherung einhergehen, sind Teil des Unterhaltsanspruches und müssen im Zweifel vom Ehegatten übernommen werden, wenn der nicht vermögende Ehegatte zum Selbstunterhalt nicht in der Lage ist. Das setzt jedoch wieder, wie bei allen anderen Unterhaltsleistungen auch, voraus, dass der unterhaltspflichtige Ehegatte auch leistungsfähig ist. Waren die Ehegatten während der Ehe privat versichert, muss auch eine solche Versicherung vom anderen Ehegatten übernommen werden,  wenn  er zum Unterhalt verpflichtet ist.

An der Familienversicherung der Kinder ändert sich grundsätzlich nichts

Sind auch gemeinsame Kinder in der Ehe entstanden, und sind auch diese mit in die Familienversicherung eingebunden, stellt sich die Frage, was mit deren Versicherungsschutz ist. Grundsätzlich ist hier zu sagen, dass sich am Versicherungsschutz der Kinder nichts ändert. Sie bleiben weiterhin mit einem der Ehegatten familienversichert. Für sie muss also kein neuer Schutz abgeschlossen werden.

Sollten Sie fragen zu Ihrer persönlichen Lage im Bereich der Familienversicherung haben, sprechen Sie uns gerne an, um die finanziellen Aspekte Ihrer Scheidung zu besprechen. Nutzen Sie dazu unser Beratungsangebot vor Ort in der Kanzlei mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht oder in der Online-Beratung.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Familienrecht. Von der Scheidung über den Unterhalt bis hin zum Sorgerecht.

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