Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- PKH-Voraussetzungen: Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht beim Unterhaltsvorschuss
- Redaktionelle Leitsätze
- Warum Vaterschafts-Mitwirkung für den Unterhaltsvorschuss zwingend ist
- Warum PKH für Unterhaltsvorschuss nicht rückwirkend gilt
- Wann das Gericht PKH nur teilweise bewilligt
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gilt meine Mitwirkung bereits als erfüllt, wenn die Polizei bereits gegen den Vater ermittelt?
- Verliere ich den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endgültig, wenn ich den Vater erst später nenne?
- Reicht ein Telefonat mit dem Jugendamt aus, um meine Mitwirkungspflicht rechtssicher nachzuweisen?
- Was kann ich tun, wenn das Gericht meinen PKH-Antrag wegen angeblich fehlender Mitwirkung ablehnt?
- Muss ich Anwaltskosten selbst zahlen, wenn das Gericht die Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 15 A 235/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
- Datum: 13.03.2026
- Aktenzeichen: 15 A 235/24
- Verfahren: Prozesskostenhilfe für Verpflichtungsklage
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Unterhaltsvorschuss, Prozesskostenhilfe
- Relevant für: Eltern, Behörden, Sozialrechtspraxis
Das Gericht gibt Prozesskostenhilfe nur für Unterhaltsvorschuss ab 14. März 2025, nicht davor.
- Das Gericht sah erst ab 14. März 2025 genug Aussicht auf Erfolg.
- Vorher griff der Ausschluss wegen fehlender Mitwirkung der Klägerin.
- Eine spätere Mitwirkung kann den Anspruch für die Zukunft öffnen.
- Die Behörde hatte sich bis dahin nicht zur Klage geäußert.
PKH-Voraussetzungen: Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht beim Unterhaltsvorschuss
Wer staatliche Unterstützung für ein Gerichtsverfahren beantragt, muss nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO zwei zentrale Voraussetzungen erfüllen: Die Person kann die Kosten nicht selbst aufbringen und die geplante Klage bietet eine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Für diese Einschätzung reicht dem Gericht eine summarische Prüfung, bei der der Ausgang des Verfahrens zumindest offen sein muss. Das bedeutet konkret: Das Gericht prüft den Fall nicht abschließend in allen Details, sondern nimmt eine vorläufige Bewertung anhand der vorhandenen Unterlagen vor. Um den Zugang zum Recht nach Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG nicht unzulässig zu erschweren, dürfen die Anforderungen an diese Erfolgsaussichten nicht überspannt werden. Zudem darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen.
Die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten […] dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Prozesskostenhilfeverfahren vorzuverlegen und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen. Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, die Klärung streitiger Rechts- und Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren zu verhindern. – so das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht
Um Ihre finanzielle Bedürftigkeit nachzuweisen, müssen Sie das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ (ZP 1a) vollständig ausfüllen. Fügen Sie zwingend aktuelle Belege wie Kontoauszüge der letzten drei Monate, Ihren Mietvertrag sowie Nachweise über laufende Kredite oder besondere Belastungen bei, da das Gericht den Antrag sonst allein wegen fehlender Unterlagen ablehnen kann.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht wandte diese Maßstäbe in einem Beschluss vom 13. März 2026 (Az. 15 A 235/24) an und stellte zunächst die finanzielle Bedürftigkeit einer alleinerziehenden Mutter fest. Die Frau wollte gerichtlich gegen eine Behörde vorgehen, die ihr in zwei Bescheiden vom 16. August und 18. Oktober 2024 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verweigert hatte. Das Gericht prüfte daraufhin, ob die geplante Verpflichtungsklage der Mutter hinreichende Erfolgsaussichten hat. Mit einer Verpflichtungsklage will ein Kläger die Behörde dazu zwingen, eine zuvor abgelehnte Leistung – wie hier den Unterhaltsvorschuss – doch noch zu gewähren. Am Ende gewährte das Gericht die Prozesskostenhilfe nur teilweise: Für die Zeit ab dem 14. März 2025 bekam die Mutter recht, für den Zeitraum davor wurde ihr Antrag abgelehnt.
Redaktionelle Leitsätze
- Die Mitwirkungsobliegenheit nach § 1 Abs. 3 UhVorschG gilt erst dann als erfüllt, wenn der Nachweis über die erbrachte Mitwirkung der zuständigen Behörde oder dem Gericht nachweislich zugegangen ist; eine im Hintergrund laufende Strafanzeige oder behördliche Ermittlung genügt allein nicht.
- Eine zunächst unterbliebene Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft kann nicht rückwirkend geheilt werden; die spätere Bereitschaft zur Mitwirkung lässt einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen allenfalls für die Zukunft entstehen, nicht jedoch für bereits abgelaufene Zeiträume.

Warum Vaterschafts-Mitwirkung für den Unterhaltsvorschuss zwingend ist
Ein Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss ist nach § 1 Abs. 3 UhVorschG strikt ausgeschlossen, wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken. Die Kindesmutter muss die Identität des Vaters glaubhaft machen und alle ihr möglichen sowie zumutbaren Schritte unternehmen, um ihn zu ermitteln. Diese sogenannten Mitwirkungsobliegenheiten können grundsätzlich bereits einsetzen, sobald die Schwangerschaft festgestellt ist. Eine Obliegenheit ist eine rechtliche Pflicht gegen sich selbst: Wer ihr nicht nachkommt, wird zwar nicht bestraft, verliert aber seinen Anspruch auf die staatliche Leistung. Wer diese Pflichten verletzt, verliert den Anspruch auf die finanzielle Leistung.
Die Kindesmutter genügt ihrer Mitwirkungsobliegenheit nach § 1 Abs. 3 UhVorschG, wenn sie – erstens – glaubhaft macht, die Identität des Vaters nicht zu kennen. […] Ist das Vorbringen der Kindesmutter […] glaubhaft, setzt die Mitwirkungsobliegenheit – zweitens – voraus, dass die Kindesmutter alles ihr Mögliche und Zumutbare getan hat, um den Kindesvater selbst zu ermitteln. – so das Verwaltungsgericht
Sammeln Sie aktiv alle verfügbaren Informationen zum Kindsvater: Dazu gehören der vollständige Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Anschriften, Namen von Angehörigen oder der Name des Arbeitgebers. Auch Screenshots von Social-Media-Profilen oder Chatverläufen können als Indizien dienen. Reichen Sie diese Liste schriftlich bei der Unterhaltsvorschussstelle ein, um Ihre Mitwirkungspflicht rechtssicher zu dokumentieren.
Warum eine Strafanzeige als Mitwirkung nicht ausreichte
Wie streng diese Vorgaben von Gerichten ausgelegt werden, zeigte sich im Vorgehen der betroffenen Mutter, die am 25. Oktober 2024 eine Strafanzeige gegen einen Herrn A. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB erstattete. Durch ihre detaillierten Angaben konnte der Mann laut einem Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft vom 28. Februar 2025 tatsächlich ermittelt und zur Fahndung ausgeschrieben werden. Obwohl die Ermittlungen bereits liefen, sah das Gericht die gesetzliche Mitwirkungspflicht der Frau erst mit der Übersendung des entsprechenden gerichtlichen Schriftsatzes am 14. März 2025 als vollständig erfüllt an.
Praxis-Hinweis: Der Stichtag der Mitwirkung
Der entscheidende Hebel in diesem Urteil war der Zeitpunkt des Informationsflusses: Das Gericht wertete die Mitwirkung erst in dem Moment als erfüllt, als der Nachweis über die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft formell in die Gerichtsakte gelangte. Für Sie heißt das: Es genügt nicht, dass im Hintergrund bereits Ermittlungen laufen oder Sie eine Anzeige erstattet haben. Maßgeblich für den Erfolg Ihres Antrags ist der Tag, an dem Sie diese Fakten der Unterhaltsvorschussstelle oder dem Gericht nachweislich präsentiert haben.
Warum PKH für Unterhaltsvorschuss nicht rückwirkend gilt
Nach rechtlicher Auffassung lässt sich eine in der Vergangenheit fehlende Mitwirkung bei der Vaterschaftsfeststellung grundsätzlich nicht rückwirkend heilen. Das bedeutet konkret: Ein rechtliches Versäumnis kann für die Vergangenheit nicht mehr ungeschehen gemacht werden, um den Anspruch nachträglich zu sichern. Zeigt ein Elternteil jedoch zu einem späteren Zeitpunkt die Bereitschaft zur gesetzlich geforderten Mitwirkung, kann der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen für die Zukunft neu entstehen. Die rechtliche Grundlage für diesen Anspruch bildet § 9 Abs. 1 UhVorschG im Zusammenspiel mit den Voraussetzungen aus § 1 Abs. 1, 1a und 2a UhVorschG. Für zurückliegende Zeiträume bleibt der gesetzliche Ausschluss jedoch bestehen.
Keine rückwirkende Heilung der Mitwirkungspflicht
In der gerichtlichen Entscheidung aus dem Jahr 2026 führte diese strikte zeitliche Trennung dazu, dass die Prozesskostenhilfe erst ab dem 14. März 2025 bewilligt wurde – dem Tag der nachgewiesenen Mitwirkung gegenüber dem Gericht. Für den gesamten Zeitraum vor diesem Datum lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag ab, da der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 3 UhVorschG bis zu diesem Stichtag ununterbrochen eingriff. Die Mutter argumentierte im Verfahren erfolglos, dass die behördlichen Ermittlungen gegen den Vater bereits Monate zuvor aufgrund ihrer Angaben ins Rollen gekommen waren. Das Gericht verwarf diesen Einwand für den zurückliegenden Zeitraum und betonte, dass die spätere Bereitschaft zur Mitwirkung den Anspruch ausschließlich für die Zukunft begründen kann.
Eine fehlende Mitwirkung kann zwar nicht nachgeholt werden […]. Allerdings wird vertreten, dass eine spätere Bereitschaft zur gesetzlich geforderten Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen für die Zukunft entstehen lassen kann. – so das Gericht
Praxis-Hürde: Keine rückwirkende Zahlung
Die rechtliche Hürde liegt in der fehlenden Rückwirkung: Wer die Mitwirkung zunächst versäumt, verliert den Anspruch für diesen Zeitraum endgültig. Das Gericht unterscheidet strikt zwischen der geheilten Situation für die Zukunft und dem verwirkten Anspruch für die Vergangenheit. Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen, sollten Sie Ihren Antrag daher auf den Zeitraum ab dem nachweisbaren Beginn Ihrer Kooperation beschränken, um eine Teil-Ablehnung mangels Erfolgsaussicht zu vermeiden.
Wann das Gericht PKH nur teilweise bewilligt
Die staatliche Finanzierung eines Gerichtsverfahrens muss nicht zwingend nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip erfolgen, sondern kann auf einen Teil des Antrags beschränkt werden, wenn nur für diesen Abschnitt Erfolgsaussichten bestehen. Zur Wahrnehmung der Rechte im Verfahren kann der bedürftigen Person ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Das bedeutet konkret: Das Gericht weist der Person offiziell einen Anwalt zu, dessen Kosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe vom Staat getragen werden. Diese Beiordnung erfolgt in der Regel zu den Kosten eines Rechtsanwaltes, der im Bezirk des zuständigen Verwaltungsgerichts niedergelassen ist. So wird sichergestellt, dass die anwaltliche Vertretung im Rahmen der Prozesskostenhilfe wirtschaftlich angemessen bleibt.
PKH-Quote und Anwaltsbeiordnung im konkreten Fall
Die teilweise Bewilligung spiegelte sich bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einer exakten Quote wider: Der Mutter wurde die Prozesskostenhilfe für zwei Drittel des Gegenstandswerts zugesprochen. Der Gegenstandswert ist der Geldwert, um den in dem Verfahren gestritten wird; er bildet die Basis für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte ordnete das Gericht den Rechtsanwalt B. bei. Diese finanzielle Unterstützung umfasst jedoch ausschließlich das rechtliche Begehren auf Unterhaltsvorschussleistungen ab dem 14. März 2025. Soweit die Frau mit ihrer geplanten Klage auch Gelder für die Zeit vor diesem Stichtag erstreiten wollte, wurde ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten endgültig abgelehnt.
Checkliste: So weisen Sie Ihre Mitwirkung nach
Prüfen Sie sofort, ob Sie der Unterhaltsvorschussstelle bereits alle Informationen zum Vater schriftlich mitgeteilt haben. Falls Sie eine Strafanzeige erstattet haben, fordern Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft das Aktenzeichen und eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Angaben an. Senden Sie diese Dokumente umgehend per Einschreiben an die Behörde oder das Gericht. Da eine rückwirkende Heilung der Mitwirkungspflicht ausgeschlossen ist, verlieren Sie für jeden Tag, den Sie mit diesem Nachweis warten, endgültig Geld.
Urteils-Folgen: Mitwirkung zählt erst ab Aktenkundigkeit
Dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig ist eine richtungsweisende Entscheidung der ersten Instanz. Auch wenn sie keine formelle Bindungswirkung für andere Bundesländer hat, zeigt sie deutlich die strenge Linie der Justiz: Die Mitwirkung gilt erst dann als erfüllt, wenn der Nachweis beim Gericht oder der Behörde eingeht. Werden Sie daher selbst aktiv und verlassen Sie sich nicht darauf, dass Behörden Ermittlungsergebnisse untereinander austauschen. Nur durch Ihre eigene, nachweisbare Informationsweitergabe sichern Sie sich den Anspruch auf Prozesskostenhilfe und die monatlichen Zahlungen für die Zukunft ab.
Unterhaltsvorschuss abgelehnt? Jetzt Ihre Ansprüche sichern
Die Hürden für Prozesskostenhilfe und Unterhaltsvorschuss sind hoch, besonders wenn es um die strengen Mitwirkungspflichten geht. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Bescheide auf Rechtmäßigkeit und unterstützen Sie dabei, die notwendigen Nachweise rechtssicher gegenüber Behörden und Gerichten zu dokumentieren. So vermeiden Sie folgenschwere Formfehler und sichern sich die Ihnen zustehende staatliche Unterstützung für die Zukunft.
Experten Kommentar
Oft scheitert die Mitwirkung in der Praxis an gut gemeinten Telefonaten. Mandantinnen rufen beim Jugendamt an, äußern einen ersten Verdacht zum Kindsvater und glauben, ihre Pflicht sei damit erfüllt. Doch ohne einen Eingangsstempel auf einem schriftlichen Dokument existiert diese Information für die Gerichtsakte schlichtweg nicht.
Ich rate deshalb dazu, jeden noch so kleinen Hinweis sofort schriftlich einzureichen, selbst wenn es anfangs nur ein vager Social-Media-Link ist. Warten Sie nicht auf wasserdichte Beweise oder den Abschluss polizeilicher Ermittlungen. Jeder Tag des Zögerns kostet bares Geld, das am Ende in der Haushaltskasse für das Kind fehlt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt meine Mitwirkung bereits als erfüllt, wenn die Polizei bereits gegen den Vater ermittelt?
NEIN. Die Mitwirkung gilt nicht automatisch als erfüllt, nur weil Ermittlungen laufen; Sie müssen den Nachweis über diese Ermittlungen aktiv und nachweislich bei der Unterhaltsvorschussstelle einreichen. Die bloße Existenz eines polizeilichen Verfahrens reicht ohne Ihren formellen Informationstransfer an die zuständige Behörde rechtlich nicht aus.
Die Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UhVorschG stellt eine aktive Obliegenheit dar, die Sie als Antragsteller gegenüber der Unterhaltsvorschussstelle persönlich und eigenständig erfüllen müssen. Da es sich hierbei um eine sogenannte Holschuld handelt, sind Sie verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Ermittlung des Vaters aktiv an die leistungsgewährende Behörde zu übermitteln. Hintergrundermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft gelten rechtlich erst in dem Moment als erbrachte Mitwirkung, in dem diese Erkenntnisse durch Ihre Initiative bei der Behörde aktenkundig werden. Sie dürfen sich keinesfalls darauf verlassen, dass die Polizei das Jugendamt automatisch informiert, da ein solcher behördenübergreifender Informationsaustausch im laufenden Verfahren nicht vorgesehen ist. Maßgeblich für den Beginn Ihres Leistungsanspruchs ist daher ausschließlich der Tag, an dem der konkrete Nachweis, wie etwa ein polizeiliches Aktenzeichen, bei der zuständigen Stelle eingeht.
Eine versäumte Mitwirkung kann für die Vergangenheit nicht rückwirkend geheilt werden, sodass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erst ab dem Zeitpunkt der nachgewiesenen Kooperation für die Zukunft neu entsteht. Da jeder Tag der Verzögerung bei der Einreichung des polizeilichen Aktenzeichens zu einem endgültigen Verlust der monatlichen Zahlungen führt, ist eine unverzügliche Übersendung der Unterlagen per Einschreiben dringend geboten.
Verliere ich den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endgültig, wenn ich den Vater erst später nenne?
NEIN, Sie verlieren den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht dauerhaft, sondern büßen die Leistungen lediglich für den Zeitraum der verweigerten Mitwirkung endgültig ein. Sobald Sie die Identität des Vaters gegenüber der zuständigen Stelle preisgeben, entsteht Ihr gesetzlicher Anspruch für die Zukunft gemäß § 9 Abs. 1 UhVorschG wieder neu.
Die gesetzliche Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UhVorschG verlangt von Ihnen, alle zumutbaren Anstrengungen zur Feststellung der Vaterschaft aktiv zu unternehmen. Wenn Sie diese Informationen zunächst bewusst zurückhalten, greift ein gesetzlicher Ausschlussgrund, der für die bereits abgelaufene Zeit nicht rückwirkend geheilt (nachträglich ungeschehen gemacht) werden kann. Das bedeutet, dass Zahlungen für die Monate Ihres Schweigens unwiederbringlich verloren sind, da das Gesetz keine rückwirkende Korrektur bei einem schuldhaften Versäumnis vorsieht. Erst mit dem Tag, an dem Ihre Informationen nachweislich bei der Behörde eingehen, entfällt dieses rechtliche Hindernis für die kommenden Monate.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie die Identität des Vaters trotz aller Bemühungen tatsächlich nicht kennen oder die Nennung unzumutbar ist. In diesen Fällen bleibt der Anspruch bestehen, sofern Sie Ihre Unkenntnis gegenüber der Behörde umfassend glaubhaft darlegen.
Reicht ein Telefonat mit dem Jugendamt aus, um meine Mitwirkungspflicht rechtssicher nachzuweisen?
NEIN, ein Telefonat reicht nicht aus, um Ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jugendamt rechtssicher und für Dritte nachvollziehbar nachzuweisen. Sie müssen Informationen schriftlich einreichen, um den Zugang und den Zeitpunkt Ihrer Mitwirkung im Streitfall beweisen zu können.
Die Beweislast für die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit nach § 1 Abs. 3 UhVorschG liegt rechtlich gesehen vollständig bei der antragstellenden Person und erfordert eine lückenlose Dokumentation. Mündliche Auskünfte sind im Nachhinein kaum beweisbar und werden von Gerichten oft nicht als ausreichende Erfüllung anerkannt, da sie nicht zwingend Teil der Behördenakte werden. Nur durch schriftliche Dokumente wie ein Einschreiben oder ein Fax mit Sendebericht sichern Sie den entscheidenden Stichtag für Ihren Leistungsanspruch rechtssicher ab. Ohne diesen schriftlichen Nachweis fehlt für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe oft die notwendige Erfolgsaussicht, da das Gericht den Zeitpunkt der Kooperation nicht objektiv prüfen kann.
Beachten Sie unbedingt, dass eine versäumte Mitwirkung nicht rückwirkend geheilt werden kann, sodass Ihnen für jeden Tag ohne schriftlichen Nachweis der finanzielle Anspruch auf Unterhaltsvorschuss unwiederbringlich verloren geht.
Was kann ich tun, wenn das Gericht meinen PKH-Antrag wegen angeblich fehlender Mitwirkung ablehnt?
Wenn Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wurde, sollten Sie die geforderten Informationen umgehend nachreichen und die Bewilligung erneut für den Zeitraum ab diesem Nachweis beantragen. Durch diese gezielte Beschränkung auf die Zukunft stellen Sie die notwendigen Erfolgsaussichten für das weitere Verfahren sicher.
Die rechtliche Hürde liegt darin, dass eine einmal versäumte Mitwirkung bei der Vaterschaftsfeststellung gemäß § 1 Abs. 3 UhVorschG grundsätzlich nicht rückwirkend geheilt werden kann. Das Gericht verneint für diesen vergangenen Zeitraum die hinreichende Aussicht auf Erfolg, da der gesetzliche Ausschlussgrund bis zum tatsächlichen Eingang Ihrer Informationen ununterbrochen fortbesteht. Sobald Sie jedoch alle verfügbaren Daten wie Namen, Anschriften oder Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft nachweislich vorlegen, entfällt dieses Hindernis für alle zukünftigen Leistungszeiträume. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung für die Vergangenheit ist meist aussichtslos, weshalb die Konzentration auf den neuen Stichtag die wirtschaftlich sinnvollste Strategie darstellt.
Beachten Sie jedoch, dass eine Klage für Zeiträume vor der nachgeholten Mitwirkung als mutwillig eingestuft werden kann und somit keine staatliche Unterstützung erhält. Nur durch die präzise zeitliche Abgrenzung Ihres Antrags vermeiden Sie eine vollständige Zurückweisung durch das Gericht.
Muss ich Anwaltskosten selbst zahlen, wenn das Gericht die Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt?
JA, bei einer nur teilweisen Bewilligung der Prozesskostenhilfe (PKH) müssen Sie die anteiligen Kosten für den abgelehnten Teil selbst tragen. **Die staatliche Kostenübernahme beschränkt sich auf den Teil Ihres Rechtsschutzbegehrens, dem das Gericht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bescheinigt hat.**
Die Prozesskostenhilfe wird oft nach einer Quote bewilligt, wenn beispielsweise nur zwei Drittel Ihrer Forderungen rechtlich begründet erscheinen. In diesem Fall erfolgt die Beiordnung Ihres Rechtsanwalts gemäß § 121 ZPO ebenfalls nur im Umfang dieser bewilligten Quote. Für den restlichen Teil des Streitwerts, der vom Gericht als aussichtslos eingestuft wurde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine staatliche Unterstützung. Ihr Anwalt wird Ihnen für diesen abgelehnten Teil eine Rechnung nach den regulären Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) stellen.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Ihren Klageantrag nach dem gerichtlichen Hinweis auf die teilweise Erfolglosigkeit sofort reduzieren. Dadurch vermeiden Sie Gebühren für den aussichtslosen Teil, die Sie sonst aus eigener Tasche finanzieren müssten.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
Az.: 15 A 235/24 – Beschluss vom 13.03.2026
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

