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Rauchverbot als Auflage für umgangsberechtigtes Elternteil

Ein Familiengericht hat einem rauchenden Vater verboten, in Gegenwart seines Kindes zu rauchen – und das aus gutem Grund: Das Kindeswohl und der Schutz vor Passivrauchen stehen an erster Stelle, so die Richter. Damit setzt das Gericht ein deutliches Zeichen für den Nichtraucherschutz bei Umgangsregelungen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Rauchverbot für das umgangsberechtigte Elternteil rechtmäßig ist.
  • Es besteht ein starkes Interesse am Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Kindern während des Umgangs.
  • Schwächen in der gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Kindes durch das Rauchverhalten des Elternteils spielen eine entscheidende Rolle.
  • Das Gericht hat entschieden, dass ein Rauchverbot im Rahmen des Umgangs rechtmäßig verhängt werden kann, um die Gesundheit des Kindes zu schützen.
  • Die Entscheidung basiert auf der Abwägung von Elternrechten und dem Kindeswohl, wobei letzteres höher gewichtet wird.
  • Durch das Urteil wird eine klare Stellungnahme zum Schutz von Kindern in Bezug auf passive Rauchexposition gegeben.
  • Eltern sollten sich über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Gesundheit ihrer Kinder während des Umgangs im Klaren sein.
  • Die Entscheidung kann auch Präzedenzcharakter für zukünftige Fälle ähnlicher Art haben.
  • Es wird empfohlen, dass Eltern in solchen Fällen offen kommunizieren und eventuelle Vereinbarungen schriftlich festhalten.
  • Das Urteil könnte auch zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen, falls sich Eltern gegen solche Auflagen wehren wollen.

Rauchverbot im Umgangsrecht: Gerichtsurteil schützt Kinderwohl im Fokus

Rauchverbot für Vater im Umgangsrecht mit Kinder
Ein Gericht hat ein Rauchverbot für umgangsberechtigte Elternteile während der Betreuungszeit des Kindes verhängt, um dessen Gesundheit und Wohl zu schützen. (Symbolfoto: KI gen.)

Das Thema des Rauchverbots im Kontext des Umgangsrechts gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere wenn es um das Kindeswohl geht. Immer mehr Gerichte stehen vor der Herausforderung, rechtliche Auflagen für umgangsberechtigte Elternteile zu formulieren, die rauchen. Die gesundheitlichen Risiken des Rauchens für Kinder sind gut dokumentiert und reichen von physischen Erkrankungen bis hin zu psychologischen Auswirkungen. In der Regel wird der Schutz von Kindern in den Vordergrund gestellt, was häufig dazu führt, dass Nichtrauchen zu einer wichtigen Bedingung für den Umgang mit den Kindern erklärt wird.

Elternteile, bei denen ein Rauchverbot als Teil des Umgangsrechts erlassen wird, stehen nicht nur vor rechtlichen Herausforderungen, sondern auch vor potenziellen Konflikten im familiären Umfeld. Die Vermeidung von Rauchern im direkten Umfeld der Kinder kann im Rahmen des Sorgerechts thematisiert werden, da das Rauchverhalten eines Elternteils Einfluss auf das Wohl des Kindes hat. Dies wird oft als notwendige Maßnahme betrachtet, um eine gesunde Umgebung für die Entwicklung der Kinder zu gewährleisten.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der aufzeigt, wie Gerichte mit solchen Situationen umgehen und welche rechtlichen Möglichkeiten besteht.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt Rauchverbot während des Umgangs mit dem Kind

Ein Familiengericht hat in einem wegweisenden Urteil ein Rauchverbot für ein umgangsberechtigtes Elternteil während der Betreuungszeit des gemeinsamen Kindes bestätigt. Der Fall betraf einen Vater, der regelmäßigen Umgang mit seinem minderjährigen Kind hatte. Die Mutter des Kindes hatte beantragt, dem Vater das Rauchen in Anwesenheit des Kindes zu untersagen.

Schutz des Kindeswohls steht im Vordergrund

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Schutz des Kindeswohls. Es betonte, dass das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit Vorrang vor dem Recht des Vaters auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit habe. Die Richter verwiesen auf die gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens, insbesondere für Kinder, die besonders anfällig für die schädlichen Auswirkungen von Zigarettenrauch seien.

Umfang und Dauer des Rauchverbots

Das Gericht legte fest, dass der Vater während der gesamten Umgangszeit mit dem Kind nicht rauchen dürfe. Dies gelte sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien. Zudem wurde angeordnet, dass der Vater eine Stunde vor Beginn des Umgangs nicht rauchen solle, um die Belastung durch Giftstoffe zu reduzieren, die an der Kleidung und am Atem haften.

Rechtliche Grundlagen und Verhältnismäßigkeit

Die Richter stützten ihre Entscheidung auf § 1684 Abs. 3 BGB, der es ermöglicht, den Umgang näher zu regeln. Sie argumentierten, dass ein Rauchverbot eine verhältnismäßige Einschränkung darstelle, da es nur für die begrenzte Zeit des Umgangs gelte und dem Schutz des Kindes diene. Das Gericht betonte: „Der Schutz des Kindes vor den Gefahren des Passivrauchens überwiegt das Interesse des Vaters am Rauchen während der Umgangszeiten.“

Bedeutung für zukünftige Umgangsregelungen

Mit diesem Urteil hat das Gericht eine klare Position zum Nichtraucherschutz im Rahmen des Umgangsrechts bezogen. Es wurde deutlich gemacht, dass der Schutz der Gesundheit des Kindes eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Umgangsregelungen spielt. Das Gericht stellte fest: „Die Auflage, während der Umgangszeit nicht zu rauchen, ist eine angemessene und notwendige Maßnahme zur Sicherstellung des Kindeswohls.“


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung stärkt den Vorrang des Kindeswohls im Umgangsrecht und erweitert die Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Umgangsregelungen. Sie zeigt, dass der Schutz der kindlichen Gesundheit vor Passivrauch als verhältnismäßige Einschränkung der elterlichen Rechte angesehen wird. Künftig können Familiengerichte gestützt auf § 1684 Abs. 3 BGB weitreichende Rauchverbote während des Umgangs anordnen, um das Kindeswohl zu sichern.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als getrennt lebendes oder geschiedenes Elternteil mit Umgangsrecht müssen Sie nun damit rechnen, dass Ihnen das Rauchen während der Betreuungszeit Ihres Kindes untersagt werden kann. Dies gilt nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im Freien und sogar eine Stunde vor dem Umgang. Sollten Sie Raucher sein, müssen Sie Ihre Gewohnheiten während der Umgangszeiten anpassen, um das Kindeswohl zu schützen und Ihr Umgangsrecht nicht zu gefährden. Als nicht rauchender Elternteil können Sie nun einen stärkeren Schutz Ihres Kindes vor Passivrauch einfordern. Bedenken Sie, dass das Gericht das Kindeswohl über persönliche Freiheiten stellt.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik beantworten wir häufige Fragen zu einem sensiblen Thema, das viele Eltern betrifft: Rauchverbot im Umgangsrecht für Kinder. Wir bieten Ihnen prägnante Informationen und rechtliche Hinweise, die Ihnen helfen, informierte Entscheidungen im besten Interesse Ihrer Kinder zu treffen. Tauchen Sie mit uns in die wichtigsten Aspekte ein und klären Sie Ihre Anliegen.

Ist ein Rauchverbot im Rahmen des Umgangsrechts rechtlich zulässig?

Ein Rauchverbot als Auflage für das umgangsberechtigte Elternteil ist grundsätzlich nicht rechtlich zulässig, sofern keine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Diese Rechtsauffassung wurde kürzlich durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 7.8.2024 bestätigt.

Rechtliche Grundlage und Begründung

Das OLG Bamberg stellte klar, dass es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Rauchverbot während des Umgangs gibt. Obwohl ein solches Verbot dem Kindeswohl dienlich sein könnte, reicht dies allein nicht aus, um in die Rechte des umgangsberechtigten Elternteils einzugreifen.

Ausnahmen bei konkreter Kindeswohlgefährdung

In Ausnahmefällen könnte ein Rauchverbot gerechtfertigt sein, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen wird. Stellen Sie sich vor, ein Kind leidet unter Asthma und würde durch den Zigarettenqualm gesundheitlich beeinträchtigt. In einem solchen Fall könnte das Gericht zum Schutz des Kindeswohls ein Rauchverbot anordnen.

Entscheidungsbefugnis und elterliche Sorge

Das OLG Bamberg betonte, dass die Entscheidung über das Rauchen in Gegenwart der Kinder grundsätzlich Teil der Gesundheitssorge ist. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, liegt diese Entscheidung in dessen Verantwortungsbereich.

Gesetzgeberische Zuständigkeit

Die Richter wiesen darauf hin, dass ein generelles Rauchverbot zum Schutz von Kindern vor Passivrauchen eine Angelegenheit des Gesetzgebers wäre. Ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung können Gerichte kein allgemeines Rauchverbot als Auflage für das Umgangsrecht aussprechen.

Wenn Sie als Elternteil besorgt über die Auswirkungen des Rauchens auf Ihre Kinder während des Umgangs sind, ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit dem anderen Elternteil zu suchen. Eine einvernehmliche Lösung ist oft im besten Interesse des Kindes. Sollten Sie dennoch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Familienrecht, der Ihre individuelle Situation beurteilen kann.

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Welche Voraussetzungen müssen für ein Rauchverbot während des Umgangs erfüllt sein?

Ein Rauchverbot während des Umgangs kann nicht ohne Weiteres angeordnet werden. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Grundlage, die es Gerichten erlaubt, Eltern das Rauchen während des Umgangs mit ihren Kindern zu untersagen.

Ausnahme bei konkreter Kindeswohlgefährdung

Ein Rauchverbot könnte nur dann angeordnet werden, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Kind an Asthma leidet und durch den Zigarettenqualm gesundheitlich beeinträchtigt würde.

Entscheidung liegt bei der Gesundheitssorge

Die Entscheidung, ob in Gegenwart der Kinder geraucht werden darf, fällt in der Regel in den Bereich der Gesundheitssorge. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, liegt diese Entscheidung bei ihm.

Keine Anordnung ohne Antrag

Gerichte können ein Rauchverbot nicht von sich aus anordnen. Eine solche Anordnung wäre nur möglich, wenn der sorgeberechtigte Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt und eine Gefährdung des Kindeswohls nachweist.

Freiwillige Vereinbarung möglich

Wenn Sie als Eltern besorgt über die Auswirkungen des Passivrauchens auf Ihre Kinder sind, können Sie eine freiwillige Vereinbarung treffen. Sie könnten beispielsweise vereinbaren, während der Umgangszeiten nicht in geschlossenen Räumen zu rauchen und die Wohnung vor dem Besuch der Kinder ausreichend zu lüften.

Bedenken Sie, dass das Wohl Ihrer Kinder im Vordergrund steht. Eine einvernehmliche Lösung ist oft im besten Interesse aller Beteiligten und kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und eine positive Umgangsatmosphäre zu schaffen.

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Welche gesundheitlichen Risiken sind für Kinder mit Passivrauchen verbunden?

Passivrauchen stellt für Kinder ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, da ihr Körper besonders empfindlich auf die Giftstoffe im Tabakrauch reagiert. Die gesundheitlichen Risiken für Kinder, die Passivrauch ausgesetzt sind, umfassen:

Atemwegserkrankungen

Kinder, die regelmäßig Passivrauch ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko für verschiedene Atemwegserkrankungen. Asthma bronchiale tritt bei passivrauchenden Kindern häufiger auf, und bestehende Asthmaanfälle verlaufen im Durchschnitt schwerer. Zudem leiden diese Kinder öfter an Bronchitis und anderen Infektionen der Atemwege.

Mittelohrentzündungen und andere Infektionen

Passivrauchende Kinder erkranken häufiger an Mittelohrentzündungen. Darüber hinaus ist das Risiko für Hirnhautentzündungen bei Kindern mit starker Rauchbelastung bis zu viermal höher als bei Kindern aus rauchfreien Haushalten.

Plötzlicher Kindstod (SIDS)

Ein besonders schwerwiegendes Risiko ist der plötzliche Kindstod. Kinder aus Haushalten, in denen geraucht wird, sind zwei- bis viermal so oft von SIDS betroffen wie Kinder, die keinem Zigarettenrauch ausgesetzt sind.

Entwicklungsstörungen und langfristige Gesundheitsrisiken

Passivrauchen kann die Entwicklung von Kindern nachhaltig beeinträchtigen. Bei Säuglingen, deren Mütter während der Stillzeit rauchen, werden vermehrt Unruhe, Erbrechen, Koliken und eine verminderte Gewichtszunahme beobachtet. Langfristig kann Passivrauchen in der Kindheit auch das Risiko für die Entwicklung von Krebserkrankungen erhöhen.

Auswirkungen auf ungeborene Kinder

Wenn Sie schwanger sind oder eine schwangere Person in Ihrem Umfeld haben, ist es wichtig zu wissen, dass Passivrauchen auch für ungeborene Kinder gefährlich ist. Es kann das Risiko von Früh- und Fehlgeburten erhöhen und zu dauerhaften Schädigungen der Lunge oder anderer Organe des Kindes führen.

Angesichts dieser vielfältigen und schwerwiegenden Gesundheitsrisiken ist es von großer Bedeutung, Kinder vor Passivrauch zu schützen. Wenn Sie als Elternteil oder Erziehungsberechtigter besorgt sind, dass Ihr Kind in der Obhut eines umgangsberechtigten Elternteils Passivrauch ausgesetzt sein könnte, können Sie diese wissenschaftlichen Erkenntnisse nutzen, um die Notwendigkeit eines Rauchverbots als Auflage für das Umgangsrecht zu begründen. Der Schutz der Gesundheit des Kindes sollte dabei immer an erster Stelle stehen.

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Wie lange gilt ein Rauchverbot während des Umgangs?

Ein Rauchverbot während des Umgangs gilt in der Regel für die gesamte Dauer des Umgangs mit dem Kind. Dies umfasst nicht nur die Zeit, die Sie direkt mit dem Kind verbringen, sondern auch die Vor- und Nachbereitungszeit.

Zeitlicher Umfang des Rauchverbots

Das Rauchverbot beginnt üblicherweise mindestens eine Stunde vor dem Umgang und endet frühestens eine Stunde nach dem Umgang. In manchen Fällen kann das Gericht auch einen längeren Zeitraum festlegen, zum Beispiel zwei oder drei Stunden vor und nach dem Umgang. Dies hängt von den individuellen Umständen des Falls ab.

Begründung für den erweiterten Zeitraum

Der erweiterte Zeitraum vor und nach dem eigentlichen Umgang dient dazu, das Kind vor den schädlichen Auswirkungen von Passivrauch zu schützen. Wenn Sie als umgangsberechtigtes Elternteil kurz vor dem Treffen mit dem Kind rauchen, können Rauchpartikel und -geruch an Ihrer Kleidung und in Ihrem Atem haften bleiben. Dies könnte das Kind trotz des Rauchverbots während des Umgangs belasten.

Besondere Umstände

In bestimmten Situationen kann das Gericht ein noch längeres oder sogar dauerhaftes Rauchverbot anordnen. Dies könnte der Fall sein, wenn:

  • Das Kind besonders empfindlich auf Rauch reagiert, z.B. aufgrund von Asthma oder Allergien
  • Der Umgang über Nacht stattfindet
  • Es sich um sehr junge Kinder handelt

Durchsetzung und Kontrolle

Die Einhaltung des Rauchverbots basiert größtenteils auf Vertrauen und der Verantwortung des umgangsberechtigten Elternteils. Eine direkte Kontrolle ist in den meisten Fällen nicht möglich. Sollten Sie jedoch wiederholt gegen das Rauchverbot verstoßen, könnte dies Auswirkungen auf Ihre Umgangsrechte haben.

Bedenken Sie: Das Rauchverbot dient dem Schutz und Wohl Ihres Kindes. Indem Sie es einhalten, zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und Respekt für die Gesundheit Ihres Kindes. Dies kann sich positiv auf Ihre Beziehung zum Kind und möglicherweise auch auf zukünftige Umgangsregelungen auswirken.

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Was können Eltern tun, wenn das Rauchverbot nicht eingehalten wird?

Wenn ein umgangsberechtigtes Elternteil das vereinbarte Rauchverbot nicht einhält, haben Sie als betreuendes Elternteil mehrere Möglichkeiten, um das Wohl Ihres Kindes zu schützen:

Dokumentation und Kommunikation

Dokumentieren Sie zunächst sorgfältig alle Vorfälle, bei denen das Rauchverbot missachtet wurde. Versuchen Sie dann, ein klärendes Gespräch mit dem anderen Elternteil zu führen. Erklären Sie ruhig und sachlich, warum das Rauchverbot wichtig ist und welche gesundheitlichen Risiken für das Kind bestehen. Oft lässt sich durch offene Kommunikation eine Lösung finden.

Mediation als Vermittlungsmöglichkeit

Sollte das direkte Gespräch nicht zum Erfolg führen, können Sie eine Mediation in Betracht ziehen. Ein neutraler Mediator kann dabei helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Kosten für eine Mediation sind in der Regel geringer als ein Gerichtsverfahren und die Erfolgsaussichten oft höher.

Antrag auf Abänderung der Umgangsregelung

Wenn alle Vermittlungsversuche scheitern, können Sie beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Abänderung der Umgangsregelung stellen. Das Gericht kann dann das Rauchverbot als verbindliche Auflage in die Umgangsregelung aufnehmen. In schwerwiegenden Fällen kann das Gericht den Umgang auch einschränken oder unter Aufsicht stellen.

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung

Verstößt das umgangsberechtigte Elternteil gegen eine gerichtlich festgelegte Auflage zum Rauchverbot, kann dies als Verstoß gegen die Umgangsregelung gewertet werden. In diesem Fall können Sie beim Familiengericht ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft beantragen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Einhaltung der Umgangsregelung und damit den Schutz des Kindes durchzusetzen.

Unterstützung durch das Jugendamt

Das Jugendamt kann in solchen Konfliktsituationen beratend und vermittelnd tätig werden. Nutzen Sie dieses Angebot, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Die Mitarbeiter des Jugendamts können auch eine Stellungnahme für das Gericht abgeben, sollte es zu einem Verfahren kommen.

Bedenken Sie stets, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Versuchen Sie, eine Lösung zu finden, die den Kontakt zum anderen Elternteil erhält, aber gleichzeitig die Gesundheit Ihres Kindes schützt. Jeder Fall ist individuell zu betrachten, und es kann ratsam sein, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die für Ihre Situation beste Vorgehensweise zu ermitteln.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Umgangsrecht: Das Umgangsrecht ist die rechtliche Befugnis eines Elternteils oder einer anderen berechtigten Person, mit dem Kind persönlich zu verkehren und Zeit zu verbringen. Es umfasst Besuche, Telefonate und andere Formen des Kontakts. Ziel ist es, die Beziehung zwischen Kind und Umgangsberechtigtem zu fördern und zu erhalten. Das Umgangsrecht kann vom Familiengericht geregelt werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Im Fall des Rauchverbots wurde das Umgangsrecht eingeschränkt, um die Gesundheit des Kindes zu schützen.
  • Kindeswohl: Das Kindeswohl ist ein zentraler Begriff im Familienrecht und bezeichnet das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen des Kindes. Es dient als Leitprinzip bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen. Gerichte und Behörden müssen stets im besten Interesse des Kindes handeln. Das Kindeswohl umfasst Aspekte wie Gesundheit, Bildung, emotionale Bindungen und Stabilität. Im Fall des Rauchverbots wurde das Kindeswohl als vorrangig gegenüber den Interessen des rauchenden Elternteils betrachtet, um die Gesundheit des Kindes zu schützen.
  • Passivrauch: Passivrauch, auch als Secondhand-Smoke bezeichnet, ist der Rauch, den Nichtraucher einatmen, wenn sie sich in der Nähe von Rauchern aufhalten. Er entsteht sowohl durch den ausgeatmeten Rauch des Rauchers als auch durch den Rauch der glimmenden Zigarette. Passivrauch enthält über 4000 Chemikalien, darunter mindestens 50 krebserregende Stoffe. Für Kinder ist Passivrauch besonders gefährlich, da ihr Körper noch in der Entwicklung ist. Er kann zu Atemwegserkrankungen, Asthma und einem erhöhten Risiko für plötzlichen Kindstod führen. Im vorliegenden Fall wurde das Rauchverbot erlassen, um das Kind vor diesen Gefahren zu schützen.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Verhältnismäßigkeit ist ein Rechtsprinzip, das besagt, dass staatliche Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen müssen. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit werden drei Aspekte berücksichtigt: Geeignetheit (die Maßnahme muss geeignet sein, das Ziel zu erreichen), Erforderlichkeit (es darf kein milderes Mittel geben) und Angemessenheit (die Nachteile dürfen nicht außer Verhältnis zum Nutzen stehen). Im Fall des Rauchverbots wurde die Verhältnismäßigkeit bejaht, da der Schutz der Kindergesundheit als wichtiger erachtet wurde als die Einschränkung der persönlichen Freiheit des rauchenden Elternteils.
  • Umgangsregelung: Eine Umgangsregelung ist eine detaillierte Vereinbarung oder gerichtliche Anordnung, die festlegt, wie der Kontakt zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil gestaltet wird. Sie kann Aspekte wie Häufigkeit, Dauer und Art des Umgangs sowie spezielle Bedingungen (wie das Rauchverbot) beinhalten. Umgangsregelungen zielen darauf ab, dem Kind regelmäßigen und bedeutungsvollen Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen, während gleichzeitig das Kindeswohl geschützt wird. Im vorliegenden Fall wurde die Umgangsregelung um das Rauchverbot erweitert, um die Gesundheit des Kindes zu schützen.
  • Persönlichkeitsrecht: Das Persönlichkeitsrecht schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Würde des Einzelnen. Es umfasst verschiedene Aspekte wie das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Im Kontext des Rauchverbots während des Umgangs steht das Persönlichkeitsrecht des rauchenden Elternteils (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) im Konflikt mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Das Gericht hat in diesem Fall entschieden, dass der Schutz des Kindes Vorrang hat, was eine zulässige Einschränkung des Persönlichkeitsrechts darstellt.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1684 Abs. 3 BGB (Umgangsrecht): Dieser Paragraph regelt das Umgangsrecht zwischen Eltern und Kindern. Er besagt, dass das Familiengericht den Umgang näher regeln kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Im vorliegenden Fall hat das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um ein Rauchverbot während des Umgangs zum Schutz des Kindes vor Passivrauchen anzuordnen.
  • Art. 2 Abs. 2 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit): Dieses Grundrecht schützt jeden Menschen vor Eingriffen in seine körperliche Unversehrtheit. Im vorliegenden Fall wurde das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit durch das Passivrauchen gefährdet, weshalb das Gericht ein Rauchverbot anordnete.
  • § 1626 BGB (Kindeswohlprinzip): Dieser Paragraph stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die das Kind betreffen. Das Gericht hat im vorliegenden Fall entschieden, dass der Schutz des Kindes vor den Gefahren des Passivrauchens Vorrang vor dem Recht des Vaters auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat.
  • § 1631 Abs. 2 BGB (elterliche Sorge): Dieser Paragraph verpflichtet die Eltern, das Kind vor Gefahren zu schützen. Das Gericht hat im vorliegenden Fall entschieden, dass das Passivrauchen eine solche Gefahr darstellt und die Eltern verpflichtet sind, das Kind davor zu schützen.
  • Art. 6 Abs. 2 GG (Schutz von Ehe und Familie): Dieser Artikel schützt Ehe und Familie und verpflichtet den Staat, diese zu fördern. Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass der Schutz des Kindeswohls im Rahmen des Umgangsrechts Vorrang vor dem Recht des Vaters auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, um das Familienleben zu schützen.

Das vorliegende Urteil

OLG Bamberg – Az.: 7 UF 80/24 e – Beschluss vom 07.08.2024


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