Ein Vorstandsvorsitzender mit monatlich über 28.000 Euro Einkommen und 18 Jahre Ehe – scheinbar ein klarer Fall für hohen nachehelichen Unterhalt an seine kranke Ex-Frau. Doch das Oberlandesgericht München wies den Anspruch der seit Jahrzehnten ohne eigenen Job lebenden Frau vollständig ab. Sie hatte ihren Mann nicht nur über Jahre massiv beleidigt, sondern auch mit einer Schere am Hals verletzt.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Warum musste ein Top-Manager nach 18 Jahren Ehe und Millionen-Einkommen keinen Unterhalt zahlen?
- Was war die Vorgeschichte der langen und kinderlosen Ehe?
- Wie entschied das erste Gericht und warum war es ein Kompromiss?
- Warum ging der Ehemann gegen diesen Kompromiss in Berufung?
- Wie verteidigte die Ehefrau ihren Anspruch auf Unterhalt?
- Wie kam das Oberlandesgericht zu seiner endgültigen Entscheidung?
- Warum zählten weder die lange Ehedauer noch die Krankheit der Frau?
- Wichtigste Erkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vollständig verwirkt werden?
- Welche Arten von Fehlverhalten können den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beeinflussen?
- Welche Rolle spielt die Eigenverantwortung des Unterhaltsberechtigten, insbesondere bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit?
- Führt eine lange Ehedauer automatisch zu einem dauerhaften Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
- Was genau versteht man unter ’nachehelicher Solidarität‘ und welche Bedeutung hat sie im Unterhaltsrecht?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 UF 268/23 e | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht München
- Datum: 22.08.2024
- Aktenzeichen: 12 UF 268/23 e
- Verfahren: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Familienrecht, Unterhaltsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Ehemann, der die Scheidung beantragte. Er forderte die vollständige Abweisung der Unterhaltsansprüche seiner Ex-Frau.
- Beklagte: Eine Ehefrau, die nach der Scheidung Unterhalt von ihrem Ex-Mann forderte. Sie sah sich aufgrund von Krankheiten als erwerbsunfähig an.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein wohlhabender Ehemann und seine langjährige, kinderlose Ehefrau trennten sich. Die Frau hatte den Mann kurz vor der Trennung verletzt. Sie forderte nach der Scheidung weiterhin Unterhalt.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Muss der wohlhabende Ehemann seiner Ex-Frau nach einer langen, kinderlosen Ehe trotz ihres schwerwiegenden Fehlverhaltens und ihrer Krankheiten weiterhin Unterhalt zahlen?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Beschwerde des Ehemanns hatte Erfolg; der Antrag der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt wurde vollständig abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Die Ehefrau hatte durch schwerwiegendes und wiederholtes Fehlverhalten die eheliche Solidarität so massiv verletzt, dass es dem Ehemann nicht mehr zugemutet werden konnte, Unterhalt zu zahlen.
- Konsequenzen für die Parteien: Die Ehefrau erhält keinen nachehelichen Unterhalt mehr und muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
Warum musste ein Top-Manager nach 18 Jahren Ehe und Millionen-Einkommen keinen Unterhalt zahlen?
Ein Vorstandsvorsitzender mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 28.000 Euro, eine 18 Jahre andauernde Ehe und eine nachweislich kranke Ex-Frau ohne eigenes Einkommen – auf den ersten Blick scheint der Fall klar. Dennoch entschied das Oberlandesgericht München, dass der Mann seiner geschiedenen Frau keinen einzigen Cent nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Die Begründung des Gerichts zeichnet das Bild einer Ehe, deren Ende so dramatisch war, dass es die grundlegenden Prinzipien der nachehelichen Solidarität außer Kraft setzte.
Was war die Vorgeschichte der langen und kinderlosen Ehe?

Die Geschichte des Paares begann bereits 1988. Zehn Jahre später, 1998, heirateten sie. Die Ehe blieb kinderlos. Während der Mann eine steile Karriere bei einer großen Versicherungsgesellschaft hinlegte und schließlich deren Vorstandsvorsitzender wurde, war die Frau seit 1992 nicht mehr berufstätig. Sie hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung und war schon bei der Eheschließung seit mehreren Jahren ohne Job. Die finanzielle Situation war exzellent: Das Nettoeinkommen des Mannes betrug zum Zeitpunkt der endgültigen Trennung rund 26.000 Euro im Monat.
Doch die Beziehung war von Krisen geprägt. Es gab bereits zwei vorübergehende Trennungen, bevor es im April 2016 zum endgültigen Bruch kam. Der Auslöser war ein heftiger Streit, in dessen Folge die Frau ihren Mann mit einer Schere am Hals verletzte. Zu dieser Zeit litt die Frau bereits seit einem Jahr an einer Krebserkrankung und einer daraus resultierenden Depression. Nach der Trennung reichte der Mann die Scheidung ein.
Wie entschied das erste Gericht und warum war es ein Kompromiss?
Das Amtsgericht München stand vor einer schwierigen Aufgabe. Einerseits war der Ehemann extrem leistungsfähig, andererseits war die Ehefrau nach ärztlichem Gutachten aufgrund ihrer psychischen Erkrankung kaum arbeitsfähig. Das Gericht ging daher davon aus, dass ihr kein eigenes Einkommen zugerechnet werden konnte. Rechnerisch hätte ihr ein Unterhalt von fast 11.000 Euro monatlich zugestanden.
Allerdings sah das Gericht auch das massive Fehlverhalten der Frau. Die Liste der Vorwürfe war lang: körperliche Angriffe, Beleidigungen in Fäkalsprache, Drohungen und die gezielte Herabwürdigung des Mannes vor Kollegen und Aufsichtsräten. Wegen dieser schwerwiegenden Verfehlungen sah das Gericht den Unterhaltsanspruch als teilweise verwirkt an. Das bedeutet, die Frau hatte ihr Recht auf einen Teil des Unterhalts durch ihr eigenes Verhalten verloren. Das Gericht kürzte den Anspruch um 60 Prozent.
Zusätzlich beschränkte das Gericht den verbleibenden Unterhalt zeitlich. Da die Ehe kinderlos war und die Frau durch die Ehe keine beruflichen Nachteile erlitten hatte – sie hatte ja schon vorher nicht gearbeitet –, sei ein lebenslanger Unterhalt nicht gerechtfertigt. Im Ergebnis sprach das Amtsgericht ihr für einige Jahre rund 5.150 Euro monatlich zu, danach einen reduzierten Betrag, bis sie das Rentenalter erreicht. Es war eine Entscheidung, die versuchte, beiden Seiten gerecht zu werden.
Warum ging der Ehemann gegen diesen Kompromiss in Berufung?
Der Ehemann war mit diesem Urteil nicht einverstanden. Er legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein mit dem klaren Ziel, die Unterhaltszahlungen vollständig zu streichen. Seine Argumentation stützte sich auf mehrere Pfeiler.
Erstens bestritt er, dass seine Ex-Frau gänzlich arbeitsunfähig sei. Er forderte, ihr ein fiktives Einkommen anzurechnen, da sie sich seiner Meinung nach bei entsprechenden Bemühungen eine Arbeitsstelle hätte suchen können.
Vor allem aber war er der Ansicht, das Amtsgericht habe die Schwere ihres Fehlverhaltens nicht ausreichend gewürdigt. Die körperlichen Angriffe, die andauernden Beleidigungen und die gezielten Versuche, seinen Ruf zu schädigen, seien so gravierend, dass jeglicher Unterhaltsanspruch verwirkt sei. Eine Kürzung um 60 Prozent sei viel zu milde. Er habe über sieben Jahre lang Trennungsunterhalt gezahlt; nach 18 Jahren Ehe sei das ausreichend. Es gebe keine Garantie, den luxuriösen Lebensstandard der Ehe für immer beizubehalten, schon gar nicht nach einem solchen Verhalten.
Wie verteidigte die Ehefrau ihren Anspruch auf Unterhalt?
Die Ehefrau forderte die Zurückweisung der Beschwerde. Sie hielt an ihrer Position fest, aufgrund ihrer Depression und der ständigen Gefahr eines Krebs-Rezidivs keine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Die jahrzehntelange Abwesenheit vom Berufsleben mache eine Wiedereingliederung unmöglich.
Sie argumentierte, dass sehr wohl ehebedingte Nachteile vorlägen. Die Rollenverteilung sei einvernehmlich gewesen: Sie führte den Haushalt, damit er sich voll auf seine Karriere konzentrieren konnte. Dieser Verzicht auf eine eigene berufliche Entwicklung sei ihr nun zum Nachteil geworden.
Im Zentrum ihrer Verteidigung stand jedoch der Appell an die nacheheliche Solidarität. Nach einer so langen Beziehung und angesichts der außergewöhnlichen Belastungen durch ihre Krebserkrankung und die daraus resultierenden Existenzängste sei der Mann weiterhin für sie verantwortlich. Ihr Fehlverhalten, so räumte sie ein, müsse im Kontext ihrer Verzweiflung gesehen werden. Die Unterhaltszahlungen würden die Lebensverhältnisse des extrem gut verdienenden Mannes kaum beeinträchtigen, für sie aber seien sie überlebenswichtig.
Wie kam das Oberlandesgericht zu seiner endgültigen Entscheidung?
Das Oberlandesgericht München folgte der Argumentation des Ehemannes vollständig und kippte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Antrag der Frau auf nachehelichen Unterhalt wurde abgewiesen. Das Gericht zerlegte den Fall Schritt für Schritt und kam zu einem klaren Ergebnis.
Zunächst prüfte es den Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit. Hier scheiterte die Frau an einer entscheidenden Hürde: Ein medizinischer Gutachter hatte ihr zur Behandlung ihrer Depression eine stationäre Therapie dringend empfohlen, da nur diese eine Besserung und die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit versprach. Sie hatte jedoch lediglich eine wöchentliche ambulante Therapie begonnen. Das Gericht urteilte: Wer nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um wieder gesund und arbeitsfähig zu werden, kann seinen Unterhaltsanspruch nicht auf Krankheit stützen.
Daher behandelte das Gericht sie so, als wäre sie grundsätzlich arbeitsfähig. Es stellte fest, dass ihr zwar keine qualifizierte Tätigkeit, aber zumindest eine Aushilfstätigkeit im Büro- oder Empfangsbereich zuzumuten wäre. Da sie sich nachweislich nicht um eine solche Stelle bemüht hatte, rechnete ihr das Gericht ein fiktives Nettoeinkommen von rund 1.500 Euro monatlich an. Dieses Einkommen lag zwar weit unter dem Lebensstandard der Ehe, weshalb theoretisch noch ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bestanden hätte.
Der entscheidende Punkt: Warum wurde der Unterhaltsanspruch vollständig versagt?
An dieser Stelle führte das Gericht die alles entscheidende Billigkeitsabwägung durch – eine umfassende Prüfung, ob es fair und gerecht ist, dem Mann weitere Zahlungen aufzuerlegen. Das Ergebnis war eindeutig und basierte auf einer harten Analyse der Fakten:
- Keine ehebedingten Nachteile: Das Gericht stellte klar fest, dass die Frau durch die Ehe keine beruflichen Nachteile erlitten hatte. Sie besaß schon vor der Heirat keine Ausbildung und hatte seit Jahren nicht gearbeitet. Die Ehe hatte sie nicht daran gehindert, eine Karriere zu verfolgen, weil es schlicht keine Karriere gab, die sie hätte aufgeben können.
- Keine nacheheliche Solidarität: Dies war der Kern der Entscheidung. Das Gericht fand deutliche Worte: Die Frau habe die eheliche Solidarität „geradezu mit Füßen getreten“. Ihr Verhalten war nicht nur eine einmalige Entgleisung im Affekt, sondern eine über Jahre andauernde Kampagne gegen ihren Ex-Mann. Dazu zählten nicht nur die körperlichen Angriffe und Beleidigungen, sondern auch eine unberechtigte Strafanzeige wegen Betrugs, die den Mann unmittelbar seinen Job hätte kosten können – jenen Job, von dessen Einkommen sie selbst zu diesem Zeitpunkt noch profitierte.
- Unzumutbarkeit für den Ehemann: Angesichts dieser massiven und existenzbedrohenden Angriffe sei es dem Mann nicht mehr zuzumuten, weiterhin für den Lebensunterhalt seiner Ex-Frau aufzukommen. Die Inanspruchnahme von Unterhalt sei unter diesen Umständen „grob unbillig“.
Warum zählten weder die lange Ehedauer noch die Krankheit der Frau?
Das Oberlandesgericht wog auch die Argumente der Frau, wie die lange Ehedauer und ihre schwere Krankheit, in seiner Entscheidung ab. Es erkannte an, dass diese Faktoren normalerweise für einen fortbestehenden Unterhaltsanspruch sprechen und im Rahmen der nachehelichen Solidarität zu berücksichtigen sind.
Im konkreten Fall wurden diese Aspekte jedoch vollständig von dem schwerwiegenden und andauernden Fehlverhalten der Frau überlagert. Die lange Ehe schützte sie nicht davor, die Konsequenzen für ihr Handeln tragen zu müssen. Ihre Krankheit, die das Gericht als persönliches Schicksal und nicht als Folge der Ehe wertete, konnte ihr Verhalten nicht rechtfertigen. Die nacheheliche Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer sie selbst in so fundamentaler Weise verletzt, kann sich später nicht mehr darauf berufen. Der Anspruch war damit vollständig verloren. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Wichtigste Erkenntnisse
Ein Gericht kann den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vollständig versagen, wenn ein Partner die Grundlagen ehelicher Solidarität massiv verletzt.
- Eigenverantwortung bei Krankheit: Wer Unterhalt wegen Krankheit beansprucht, muss aktiv alle zumutbaren Behandlungsmaßnahmen ergreifen, um seine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
- Fehlende ehebedingte Nachteile: Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch entsteht nicht, wenn die Ehe die berufliche Entwicklung eines Partners nicht nachweislich beeinträchtigte, weil dieser schon vor der Ehe keine Erwerbstätigkeit ausübte.
- Verwirkung durch grobes Fehlverhalten: Massives und andauerndes Fehlverhalten eines Partners gegen den anderen, das die eheliche Solidarität schwerwiegend verletzt, führt zum vollständigen Verlust des Unterhaltsanspruchs, selbst bei langer Ehedauer oder Krankheit.
Diese Entscheidung unterstreicht, wie grundlegend die nacheheliche Solidarität auf Gegenseitigkeit beruht und Konsequenzen bei schwerwiegender Missachtung folgen.
Benötigen Sie Hilfe?
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Das Urteil in der Praxis
Dieses Urteil zerlegt gnadenlos die Mär, nacheheliche Solidarität sei ein bedingungsloses Versprechen auf Lebenszeit. Das Oberlandesgericht München zieht eine harte, aber notwendige Linie: Wer die Fundamente der ehelichen Gemeinschaft durch massive Angriffe und Rufmord mutwillig zerstört, verwirkt seinen Anspruch vollständig – selbst bei langer Ehedauer und Krankheit. Für die Praxis bedeutet dies eine radikale Neubewertung der Billigkeitsabwägung: Extreme Verfehlungen sind keine Bagatellen mehr, sondern können die Unterhaltspflicht auch bei Luxuseinkommen rigoros beenden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vollständig verwirkt werden?
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann vollständig verwirkt werden, wenn dessen Inanspruchnahme aufgrund des schwerwiegenden und dauerhaften Fehlverhaltens des Unterhaltsberechtigten als grob unbillig empfunden wird. Dies ist eine Ausnahme und setzt voraus, dass die nacheheliche Solidarität massiv verletzt wurde.
Man kann es sich wie bei einem Fußballspiel vorstellen: Obwohl ein Spieler grundsätzlich berechtigt ist, am Spiel teilzunehmen, kann er durch wiederholtes, extrem grobes Foulspiel vom Schiedsrichter vollständig vom Platz gestellt werden. Ähnlich kann auch der Anspruch auf Unterhalt bei extrem schwerwiegendem und dauerhaftem Fehlverhalten des Berechtigten vollständig entfallen.
Solch ein schwerwiegendes Fehlverhalten umfasst extreme Handlungen wie körperliche Angriffe, ehrverletzende Äußerungen, unberechtigte Strafanzeigen oder die gezielte Schädigung des Rufs des früheren Partners. Entscheidend ist dabei, dass das Verhalten nicht nur eine einmalige Entgleisung war, sondern eine dauerhafte und massive Verletzung der Beziehung darstellt.
Selbst Faktoren wie eine lange Ehedauer oder eine Krankheit des Unterhaltsberechtigten können dieses schwerwiegende Fehlverhalten nicht aufwiegen. Der Anspruch auf Unterhalt kann dann trotz bestehender Bedürftigkeit komplett erlöschen. Diese Regelung schützt davor, dass der Unterhaltspflichtige weiterhin für jemanden aufkommen muss, der die Grundlagen des nachehelichen Zusammenhalts in extremer Weise zerstört hat.
Welche Arten von Fehlverhalten können den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beeinflussen?
Bestimmte, schwerwiegende Fehlverhaltensweisen können den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erheblich mindern oder sogar vollständig entfallen lassen. Gerichte prüfen genau, ob das Verhalten die nacheheliche Solidarität, also die gegenseitige Rücksichtnahme nach der Ehe, grob verletzt.
Man kann sich die nacheheliche Solidarität wie eine unsichtbare Brücke zwischen den ehemaligen Ehepartnern vorstellen, über die der Unterhalt fließt. Wird diese Brücke durch schweres Fehlverhalten mutwillig zerstört, kann kein Unterhalt mehr darübergehen.
Nicht jedes Fehlverhalten ist ausreichend, um den Unterhaltsanspruch zu beeinflussen, sondern nur solche Handlungen, die besonders gravierend sind. Dazu zählen beispielsweise körperliche Angriffe, schwere und anhaltende Beleidigungen, Drohungen oder gezielte Rufschädigung des früheren Partners im beruflichen oder privaten Umfeld. Auch das Erstatten unbegründeter Strafanzeigen gegen den Ex-Partner, die dessen Existenz bedrohen können, fällt darunter. Es kommt immer auf die Art, die Intensität und die Dauer des Fehlverhaltens an, das über Jahre hinweg bestehen kann und nicht nur ein einmaliger Ausrutscher ist.
Je nach Schwere dieser Verfehlungen kann der Unterhaltsanspruch reduziert, zeitlich befristet oder vollständig verwirkt werden, um die Belastbarkeit des unterhaltsverpflichteten Partners nicht zu überfordern und die nacheheliche Solidarität zu schützen.
Welche Rolle spielt die Eigenverantwortung des Unterhaltsberechtigten, insbesondere bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit?
Im Unterhaltsrecht betont man die Eigenverantwortung des Unterhaltsberechtigten sehr stark. Grundsätzlich ist jede Person verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um den eigenen Lebensunterhalt selbst zu sichern oder wieder zu sichern.
Dieses Prinzip gleicht der Erwartung, dass ein Patient empfohlene Behandlungen konsequent verfolgt, um seine Genesung zu unterstützen und wieder arbeitsfähig zu werden. Nur wer sich aktiv bemüht, kann auch die Unterstützung erwarten.
Dies bedeutet, dass eine Person, auch bei Krankheit, eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich intensiv darum bemühen sollte. Im Falle einer Krankheit gehört dazu, sich medizinisch behandeln zu lassen und empfohlene Therapien wahrzunehmen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Vernachlässigt jemand diese Pflichten, kann ein Gericht ein fiktives Einkommen anrechnen. Dies bedeutet, dass dem Unterhaltsberechtigten ein Einkommen zugerechnet wird, das er erzielen könnte, wenn er sich angemessen bemühen würde. Ein solches fiktives Einkommen kann den Unterhaltsanspruch mindern oder sogar vollständig entfallen lassen.
Diese Regel fördert die Selbstständigkeit und stellt sicher, dass Unterhaltszahlungen nicht als dauerhafte Absicherung verstanden werden, wenn eigene Anstrengungen zur Verbesserung der Lage möglich und zumutbar wären.
Führt eine lange Ehedauer automatisch zu einem dauerhaften Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Eine lange Ehedauer allein führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Sie ist lediglich einer von mehreren wichtigen Faktoren, die Gerichte bei der Entscheidung über Unterhaltszahlungen berücksichtigen.
Der Fall des Top-Managers aus der Wissensbasis zeigt dies exemplarisch: Obwohl die Ehe 18 Jahre lang dauerte und der Mann ein sehr hohes Einkommen hatte, wurde der Frau kein nachehelicher Unterhalt zugesprochen. Dies verdeutlicht, dass die reine Ehedauer nicht das einzige oder entscheidende Kriterium ist.
Gerichte prüfen immer eine Vielzahl von Umständen im Einzelfall, um zu einem fairen Ergebnis zu gelangen. Die sogenannte nacheheliche Solidarität, die eine lange Ehe nahelegt, kann durch andere Gegebenheiten überlagert werden. Dazu gehören etwa das Ausmaß ehebedingter Nachteile – also ob jemand durch die Ehe auf eine eigene berufliche Entwicklung verzichten musste. Ebenso spielt die eigene Verantwortung eine Rolle, zum Beispiel ob der Unterhaltsberechtigte zumutbare Anstrengungen unternimmt, um wieder gesund und arbeitsfähig zu werden.
Besonders entscheidend kann schwerwiegendes Fehlverhalten sein. Wenn eine Person die Solidarität durch Handlungen wie körperliche Angriffe, Beleidigungen oder Versuche, den Ruf des Ex-Partners zu schädigen, erheblich verletzt, kann dies den Unterhaltsanspruch vollständig entfallen lassen. Das Gericht wägt all diese Faktoren sorgfältig gegeneinander ab.
Diese genaue Einzelfallprüfung stellt sicher, dass die Entscheidung gerecht ist und die Gesamtheit der Lebensumstände beider Parteien berücksichtigt wird.
Was genau versteht man unter ’nachehelicher Solidarität‘ und welche Bedeutung hat sie im Unterhaltsrecht?
Nacheheliche Solidarität bezeichnet die grundlegende Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung, die auch nach der Scheidung zwischen den ehemaligen Ehepartnern fortbesteht und direkt aus dem ehelichen Band erwächst. Im Unterhaltsrecht bildet sie die Basis für viele Unterhaltsansprüche, da sie dazu dient, ehebedingte Nachteile auszugleichen und unter bestimmten Voraussetzungen einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Stellen Sie sich diese Solidarität wie ein unsichtbares, starkes Band vor, das zwei Menschen durch die Ehe verbindet. Obwohl die Ehe endet und man getrennte Wege geht, bleibt dieses Band prinzipiell bestehen und begründet eine fortgesetzte Verantwortung füreinander.
Die fortbestehende Solidarität soll sicherstellen, dass ein Partner durch die Ehe oder deren Ende nicht unzumutbar benachteiligt wird. Sie ist jedoch keine Einbahnstraße: Jeder Ehepartner ist dazu angehalten, die Grundlage dieses Vertrauens und der Solidarität nicht zu zerstören. Wenn eine unterhaltsberechtigte Person die eheliche Solidarität durch schwerwiegendes Fehlverhalten, wie körperliche Angriffe, massive Beleidigungen oder Versuche, den Ruf des Ex-Partners zu schädigen, fundamental verletzt, kann dies dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch vollständig entfällt. Ein solches Verhalten macht es für den anderen Partner unzumutbar, weiterhin Unterhalt zu leisten, selbst bei langer Ehedauer oder Krankheit der unterhaltsberechtigten Person.
Diese Regelung schützt die Integrität des Unterhaltsrechts, indem sie die fortbestehende Unterstützung an die Einhaltung grundlegender Verhaltensstandards knüpft.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Billigkeitsabwägung
Die Billigkeitsabwägung ist eine umfassende Prüfung durch das Gericht, ob eine bestimmte Entscheidung oder ein Anspruch im Einzelfall fair und gerecht ist, auch wenn die reinen Rechtsvorschriften etwas anderes nahelegen würden. Sie dient dazu, starre Gesetzesregeln an die Besonderheiten eines konkreten Falles anzupassen und unzumutbare Ergebnisse zu vermeiden, indem alle relevanten Umstände und Interessen beider Parteien berücksichtigt werden.
Beispiel: Im Artikel führte das Gericht eine „alles entscheidende Billigkeitsabwägung“ durch, um zu prüfen, ob es dem Ehemann trotz der langen Ehe und des hohen Einkommens noch zuzumuten war, seiner Ex-Frau Unterhalt zu zahlen, und kam angesichts ihres schwerwiegenden Fehlverhaltens zum Schluss, dass dies grob unbillig wäre.
ehebedingte Nachteile
Ehebedingte Nachteile sind berufliche oder wirtschaftliche Einbußen, die ein Ehepartner dadurch erleidet, dass er oder sie aufgrund der Ehe – etwa durch Kindererziehung oder Haushaltsführung – die eigene Karriere zurückgestellt oder aufgegeben hat. Das Unterhaltsrecht versucht, diese Nachteile auszugleichen, da sie eine unmittelbare Folge der ehelichen Rollenverteilung sind und die finanzielle Eigenständigkeit nach der Scheidung beeinträchtigen können.
Beispiel: Die Ehefrau argumentierte im Fall, sie habe ehebedingte Nachteile erlitten, weil sie den Haushalt geführt habe, damit der Mann sich auf seine Karriere konzentrieren konnte; das Gericht lehnte dies jedoch ab, da sie bereits vor der Ehe nicht berufstätig war und keine Ausbildung hatte.
fiktives Einkommen
Fiktives Einkommen ist ein Einkommen, das einem Unterhaltsberechtigten oder -pflichtigen vom Gericht zugerechnet wird, obwohl er es tatsächlich nicht erzielt, weil er sich nicht ausreichend um eine Erwerbstätigkeit bemüht oder eine zumutbare Stelle abgelehnt hat. Es soll die Eigenverantwortung zur Sicherung des Lebensunterhalts fördern und verhindern, dass sich jemand bewusst arm rechnet, um Unterhalt zu erhalten oder weniger zahlen zu müssen.
Beispiel: Das Oberlandesgericht rechnete der Ehefrau ein fiktives Nettoeinkommen von 1.500 Euro monatlich an, weil sie nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ergriffen und sich nicht um eine Aushilfstätigkeit bemüht hatte, obwohl diese ihr zugemutet worden wäre.
nacheheliche Solidarität
Nacheheliche Solidarität beschreibt die fortbestehende, grundlegende Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung und Rücksichtnahme, die auch nach der Scheidung zwischen ehemaligen Ehepartnern bestehen sollte. Sie bildet die Basis für den nachehelichen Unterhalt und soll sicherstellen, dass ein Partner durch die Ehe oder deren Ende nicht unzumutbar benachteiligt wird; sie ist jedoch keine Einbahnstraße und kann durch schwerwiegendes Fehlverhalten verwirkt werden.
Beispiel: Im Fall wurde der Anspruch der Frau abgewiesen, weil sie laut Gericht die nacheheliche Solidarität „geradezu mit Füßen getreten“ hatte, unter anderem durch körperliche Angriffe und eine unberechtigte Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann.
nachehelicher Unterhalt
Nachehelicher Unterhalt ist finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener Ehepartner vom anderen nach der rechtskräftigen Scheidung erhalten kann, wenn er oder sie aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit, Kinderbetreuung, ehebedingte Nachteile) nicht selbst für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann. Er soll sicherstellen, dass die finanzielle Situation nach der Ehe angemessen ist und ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden, unterscheidet sich aber vom Trennungsunterhalt, der während des Trennungsjahres gezahlt wird.
Beispiel: Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob der Top-Manager seiner geschiedenen Frau nach der Scheidung weiterhin nachehelichen Unterhalt zahlen musste, nachdem er bereits sieben Jahre lang Trennungsunterhalt geleistet hatte.
Trennungsunterhalt
Trennungsunterhalt ist finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner vom anderen während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung fordern kann, wenn er nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu decken. Er soll die wirtschaftliche Situation beider Ehepartner während der oft schwierigen Übergangsphase bis zur Scheidung absichern und basiert auf der fortbestehenden Ehe, im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt, der nach der Scheidung relevant wird.
Beispiel: Der Ehemann im Artikel hatte seiner Frau über sieben Jahre lang Trennungsunterhalt gezahlt, bevor es im Scheidungsverfahren um den nachehelichen Unterhalt ging.
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bedeutet, dass das Recht auf Unterhalt ganz oder teilweise verloren geht, weil die Person, die Unterhalt fordert, sich durch schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen als grob unbillig erwiesen hat. Diese Ausnahme schützt den Unterhaltspflichtigen davor, für jemanden aufkommen zu müssen, der die Grundlagen der gegenseitigen Solidarität massiv verletzt hat, und stellt sicher, dass Unterhalt nicht als Belohnung für schädliches Verhalten dient.
Beispiel: Das Oberlandesgericht entschied, dass der Unterhaltsanspruch der Ehefrau aufgrund ihres schwerwiegenden und andauernden Fehlverhaltens, wie körperliche Angriffe und unberechtigte Strafanzeigen, vollständig verwirkt war, da ihre Inanspruchnahme grob unbillig gewesen wäre.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit (§ 1579 BGB)Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann ganz oder teilweise entfallen, wenn es für den zahlungspflichtigen Ex-Partner grob unfair wäre, Unterhalt zahlen zu müssen, meist wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens des Unterhaltsberechtigten.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht entschied, dass es dem Mann wegen der massiven körperlichen Angriffe, Beleidigungen und der grundlosen Strafanzeige seiner Ex-Frau nicht zuzumuten war, weiterhin für sie zu zahlen, da sie die nacheheliche Solidarität „mit Füßen getreten“ hatte.
- Grundsatz der nachehelichen Solidarität (Allgemeines Rechtsprinzip)Dieses Prinzip besagt, dass Ehepartner auch nach der Scheidung in bestimmten Situationen füreinander einstehen müssen, insbesondere wenn die Ehe zu wirtschaftlichen Nachteilen für einen Partner geführt hat.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl die nacheheliche Solidarität normalerweise einen Unterhaltsanspruch nach langer Ehe stützt, sah das Gericht diesen Grundsatz durch das schwere Fehlverhalten der Frau so massiv verletzt, dass er nicht mehr für ihren Unterhaltsanspruch herangezogen werden konnte.
- Erwerbsobliegenheit und Zurechnung fiktiven Einkommens (§ 1574 Abs. 1 BGB)
Ein Unterhaltsberechtigter ist grundsätzlich verpflichtet, zumutbare Arbeit aufzunehmen, um seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern; tut er dies nicht, kann ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden, auch wenn er es tatsächlich nicht verdient.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht rechnete der Frau ein fiktives Einkommen an, weil sie die ihr dringend empfohlene, zumutbare stationäre Therapie nicht angetreten hatte, die ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen sollte, und sie sich auch nicht um eine Aushilfstätigkeit bemüht hatte.
- Begrenzung und Befristung des Unterhalts wegen fehlender ehebedingter Nachteile (§ 1578b BGB)Nachehelicher Unterhalt dient dazu, ehebedingte Nachteile auszugleichen, und kann zeitlich begrenzt oder der Höhe nach herabgesetzt werden, wenn keine solchen Nachteile entstanden sind oder diese durch den Unterhalt bereits ausgeglichen wurden.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte klar fest, dass die Frau durch die Ehe keine beruflichen Nachteile erlitten hatte, da sie bereits vor der Heirat ohne Ausbildung und seit Jahren nicht berufstätig war, was ein starkes Argument gegen einen unbefristeten oder hohen Unterhalt war.
Das vorliegende Urteil
OLG München – Az.: 12 UF 268/23 e – Beschluss vom 22.08.2024
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