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Festsetzung von Ordnungsgeld – Abstammungsbegutachtung ausbleibender Elternteil

Ein mutmaßlicher Vater weigert sich, an einer DNA-Untersuchung teilzunehmen, und kassiert dafür prompt ein Ordnungsgeld. Doch das Oberlandesgericht Bamberg pfeift das Familiengericht zurück: Ohne ordentliche Ladung kein Zwang! Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Verhängung von Ordnungsmaßnahmen in Abstammungsverfahren auf und könnte sogar den Bundesgerichtshof beschäftigen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil befasst sich mit der Verweigerung einer DNA-Untersuchung zur Feststellung der Vaterschaft.
  • Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, an einer genealogischen Analyse teilzunehmen, wies jedoch die Vaterschaft zurück.
  • Die Entscheidung des Familiengerichts beinhaltete die Festsetzung eines Ordnungsgeldes aufgrund der Verweigerung der Untersuchung.
  • Der Beschwerdeführer gab an, aus gesundheitlichen Gründen nicht an den Terminen erscheinen zu können.
  • Der Antrag auf sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung wurde vom Oberlandesgericht angenommen.
  • Das Gericht entschied, dass keine ausreichenden Gründe für die Verweigerung der Untersuchung dargelegt wurden.
  • Eine bloße Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt nicht die Ablehnung einer DNA-Probe, da diese nicht die Unzumutbarkeit nachweist.
  • Die Regelung verpflichtet die betroffenen Personen im Abstammungsverfahren zur Mitwirkung, es sei denn, sie können Unzumutbarkeit beweisen.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit von Abstammungsgutachten und die rechtlichen Pflichten der betroffenen Personen.
  • Das Gericht ließ die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zu, was eine weitere Überprüfung der Entscheidung ermöglicht.

Ordnungsgeld im Familienrecht: Mitwirkungspflicht bei Vaterschaftstests im Fokus

Ordnungsgeld und Abstammungsbegutachtung im Familienrecht
Das OLG Bamberg hob die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen mutmaßlichen Vater auf, da eine formelle gerichtliche Ladung zu DNA-Tests erforderlich ist. (Symbolfoto: Flux gen.)

Im Familienrecht stehen oft komplexe Fragen zur Abstammung und elterlichen Verantwortung im Vordergrund. Ein wichtiges Thema ist die Anerkennung der Vaterschaft, die nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Konsequenzen für alle beteiligten Parteien hat. Dabei kann eine Abstammungsbegutachtung, häufig in Form eines DNA-Tests, erforderlich werden, um die Elternschaft festzustellen. Diese Tests sind zentral, wenn es um das Sorgerecht oder das Umgangsrecht geht, da unklare Verhältnisse oft zu Streitigkeiten zwischen Kindesmutter und Vater führen.

Eine besondere Herausforderung zeigt sich, wenn ein Elternteil seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Hier kann ein Gericht tätig werden und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes anordnen. Dies geschieht, um den Pflichtigen zur Teilnahme an der Beweisaufnahme zu bewegen und somit die Herausstellung der Elternschaft zu ermöglichen. Das Nichteinhalten dieser Obliegenheiten im Familienrecht kann dazu führen, dass die Rechte der Kinder und Eltern gefährdet werden. Die rechtlichen Schritte zur Durchsetzung dieser Gruppeninteressen sind entscheidend und verdeutlichen die verschiedenen Aspekte des Familienrechts.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Thematik der Ordnungsgeldfestsetzung in Bezug auf die ausbleibende Mitwirkung eines Elternteils bei der Abstammungsbegutachtung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Ordnungsgeldfestsetzung in Abstammungsverfahren zurück

In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht Bamberg die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen mutmaßlichen Vater aufgehoben, der sich zunächst weigerte, an einer DNA-Untersuchung zur Klärung der Vaterschaft teilzunehmen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen in Abstammungsverfahren.

Hintergrund des Rechtsstreits

Eine Mutter hatte die Feststellung der Vaterschaft für ihr 2023 geborenes Kind beantragt. Der mutmaßliche Vater bestritt im Gerichtstermin seine Vaterschaft, woraufhin das Familiengericht eine DNA-Untersuchung anordnete. Der Mann erschien jedoch nicht zu den vom Sachverständigen angesetzten Terminen zur Probenentnahme und meldete sich krank. Daraufhin setzte das Amtsgericht ein Ordnungsgeld von 500 Euro gegen ihn fest.

Beschwerde und Entscheidung des OLG

Der Betroffene legte sofortige Beschwerde ein und legte ärztliche Atteste vor. Das OLG Bamberg gab der Beschwerde statt und hob die Ordnungsgeldfestsetzung auf. In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass für die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 178 Abs. 2 FamFG eine ordnungsgemäße gerichtliche Ladung zum Untersuchungstermin erforderlich ist. Eine Terminmitteilung durch den Sachverständigen reiche dafür nicht aus.

Rechtliche Grundlagen und Implikationen

Das OLG stützte seine Entscheidung auf eine genaue Analyse des Gesetzgebungsverfahrens zum FamFG. Es betonte, dass die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen in Abstammungsverfahren unter den gleichen Voraussetzungen wie in anderen Zivilverfahren erfolgen müsse. Das Gericht stellte klar: „Eine gerichtliche Ladung zum Untersuchungstermin mit der Folge der möglichen Verhängung von Ordnungsmaßnahmen […] ist vielmehr nur dann veranlasst, wenn der Terminmitteilung durch den Sachverständigen keine Folge geleistet wird.“

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Handhabung von Abstammungsverfahren. Sie verdeutlicht, dass Familiengerichte bei der Anordnung von Zwangsmaßnahmen sorgfältig vorgehen müssen. Eine förmliche gerichtliche Ladung ist unerlässlich, bevor Ordnungsgelder verhängt werden können. Dies dient dem Schutz der Rechte aller Beteiligten und stellt sicher, dass Zwangsmaßnahmen nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Das OLG Bamberg hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, da die Frage der Voraussetzungen für Ordnungsmaßnahmen in Abstammungsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung ist. Dies eröffnet die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung, die für künftige Fälle richtungsweisend sein könnte.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des OLG Bamberg verdeutlicht, dass für die Verhängung von Ordnungsgeldern in Abstammungsverfahren eine förmliche gerichtliche Ladung unerlässlich ist. Eine bloße Terminmitteilung durch den Sachverständigen reicht nicht aus. Dies stärkt den Rechtsschutz der Beteiligten und setzt hohe verfahrensrechtliche Standards für Zwangsmaßnahmen in familiengerichtlichen Verfahren. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde eröffnet die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung dieser grundsätzlichen Frage.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einem Abstammungsverfahren zur DNA-Untersuchung aufgefordert werden, können Sie zunächst aufatmen: Ein Ordnungsgeld droht Ihnen nicht sofort, wenn Sie einem vom Sachverständigen mitgeteilten Termin fernbleiben. Erst wenn Sie eine förmliche gerichtliche Ladung erhalten und dieser nicht Folge leisten, riskieren Sie ein Ordnungsgeld. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Sie die Untersuchung dauerhaft verweigern können. Das Gericht kann Sie immer noch förmlich laden und bei Nichterscheinen Zwangsmaßnahmen anordnen. Es ist ratsam, bei Verhinderung frühzeitig Kontakt aufzunehmen und Gründe darzulegen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.


FAQ – Häufige Fragen

Willkommen in unserer FAQ-Rubrik, wo wir häufig gestellte Fragen rund um zentrale Themen im Familienrecht klären. Hier erfahren Sie unter anderem, welche Rolle Ordnungsgeld in gerichtlichen Verfahren spielt und wie eine Abstammungsbegutachtung durchgeführt wird. Unsere Antworten sind sorgfältig recherchiert, um Ihnen klare und zuverlässige Informationen zu bieten. Entdecken Sie spannende Einblicke und hilfreiche Erklärungen zu diesen wichtigen Aspekten des Familienrechts.

Was passiert, wenn ich an einer DNA-Untersuchung nicht teilnehme?

Die Konsequenzen einer Nichtteilnahme an einer DNA-Untersuchung hängen davon ab, ob es sich um eine freiwillige Untersuchung oder eine angeordnete Maßnahme handelt.

Freiwillige DNA-Untersuchung

Bei einer freiwilligen DNA-Untersuchung, wie beispielsweise einer DNA-Reihenuntersuchung, haben Sie das Recht, die Teilnahme zu verweigern. Eine Verweigerung allein darf nicht als Verdachtsgrund gewertet werden. Die Staatsanwaltschaft darf Sie nicht allein aufgrund Ihrer Nichtteilnahme als Verdächtigen einstufen.

Angeordnete DNA-Untersuchung

Wenn eine DNA-Untersuchung richterlich angeordnet wurde, sieht die Situation anders aus:

  1. Duldungspflicht: Sie haben in diesem Fall eine Duldungspflicht, aber keine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen die Entnahme über sich ergehen lassen, müssen aber nicht aktiv dabei helfen.
  2. Zwangsmaßnahmen: Bei Verweigerung können Zwangsmaßnahmen angewendet werden, um die DNA-Probe zu erhalten. Dies kann die zwangsweise Entnahme einer Speichelprobe oder sogar einer Blutprobe beinhalten.
  3. Rechtsmittel: Wenn Sie eine angeordnete DNA-Entnahme für unrechtmäßig halten, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann Rechtsmittel einlegen und Akteneinsicht beantragen, um die Rechtmäßigkeit der Anordnung zu prüfen.

Voraussetzungen für eine angeordnete DNA-Untersuchung

Eine DNA-Untersuchung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden:

  • Verdacht einer erheblichen Straftat: Sie müssen einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtig sein.
  • Prognose: Es muss Grund zu der Annahme bestehen, dass gegen Sie künftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu führen sind.
  • Richterlicher Beschluss: In der Regel ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Nur bei „Gefahr im Verzug“ kann die Staatsanwaltschaft oder die Polizei die Maßnahme anordnen.

Wenn Sie mit einer DNA-Untersuchung konfrontiert werden, ist es ratsam, ruhig zu bleiben und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch mit den Polizeibeamten verwickeln. In einer solchen Situation kann die Konsultation eines Rechtsanwalts sehr hilfreich sein, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.

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Welche Rechte habe ich als Betroffener in einem Abstammungsverfahren?

Als Betroffener in einem Abstammungsverfahren stehen Ihnen wichtige Rechte zu, die Ihre Interessen schützen und Ihre Beteiligung am Verfahren sicherstellen sollen.

Recht auf rechtliches Gehör

Sie haben das Recht, im Verfahren gehört zu werden. Das bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Sichtweise darzulegen und Beweise vorzubringen. Das Gericht muss Ihre Ausführungen berücksichtigen, bevor es eine Entscheidung trifft.

Recht auf Ladung und Information

Das Gericht ist verpflichtet, Sie zu allen Terminen zu laden und über den Verfahrensstand zu informieren. Sie haben das Recht, an allen Verhandlungen teilzunehmen und Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen.

Recht auf Verweigerung der Mitwirkung

In bestimmten Fällen können Sie die Mitwirkung an einer genetischen Untersuchung verweigern. Allerdings kann das Gericht bei Verweigerung ohne triftigen Grund ein Ordnungsgeld festsetzen. Wenn Sie als Elternteil nicht zur Abstammungsbegutachtung erscheinen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Recht auf Beantragung von Beweiserhebungen

Sie können die Einholung von Sachverständigengutachten oder die Vernehmung von Zeugen beantragen. Das Gericht muss sich mit Ihren Beweisanträgen auseinandersetzen und begründen, falls es diese ablehnt.

Recht auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Sie haben das Recht, sich in allen Stadien des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In bestimmten Fällen kann Ihnen auch Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, wenn Sie die Kosten für einen Anwalt nicht selbst tragen können.

Recht auf Beschwerde

Gegen Entscheidungen des Gerichts können Sie in der Regel Beschwerde einlegen. Dies gilt insbesondere für die Festsetzung von Ordnungsgeldern oder die Anordnung von Zwangsmaßnahmen.

Recht auf Schutz persönlicher Daten

Im Abstammungsverfahren haben Sie ein Recht darauf, dass mit Ihren persönlichen Daten und den Ergebnissen genetischer Untersuchungen vertraulich umgegangen wird.

Wenn Sie von einem Abstammungsverfahren betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie diese Rechte kennen und wahrnehmen. Bei Unsicherheiten oder komplexen rechtlichen Fragen kann die Konsultation eines Fachanwalts für Familienrecht sinnvoll sein, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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Wie kann ich mich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wehren?

Gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes können Sie sich auf verschiedene Weise wehren. Die wichtigsten Möglichkeiten sind:

Sofortige Beschwerde

Sie können eine sofortige Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss einlegen. Diese Beschwerde müssen Sie innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses bei dem Gericht einreichen, das die Entscheidung getroffen hat, oder beim zuständigen Beschwerdegericht. Beachten Sie: Die sofortige Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Sie müssen das Ordnungsgeld vorerst nicht zahlen, bis über Ihre Beschwerde entschieden wurde.

Entschuldigung des Ausbleibens

Wenn Sie als geladener Zeuge nicht zum Gerichtstermin erschienen sind, können Sie versuchen, Ihr Ausbleiben zu entschuldigen. Eine rechtzeitige und ausreichende Entschuldigung kann dazu führen, dass das Ordnungsgeld gar nicht erst festgesetzt wird. Sollten Sie die Entschuldigung verspätet einreichen, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie an der Verspätung kein Verschulden trifft. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass bereits getroffene Anordnungen aufgehoben werden.

Prüfung der Rechtmäßigkeit

Überprüfen Sie, ob die Anordnung Ihres persönlichen Erscheinens rechtlich korrekt war. Gerichte haben bei solchen Anordnungen einen Ermessensspielraum. War die Anordnung fehlerhaft, könnte dies ein Grund sein, das Ordnungsgeld anzufechten.

Darlegung besonderer Umstände

Bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes berücksichtigen Gerichte, ob durch Ihr Ausbleiben die Sachaufklärung erschwert oder der Prozess verzögert wurde. Können Sie darlegen, dass dies nicht der Fall war, könnte dies zu Ihren Gunsten wirken. Beispielsweise wenn Ihr Anwalt über den Sachverhalt gut informiert war und alle relevanten Informationen geben konnte.

Gesundheitliche Gründe

Sollten gesundheitliche Gründe für Ihr Nichterscheinen verantwortlich sein, legen Sie dem Gericht entsprechende ärztliche Atteste vor. Beachten Sie jedoch, dass die Anforderungen an solche Nachweise oft sehr streng sind.

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der ein Ordnungsgeld droht oder bereits festgesetzt wurde, ist es ratsam, umgehend zu handeln. Prüfen Sie sorgfältig die Gründe für die Festsetzung und wählen Sie den für Ihren Fall am besten geeigneten Weg, um sich zu wehren. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.

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Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer DNA-Untersuchung?

Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer DNA-Untersuchung?

Die Anordnung einer DNA-Untersuchung in Abstammungsverfahren unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Gemäß § 178 FamFG kann das Gericht eine solche Untersuchung anordnen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Gerichtliche Ladung

Zunächst muss eine ordnungsgemäße gerichtliche Ladung erfolgen. Das bedeutet, dass Sie als betroffene Person eine offizielle Aufforderung des Gerichts erhalten, an der Untersuchung teilzunehmen. Diese Ladung muss Ihnen persönlich zugestellt werden und eine Belehrung über die Folgen des Ausbleibens enthalten.

Nichterscheinen oder Verweigerung

Die Anordnung einer DNA-Untersuchung kann erfolgen, wenn Sie trotz ordnungsgemäßer Ladung:

  • nicht zum Termin erscheinen
  • die Untersuchung verweigern
  • die Untersuchung behindern

Verhältnismäßigkeit

Das Gericht muss die Verhältnismäßigkeit der Anordnung prüfen. Es wägt dabei Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ab. In der Regel überwiegt das Interesse des Kindes.

Festsetzung von Ordnungsgeld

Bevor eine zwangsweise Durchführung der DNA-Untersuchung angeordnet wird, setzt das Gericht in der Regel zunächst ein Ordnungsgeld fest. Dies dient als milderes Mittel, um Sie zur Mitwirkung zu bewegen. Erst wenn dieses nicht zum Erfolg führt, kann die zwangsweise Durchführung angeordnet werden.

Zwangsweise Durchführung

Als letztes Mittel kann das Gericht die zwangsweise Durchführung der DNA-Untersuchung anordnen. Dies bedeutet, dass Sie notfalls unter Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Abgabe einer DNA-Probe verpflichtet werden können.

Wenn Sie in ein Abstammungsverfahren involviert sind, sollten Sie die gerichtliche Ladung ernst nehmen. Eine freiwillige Mitwirkung kann helfen, ein möglicherweise belastendes Zwangsverfahren zu vermeiden. Bedenken Sie, dass die Klärung der Abstammung nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale und psychologische Bedeutung haben kann.

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Welche Rolle spielt die formelle gerichtliche Ladung in einem Abstammungsverfahren?

Welche Rolle spielt die formelle gerichtliche Ladung in einem Abstammungsverfahren?

Die formelle gerichtliche Ladung spielt eine entscheidende Rolle in einem Abstammungsverfahren, insbesondere wenn es um die Anordnung von Zwangsmaßnahmen wie einem Ordnungsgeld geht. Eine ordnungsgemäße Ladung ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen.

Was macht eine formelle Ladung aus?

Eine formelle gerichtliche Ladung ist ein offizielles Schriftstück, das vom Gericht ausgestellt wird. Sie enthält wichtige Informationen wie Datum, Uhrzeit und Ort des Termins sowie den Grund der Vorladung. In einem Abstammungsverfahren wird die Ladung in der Regel förmlich zugestellt, das heißt, sie wird Ihnen persönlich oder per Einschreiben übermittelt.

Warum ist die formelle Ladung notwendig?

Die formelle Ladung dient mehreren Zwecken:

  1. Rechtliches Gehör: Sie stellt sicher, dass Sie über das Verfahren informiert sind und die Möglichkeit haben, sich zu äußern.
  2. Verfahrenssicherheit: Sie dokumentiert, dass das Gericht Sie ordnungsgemäß benachrichtigt hat.
  3. Grundlage für Zwangsmaßnahmen: Nur wenn Sie ordnungsgemäß geladen wurden, kann das Gericht bei Nichterscheinen Konsequenzen wie ein Ordnungsgeld verhängen.

Folgen einer fehlenden formellen Ladung

Wenn keine formelle Ladung erfolgt ist, hat dies erhebliche Auswirkungen:

  • Das Gericht kann kein Ordnungsgeld festsetzen, wenn Sie nicht zum Termin erscheinen.
  • Eine angeordnete Abstammungsbegutachtung kann nicht erzwungen werden.
  • Das gesamte Verfahren könnte als fehlerhaft angesehen werden, was zu Verzögerungen oder sogar zur Aufhebung von Entscheidungen führen kann.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten nur eine informelle Mitteilung über einen Termin. In diesem Fall wären Sie nicht verpflichtet zu erscheinen, und das Gericht könnte keine Sanktionen verhängen, wenn Sie fernbleiben.

Bedeutung für Sie als Betroffener

Wenn Sie an einem Abstammungsverfahren beteiligt sind, sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:

  • Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie eine förmliche Ladung erhalten haben.
  • Bewahren Sie die Ladung auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie ordnungsgemäß informiert wurden.
  • Nehmen Sie die in der Ladung genannten Termine ernst, da ein Nichterscheinen rechtliche Konsequenzen haben kann.

Die formelle Ladung schützt Ihre Rechte im Verfahren und stellt gleichzeitig sicher, dass das Gericht rechtmäßig handeln kann. Indem Sie die Bedeutung der Ladung verstehen, können Sie besser einschätzen, welche Schritte in Ihrem Verfahren wichtig sind und welche Folgen Ihr Handeln haben kann.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Abstammungsverfahren: Ein gerichtliches Verfahren zur Klärung der biologischen Elternschaft eines Kindes. Es kann von der Mutter, dem rechtlichen oder mutmaßlichen Vater oder dem Kind selbst eingeleitet werden. Zentrales Beweismittel ist oft ein DNA-Test. Das Verfahren hat weitreichende rechtliche Folgen, z.B. für Unterhaltspflichten oder das Erbrecht. Im vorliegenden Fall beantragte die Mutter die Feststellung der Vaterschaft, was zur Anordnung einer DNA-Untersuchung führte.
  • Ordnungsgeld: Eine vom Gericht verhängte Geldstrafe zur Durchsetzung prozessualer Pflichten. Es soll Beteiligte zur Mitwirkung im Verfahren zwingen, z.B. zur Teilnahme an einer angeordneten Untersuchung. Die Höhe kann bis zu 25.000 Euro betragen. Im konkreten Fall setzte das Amtsgericht 500 Euro gegen den mutmaßlichen Vater fest, weil er nicht zur DNA-Entnahme erschien. Das OLG hob dies jedoch aufgrund fehlender förmlicher Ladung auf.
  • Gerichtliche Ladung: Eine förmliche Aufforderung des Gerichts, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen. Sie muss bestimmte Formalien erfüllen und wird meist per Postzustellungsurkunde zugestellt. Nur bei ordnungsgemäßer Ladung können Zwangsmaßnahmen wie Ordnungsgelder verhängt werden. Im Fall reichte die Terminmitteilung des Sachverständigen nicht aus – das Gericht hätte selbst förmlich laden müssen.
  • Sachverständiger: Ein vom Gericht bestellter Experte, der in einem Rechtsstreit Gutachten zu Fachfragen erstellt. In Abstammungsverfahren führt er oft die DNA-Analyse durch. Er kann Termine zur Probenentnahme vorschlagen, aber keine rechtlich bindenden Ladungen aussprechen. Im Fall teilte der Sachverständige dem Gericht mit, dass der mutmaßliche Vater nicht zu den Terminen erschienen war.
  • Sofortige Beschwerde: Ein Rechtsmittel gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen, das innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden muss. Es hat oft aufschiebende Wirkung und führt zu einer Überprüfung durch das nächsthöhere Gericht. Im konkreten Fall legte der Betroffene sofortige Beschwerde gegen das Ordnungsgeld ein, der das OLG Bamberg stattgab.
  • Rechtsbeschwerde: Ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte zum Bundesgerichtshof. Sie muss vom Gericht zugelassen werden und dient der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen. Im Fall ließ das OLG die Rechtsbeschwerde zu, da die Frage der Voraussetzungen für Ordnungsmaßnahmen in Abstammungsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung ist und möglicherweise höchstrichterlich geklärt werden sollte.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 178 FamFG (Untersuchungspflicht in Abstammungssachen): Dieser Paragraph verpflichtet alle Beteiligten in einem Abstammungsverfahren, an notwendigen Untersuchungen wie DNA-Tests mitzuwirken, es sei denn, diese sind unzumutbar. Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer zur DNA-Untersuchung aufgefordert, um seine Vaterschaft zu klären.
  • § 390 ZPO (Ordnungsgeld gegen Zeugen und Beteiligte): Dieser Paragraph ermächtigt das Gericht, ein Ordnungsgeld gegen Zeugen oder Beteiligte zu verhängen, die einer gerichtlichen Anordnung nicht nachkommen, z.B. nicht zu einem Termin erscheinen. Im vorliegenden Fall wurde gegen den Beschwerdeführer ein Ordnungsgeld verhängt, weil er nicht zur DNA-Untersuchung erschienen war.
  • § 377 ZPO (Ladung): Dieser Paragraph regelt die förmliche Ladung zu Gerichtsterminen. Eine Ladung muss bestimmte Angaben enthalten und ordnungsgemäß zugestellt werden. Im vorliegenden Fall war strittig, ob die Mitteilung des Sachverständigen über den Termin zur DNA-Untersuchung als ausreichende Ladung anzusehen war.
  • § 1600d BGB (Anfechtung der Vaterschaft): Dieser Paragraph regelt, wer die Vaterschaft anfechten kann und innerhalb welcher Fristen dies geschehen muss. Im vorliegenden Fall hatte die Mutter die Feststellung der Vaterschaft beantragt, während der Beschwerdeführer seine Vaterschaft bestritt.
  • § 567 ZPO (Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde): Dieser Paragraph bestimmt, gegen welche Entscheidungen die sofortige Beschwerde zulässig ist. Im vorliegenden Fall legte der Beschwerdeführer sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes ein.

Das vorliegende Urteil

OLG Bamberg – Az.: 7 WF 152/24 e – Beschluss vom 05.08.2024


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