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Unterhaltstitel: Definition, Bedeutung und Änderungsmöglichkeiten

Sichern Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder – mit einem Unterhaltstitel! Dieser regelt die finanzielle Unterstützung rechtlich verbindlich und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Unterhaltstitel erhalten, welche Arten es gibt und wie Sie ihn bei veränderten Lebensumständen anpassen können. Mit unserem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Unterhalt und seine rechtliche Absicherung.

Übersicht

Zerrissenes Foto: Zeigt eine ehemals intakte Familie (Vater, Mutter, Kind), ist aber in der Mitte zerrissen, um die Trennung zu symbolisieren.
Ideogram gen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

Was ist ein Unterhaltstitel?

  • Urkunde, die den Unterhaltsanspruch rechtsverbindlich und vollstreckbar macht.
  • Kann gerichtlich (Beschluss), durch das Jugendamt (Jugendamtsurkunde) oder notariell erstellt werden.

Warum ist ein Unterhaltstitel wichtig?

  • Rechtliche Absicherung des Unterhaltsanspruchs.
  • Ermöglicht Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung.
  • Verjährungsfrist für titulierte Ansprüche beträgt 30 Jahre.

Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

  • Minderjährige Kinder (immer vorrangig).
  • Volljährige Kinder in Ausbildung (unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Ehegatten/geschiedene Ehegatten (bei Bedürftigkeit).
  • Eltern (nachrangig).

Wie bekomme ich einen Unterhaltstitel?

  • Jugendamtsurkunde: Kostenlos, schnell, aber nur für Kindesunterhalt.
  • Gerichtliches Verfahren: Bei Streitigkeiten; sicherer, aber langwieriger und kostenpflichtig.
  • Notarielle Vereinbarung: Schnell und flexibel, aber kostenpflichtig.

Was kostet ein Unterhaltstitel?

  • Jugendamtsurkunde: Kostenlos.
  • Gerichtliches Verfahren: Gerichts- und Anwaltskosten abhängig vom Streitwert.
  • Notarielle Vereinbarung: Notargebühren.
  • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen möglich.

Was steht im Unterhaltstitel?

  • Personalien von Unterhaltsberechtigtem und -pflichtigem.
  • Höhe des Unterhalts (statisch oder dynamisch).
  • Fälligkeit der Zahlung.
  • Ggf. Befristung.

Wie kann ich den Unterhaltstitel ändern?

  • Bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse (z.B. Einkommensänderung ab ca. 10%).
  • Abänderungsklage beim Familiengericht.
  • Außergerichtliche Einigung (notariell oder beim Jugendamt).

Wie setze ich den Unterhaltstitel durch?

  • Zwangsvollstreckung, z.B. durch Lohn- oder Kontopfändung.
  • Gerichtsvollzieher beauftragen.

Wichtige Punkte:

  • Unterhalt für minderjährige Kinder hat immer Vorrang.
  • Bei Arbeitslosigkeit besteht eine Erwerbsobliegenheit.
  • Bei Selbstständigen wird das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre herangezogen.
  • Titel können bei veränderten Lebensumständen angepasst werden.
  • Bei Zahlungsverzug können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Die Pfändungsfreigrenzen schützen das Existenzminimum des Schuldners.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • Jugendamt
  • Anwalt für Familienrecht
  • Gericht
  • Beratungsstellen

Unterhaltstitel richtig beantragen: Ihr Weg zur rechtlichen Sicherheit

Der Unterhaltstitel ist das wichtigste rechtliche Instrument zur Absicherung von Unterhaltsansprüchen. Als amtlich festgeschriebenes Dokument ermöglicht er nicht nur die verbindliche Regelung von Unterhaltszahlungen, sondern bietet auch die Grundlage für eine effektive Durchsetzung im Bedarfsfall – bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Ob über das Jugendamt oder das Familiengericht – die Wege zum Unterhaltstitel sind vielfältig und an Ihre persönliche Situation anpassbar. Der Unterhaltstitel bietet langfristigen Schutz und kann bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände angepasst werden. Dies macht ihn zu einem unverzichtbaren Instrument für alle, die Unterhaltsansprüche rechtlich absichern möchten.

1. Unterhaltstitel: Was ist das und warum ist er so wichtig?

Ein Unterhaltstitel ist ein rechtskräftiger Nachweis für den Anspruch auf Unterhalt. Er dient als Vollstreckungstitel und schafft eine verbindliche Grundlage für die Zahlungspflicht. Wer zum Beispiel Kindesunterhalt leisten muss, ist durch einen rechtswirksamen Titel klar an die vereinbarte Zahlung gebunden. Wenn jemand seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, bietet ein Titel die Möglichkeit, rechtlich durchzugreifen, ohne erneut die Anspruchsgrundlage beweisen zu müssen.

In vielen Fällen wird ein Unterhaltstitel in Form einer Unterhaltsurkunde vom Jugendamt ausgestellt oder durch ein Gerichtsurteil bzw. einen gerichtlichen Beschluss festgelegt. Es gibt aber auch die Option, ihn notariell zu vereinbaren. Wichtig ist, dass jede dieser Formen den Unterhaltsanspruch genau bezeichnet, damit bei Bedarf rasch vollstreckt werden kann.

1.1 Definition und Abgrenzung: Was genau ist ein Unterhaltstitel?

Der Begriff „Unterhaltstitel“ beschreibt ein Dokument, das den Rechtsanspruch auf Unterhaltszahlungen belegt und diesen Anspruch vollstreckbar macht. Das heißt, die forderungsberechtigte Person kann im Ernstfall auf rechtliche Schritte zurückgreifen. Wer lediglich eine formlos getroffene Unterhaltsvereinbarung hat, steht bei Zahlungsverweigerung schlechter da, da kein Vollstreckungstitel vorliegt.

Falls beispielsweise zwei Elternteile sich mündlich auf eine Unterhaltsleistung einigen, besteht anfangs vielleicht kein Streit. Wenn sich die finanzielle Situation ändert, kann es jedoch zu Verzögerungen oder Ausfällen kommen. Wer dann keinen Unterhaltstitel besitzt, muss den Anspruch erneut gerichtlich feststellen lassen. Wenn hingegen ein Titel vorliegt, ist er rechtlich bindend und kann unmittelbar genutzt werden, etwa für eine Zwangsvollstreckung.

1.2 Rechtliche Absicherung: Warum Sie einen Titel brauchen

Der Titel sichert den Unterhaltsanspruch über einen langen Zeitraum und verhindert, dass er schnell verjährt. In der Regel verjähren titulierte Ansprüche erst nach 30 Jahren, während formlose Vereinbarungen oft weitaus früher zu Rechtsproblemen führen. Wenn ein Vater oder eine Mutter plötzlich nicht mehr zahlt, kann das Jugendamt oder ein Gericht mit Hilfe des Unterhaltstitels zum Beispiel den Lohn pfänden lassen.

Wer einen Titel besitzt, hat daher eine starke Rechtsposition. Wenn sich die finanziellen Umstände ändern, lässt sich der Anspruch zwar nicht pauschal ignorieren, allerdings werden Änderungsverfahren in anderen Kapiteln ausführlicher erläutert. Die Kernidee ist, dass ein Unterhaltstitel nicht nur eine Zahlungsvereinbarung darstellt, sondern den Anspruch einseitig durchsetzbar macht, ohne die Rechtsgrundlage stets neu beweisen zu müssen.

1.3 Dynamischer vs. statischer Titel: Welcher ist der richtige für Sie?

Bei einem dynamischen Titel richtet sich die Unterhaltshöhe nach einem Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts. Wenn das Kind älter wird oder die gesetzliche Unterhaltstabelle angepasst wird, verändert sich auch die zu zahlende Summe. Wer einen dynamischen Titel hat, muss den Betrag also nicht ständig neu festsetzen lassen.

Im Gegensatz dazu legt ein statischer Titel einen festen Geldbetrag fest. Wenn sich das Einkommen des Pflichtigen oder der tatsächliche Bedarf ändert, kann der Betrag zu hoch oder zu niedrig ausfallen. Wenn das Einkommen stark variiert und sich beispielsweise erhöht, kann ein dynamischer Titel sinnvoller sein. Wenn sich das Einkommen dagegen nicht wesentlich verändert und man klare Verhältnisse wünscht, ist ein statischer Titel oft ausreichend. Wenn dann eine Veränderung eintritt, lässt sich der Titel gerichtlich oder außergerichtlich anpassen.

Wer beispielsweise ein berechenbares Gehalt bezieht und den Unterhalt für sein Kind festlegen möchte, neigt meist zum statischen Titel. Wenn das Einkommen jedoch schwankt oder regelmäßig steigt, kann ein dynamischer Titel vorteilhaft sein. Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen oder das Thema mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil gemeinsam klären.

2. Wer hat Anspruch auf Unterhalt? Ein Überblick

Das deutsche Unterhaltsrecht legt fest, wer in welcher Reihenfolge einen Unterhaltsanspruch geltend machen kann. Maßgeblich ist hier die gesetzliche Rangfolge gemäß § 1609 BGB, in der grundsätzlich minderjährige unverheiratete Kinder an erster Stelle stehen. Wenn mehrere Personen gleichzeitig Unterhalt verlangen, bestimmt diese Rangfolge, wer vorrangig berücksichtigt wird. Das Ziel ist, die wirtschaftliche Absicherung insbesondere jener Personen zu garantieren, die sich selbst am wenigsten helfen können.

Wenn etwa ein Elternteil finanziell nicht in der Lage ist, neben der Versorgung minderjähriger Kinder auch noch Elternunterhalt zu leisten, setzt das Gesetz klare Prioritäten. Kommt es zur Unterhaltsstreitigkeit, müssen sich sämtliche Beteiligten an dieser Rangregelung orientieren und darauf achten, dass Kinder im Mangelfall nicht leer ausgehen.

2.1 Kinder, Ehegatten, Eltern: Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Erste in der Rangfolge sind minderjährige unverheiratete Kinder. Ihr Unterhaltsanspruch soll sicherstellen, dass der notwendige Lebensbedarf stets gedeckt ist. Volljährige privilegierte Kinder bis zum 21. Lebensjahr stehen gleichrangig mit minderjährigen Kindern, wenn sie sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und bei einem Elternteil leben. Nach diesem ersten Rang folgen Ehegatten und geschiedene Ehegatten mit Betreuungsunterhalt im zweiten Rang, während andere Ehegatten und geschiedene Ehegatten im dritten Rang stehen.
Im weiteren Verlauf der Rangfolge stehen nicht-privilegierte volljährige Kinder, gefolgt von Enkelkindern und weiteren Abkömmlingen. Danach folgen die eigenen Eltern und zum Schluss die weiteren Verwandten der aufsteigenden Linie. Wenn ein unterhaltspflichtiger Vater nicht genügend Einkommen hat, um sowohl den Bedarf minderjähriger Kinder als auch den Bedarf seiner Ex-Ehefrau vollständig abzudecken, wird zunächst geprüft, inwiefern das Einkommen mindestens für die Kinder ausreicht. Eine praktische Folge dieser Hierarchie ist, dass nachrangige Personen oft nur dann Unterhalt erwarten können, wenn genügend Mittel übrig bleiben.

2.2 Grundlegendes zur Unterhaltsberechnung: Bedarf und Bedürftigkeit

Wer Unterhalt beansprucht, muss einen konkreten Bedarf nachweisen und bedürftig sein. Bedarf meint, dass finanzielle Mittel benötigt werden, um den üblichen Lebensstandard zu sichern. Bei minderjährigen Kindern orientieren sich die Beträge häufig an Tabellen wie der Düsseldorfer Tabelle, die das Existenzminimum und die üblichen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Bedürftigkeit wiederum bedeutet, dass die unterhaltsberechtigte Person ihren Lebensbedarf nicht selbst decken kann. Wenn beispielsweise ein Kind noch keine Ausbildung abgeschlossen hat oder die Ex-Ehefrau keine eigene Einkommensquelle besitzt, wird geprüft, ob sie auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist.

Wenn sich der Lebensbedarf ändert oder das Einkommen des Unterhaltspflichtigen schwankt, kann sich die Zahlungshöhe in anderen Kapiteln durch entsprechende Verfahren anpassen. Wer etwa arbeitslos wird, ist nicht mehr zum gleichen Unterhalt in der Lage wie zuvor und hat eventuell Anspruch auf eine Neuberechnung. Wer hingegen eine Gehaltserhöhung erhält, muss unter Umständen eine höhere Summe bezahlen. Solche Anpassungen setzen jedoch voraus, dass sowohl der Bedarf als auch die Bedürftigkeit erneut überprüft werden.

3. Wege zum Unterhaltstitel: So kommen Sie zu Ihrem Recht

Ein Unterhaltstitel kann auf verschiedenen Wegen erlangt werden. Ob Jugendamtsurkunde, gerichtliches Verfahren oder notarielle Vereinbarung – jede Option hat ihre eigenen Voraussetzungen und Vorteile. Wer sich in einer Alltagssituation befindet, in der Kindesunterhalt oder ein sonstiger Unterhaltsanspruch geregelt werden soll, benötigt einen sicheren und vollstreckbaren Titel. Dabei hängt die Wahl des passenden Verfahrens meist von Zeit, Kosten und individuellen Bedürfnissen ab.

3.1 Jugendamtsurkunde: Kostenlos, aber nicht immer die beste Wahl

Die Jugendamtsurkunde ist eine häufig genutzte und kostenfreie Möglichkeit zur Beurkundung eines Unterhaltsanspruchs. Wenn ein Vater oder eine Mutter ohne Streit die vereinbarte Unterhaltszahlung anerkennt, stellt das Jugendamt auf Antrag eine entsprechende Urkunde aus. Diese kann zum Beispiel direkt mitgebracht werden, wenn der Pflichtige beim Jugendamt erscheint und seine Unterhaltspflicht schriftlich bestätigt.

Obwohl dieser Weg oft unkompliziert ist, zeigt die Praxis, dass das Jugendamt mitunter sehr ausgelastet ist. Wer rasch einen Termin benötigt, muss manchmal warten. Auch deckt die Jugendamtsurkunde vorrangig den Kindesunterhalt ab. Bei nachehelichen Unterhaltsfragen oder komplexeren Sachverhalten könnte eine andere Lösung passender sein. Wenn sich also abzeichnet, dass die Verständigung zwischen den Beteiligten schwierig wird, kann die Jugendamtsurkunde an ihre Grenzen stoßen.

3.2 Gerichtliches Verfahren: Der sichere, aber oft langwierige Weg

Wenn eine Einigung über die Unterhaltsverpflichtung scheitert oder Streit über die Höhe der Unterhaltszahlung herrscht, führt oft kein Weg am gerichtlichen Verfahren vorbei. Hier stellt ein Richter nach sorgfältiger Prüfung einen vollstreckbaren Beschluss oder ein Urteil aus, das den Unterhaltstitel darstellt. Wer zum Beispiel als getrenntlebende Mutter Zweifel an der korrekten Höhe der Kindesunterhaltszahlungen hat, kann eine Klage einreichen, um eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen.

Das Verfahren bietet den Vorteil, dass sämtliche Unterlagen geprüft werden und die Gerichtsentscheidung rechtssicher ist. Dabei fallen jedoch Gerichts- und Anwaltskosten an, und der Verfahrensablauf kann sich über mehrere Monate hinziehen. Eine schnelle Lösung ist daher selten garantiert. Wer dennoch klagen muss, sollte sämtliche relevanten Dokumente wie Einkommensnachweise frühzeitig sammeln und sich von einem Anwalt beraten lassen.

3.3 Notarielle Vereinbarung: Flexibel und individuell, aber kostenpflichtig

Die notarielle Vereinbarung ist eine dritte Option, bei der beide Parteien vor einem Notar sämtliche Modalitäten zum Unterhaltsanspruch regeln. Das Ergebnis ist eine notarielle Urkunde, die gerichtlichen Beschlüssen in puncto Vollstreckbarkeit gleichwertig sein kann. Dieser Weg macht Sinn, wenn schnell Klarheit geschaffen werden soll, ohne ein Gericht einzuschalten, und wenn beide Seiten einvernehmlich handeln. Notare dokumentieren die Vereinbarungen rechtssicher, wobei zu beachten ist, dass sie keine individuelle Rechtsberatung durchführen dürfen – sie bieten umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa bei der Formulierung von zusätzlichen Klauseln. Für eine umfassende rechtliche Beratung sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Allerdings entstehen Notarkosten, die von mindestens einer Partei getragen werden müssen. Wer großen Wert auf Individualität und Flexibilität legt, findet hier jedoch oft die passende Lösung.

3.4 Welcher Weg ist der richtige? Vor- und Nachteile im Vergleich

Die Entscheidung, welcher Weg zum Unterhaltstitel am besten passt, hängt vor allem von der persönlichen Situation ab. Wer einen raschen und unkomplizierten Titel für den Kindesunterhalt benötigt und sich gut mit dem anderen Elternteil verständigt, kann das Jugendamt aufsuchen. Wenn ein Konflikt unvermeidbar ist, führt häufig kein Weg am gerichtlichen Verfahren vorbei. Eine notarielle Vereinbarung stellt eine weitere kostenpflichtige, aber anerkannte Option dar.

Es ist ratsam, schon im Vorfeld anhand eines groben Kostenvergleichs abzuwägen, ob man zunächst die kostenfreie Jugendamtsurkunde anstrebt oder doch lieber professionelle Beratung in Anspruch nimmt. Wer unsicher ist, kann sich juristisch beraten lassen, um passende Unterlagen zu sammeln und eine Strategie zu entwickeln, die Zeit, Geld und Nerven schont.

4. Kosten und Dauer: Was kommt auf Sie zu?

Wer einen Unterhaltstitel anstrebt, sollte sich frühzeitig über die anfallenden Ausgaben und die voraussichtliche Verfahrensdauer informieren. Häufig hängt der finanzielle Aufwand direkt vom Umfang der Auseinandersetzung ab. Wenn etwa nur eine Einigung über einen geringen Kindesunterhalt gesucht wird, können die Kosten überschaubar bleiben. Sobald jedoch eine strittige Auseinandersetzung vor Gericht nötig wird, steigen die Kosten und der zeitliche Aufwand.

4.1 Gerichts- und Anwaltskosten: Womit müssen Sie rechnen?

Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Bei Unterhaltsverfahren bildet meist der Jahreswert der strittigen Summe die Berechnungsgrundlage. Wenn zum Beispiel pro Monat 300 Euro Unterhalt im Raum stehen, errechnet sich der Streitwert häufig aus dem Jahresbetrag (300 Euro × 12 = 3600 Euro). Daraus werden die Gerichtskosten und ggf. die Anwaltskosten abgeleitet. Wer hingegen um 600 Euro monatlichen Kindesunterhalt streitet, kommt schnell auf einen doppelt so hohen Streitwert.

Zusätzlich entstehen je nach Verfahrensverlauf weitere Gebühren wie eine Vergleichsgebühr, wenn sich die Parteien während des Verfahrens gütlich einigen. Manche Gerichte fordern zudem einen Kostenvorschuss, ohne den das Verfahren nicht fortgesetzt wird. Wenn das Einkommen zu gering ist, kommt unter Umständen die Prozesskostenhilfe (PKH) zum Tragen. In diesem Fall übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten. Der Antrag muss beim Gericht gestellt werden und setzt voraus, dass die finanzielle Situation glaubhaft gemacht wird.

Wer bereits vorab eine Beratung benötigt, kann bei geringem Einkommen Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere, wenn man sich von einem Rechtsanwalt über Erfolgsaussichten und Vorgehensweisen beraten lassen möchte. Falls das Gericht später eine Anwältin oder einen Anwalt „beiordnet“, fallen die Kosten für den Betroffenen ebenfalls niedriger aus. Es empfiehlt sich immer, schon zu Beginn realistisch abzuschätzen, ob die eigene wirtschaftliche Lage ein aufwendiges Verfahren erlaubt oder eine einvernehmliche Lösung vorzuziehen ist.

4.2 Verfahrensdauer: Wie lange dauert es bis zum Titel?

Die Verfahrensdauer variiert stark und kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Wenn die Höhe des Unterhaltsanspruchs unstrittig ist, kann der Prozess rasch abgeschlossen werden. Einfamilienbeispiele zeigen jedoch, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Kindesunterhalt regelmäßig mehrere Monate beansprucht, bis alle Unterlagen gesichtet sind und der Richter entscheiden kann.

Wer schnell vorgehen möchte, sollte alle notwendigen Einkommensnachweise pünktlich einreichen und erforderliche Fristen einhalten. Wenn etwa ein Vater trotz Aufforderung keine klaren Angaben zu seinem Einkommen macht, kann sich das Verfahren in die Länge ziehen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Unterhalt per einstweiliger Anordnung zu beantragen oder das vereinfachte Verfahren zu nutzen, das schneller und kostengünstiger ist. Dies sorgt zumindest für eine Zwischenlösung, bis der endgültige Unterhaltstitel feststeht.

4.3 Kostenfreie Alternativen: Jugendamt und Beratungshilfe

Wer Kosten sparen möchte, sollte zunächst prüfen, ob eine Jugendamtsurkunde möglich ist. Wenn sich Eltern etwa einig sind über die Höhe des Kindesunterhalts (der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet und beispielsweise für Kinder bis 6 Jahre mindestens 482 Euro ab 2025 beträgt), kann das Jugendamt diesen Betrag kostenlos beurkunden. Die Jugendamtsurkunde ist ein vollstreckbarer Titel, sodass kein kostspieliges Gerichtsverfahren erforderlich ist. Allerdings beurkundet das Jugendamt in der Regel nur Kindesunterhalt. Bei Ehegatten- oder Elternunterhalt muss oft ein anderer Weg gewählt werden.

Eine weitere Option ist die bereits genannte Beratungshilfe. Wer sich eine anwaltliche Beratung sonst nicht leisten kann, wendet sich an das Amtsgericht und beantragt einen Beratungshilfeschein. Dieser deckt die außergerichtliche Beratung teilweise oder vollständig ab. Sollte das Verfahren schließlich doch vor Gericht landen, beantragt man zusätzlich Prozesskostenhilfe, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen. So erhält auch jemand mit geringem Einkommen die Möglichkeit, einen Unterhaltsanspruch durchzusetzen oder sich dagegen zu verteidigen.

5. Inhalt des Unterhaltstitels: Was muss drinstehen?

Ein Unterhaltstitel ist nur dann wirksam, wenn er sämtliche rechtlich erforderlichen Angaben enthält. Wer einen Titel erwirbt oder erstellt – etwa per gerichtlichem Beschluss, Jugendamtsurkunde oder notarieller Vereinbarung – sollte darauf achten, dass alle relevanten Daten zu den beteiligten Personen vorliegen und die Unterhaltshöhe eindeutig bestimmt ist. Darüber hinaus kann der Titel zeitlich befristet sein oder unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Wichtige Rechtsgrundlagen finden sich in den §§ 724 ff. ZPO, die die formalen Anforderungen an eine vollstreckbare Ausfertigung regeln.

5.1 Notwendige Angaben zu Unterhaltsberechtigtem und -pflichtigem

Der Titel muss zunächst eindeutig benennen, wer unterhaltspflichtig und wer unterhaltsberechtigt ist. Dazu zählen:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum beider Parteien
  • Bei minderjährigen Kindern: Hinweis auf das Verwandtschaftsverhältnis und ggf. Vertretung durch einen Elternteil
  • Falls vorhanden: Weitere rechtlich relevante Identifizierungsangaben (z. B. Aktenzeichen bei gerichtlichen Titeln)

Wenn etwa ein Vater für seine 10-jährige Tochter Unterhalt leisten soll, muss klar aus dem Titel hervorgehen, dass die Tochter als unterhaltsberechtigte Person geführt wird und er selbst der Zahlungspflichtige ist. Auf diese Weise entsteht kein Zweifel an der Identität der Beteiligten.

5.2 Konkrete Bezifferung der Unterhaltshöhe

Eine exakte Bezifferung der monatlich geschuldeten Beträge ist ein zentrales Titelbestandteil. In vielen Fällen wird eine feste Summe in Euro festgeschrieben. Wenn sich die Parteien für einen dynamischen Titel entscheiden, kann zusätzlich eine Dynamisierungsklausel integriert werden: Dann steigt oder sinkt der zu zahlende Unterhalt beispielsweise mit Änderungen der Düsseldorfer Tabelle. Wichtig sind außerdem klare Angaben dazu, wann der Betrag fällig wird (meist monatlich im Voraus) und auf welches Konto gezahlt werden soll.

Wer zwei minderjährige Kinder hat, muss je nach Alter des Kindes mindestens 480 Euro (bis 6 Jahre), 551 Euro (6-11 Jahre) oder 645 Euro (12-17 Jahre) pro Kind zahlen und diese Summe jeweils zum Ersten des Monats überweisen. Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, sind Änderungsvorbehalte möglich, damit eine Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten nicht jedes Mal ein neues Verfahren erfordert.

5.3 Befristung und Abänderungsmöglichkeiten: Wie lange gilt der Titel?

Unterhaltstitel werden in der Regel unbefristet erteilt, insbesondere bei minderjährigen Kindern. Eine Befristung ist nur in besonderen Fällen möglich und wird von der Rechtsprechung eher zurückhaltend gehandhabt. Außerdem besteht oft die Möglichkeit, den Titel bei wesentlichen Veränderungen neu zu gestalten. In diesem Fall kann eine einvernehmliche Einigung oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich sein (siehe Kapitel 6 zu Änderungsverfahren).

Wer beispielsweise einen Titel abgeschlossen hat, in dem der Unterhalt nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes geregelt ist, muss prüfen, ob über dieses Alter hinaus eine Zahlungspflicht fortbesteht. Besteht weiterhin Bedarf, kann eine Verlängerung nötig werden. Ob und wie schnell der Titel geändert werden kann, hängt von den rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall ab.

Für Fragen zur konkreten Berechnung wird auf Kapitel 2 verwiesen, wo der Unterhaltsanspruch und seine Ermittlung nach der Düsseldorfer Tabelle sowie weiteren relevanten Berechnungsgrundlagen ausführlich erläutert werden. Wer hingegen ein Vollstreckungsverfahren einleiten muss, findet in Kapitel 7 weiterführende Informationen zur Zwangsvollstreckung.

6. Unterhaltstitel ändern: So passen Sie ihn an neue Lebensumstände an

Ein bestehender Unterhaltstitel kann sich schnell als zu hoch oder zu niedrig bemessen erweisen, wenn sich die Umstände ändern. Wer zum Beispiel plötzlich arbeitslos wird oder ein deutlich höheres Einkommen erzielt, sollte wissen, unter welchen Bedingungen eine Titeländerung möglich ist. Grundlage dafür ist häufig die sogenannte wesentliche Veränderung der Verhältnisse. Wenn ein Unterhaltstitel einmal gerichtlich oder notarisch festgelegt wurde, gilt er zwar fort, kann jedoch angepasst werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

6.1 Wesentliche Veränderung der Verhältnisse: Wann ist eine Änderung möglich?

Die Rechtsprechung verlangt in der Regel eine wesentliche Änderung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse. Oft spricht man von einer Größenordnung von mindestens 10 Prozent, um eine Anpassung schlüssig zu begründen. Wer zum Beispiel ursprünglich 1000 Euro netto verdient hat und nun aufgrund einer Gehaltserhöhung 1200 Euro netto verdient, überschreitet diese Grenze häufig. Das Gleiche gilt bei unerwarteter Arbeitslosigkeit, wenn das Einkommen deutlich zurückgeht.

Wenn beispielsweise ein Vater aufgrund einer längeren Krankheit nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, ist das ein typischer Fall für eine wesentliche Änderung. Um den Unterhalt anzupassen, muss er jedoch belegen, dass sich seine finanzielle Lage tatsächlich dauerhaft verschlechtert hat. Bei einem kurzen Verdienstausfall von wenigen Wochen greift die Anpassung dagegen nicht immer sofort, weil nicht klar ist, ob die Einkommensminderung nur vorübergehend ist.

6.2 Abänderungsklage einreichen: Der gerichtliche Weg zur Anpassung

Wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, bleibt die Abänderungsklage als gerichtlicher Weg, um eine Unterhaltsanpassung durchzusetzen. Das Gericht prüft anhand der aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise, ob die Voraussetzungen für eine Änderung erfüllt sind. Dabei ist es wichtig, rechtzeitig vollständige Unterlagen einzureichen, damit das Verfahren zügig ablaufen kann.

Als Antragsteller tragen Sie die Darlegungs- und Beweispflicht für alle Änderungen der Verhältnisse. Das Verfahren ähnelt oft dem ursprünglichen Unterhaltsprozess. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, wobei in Kapitel 4 die Gerichts- und Anwaltskosten näher beleuchtet werden.

Wenn eine Partei finanziell nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten zu tragen, kann gegebenenfalls Prozesskostenhilfe beantragt werden. Nach einer sorgfältigen Prüfung erlässt das Gericht einen neuen Titel oder ändert den bisherigen ab.

6.3 Außergerichtliche Einigung: So finden Sie eine gemeinsame Lösung

Nicht jeder Fall erfordert eine Klage. Oft ist es günstiger und schneller, die Unterhaltspflicht in einer Anpassungsvereinbarung neu zu regeln. Wenn sich zum Beispiel beide Elternteile einig sind, dass der monatliche Kindesunterhalt steigt oder fällt, können sie einen neuen Titel bei einem Notar beurkunden lassen. Manchmal genügt sogar eine Vereinbarung beim Jugendamt, sofern es um Kindesunterhalt geht.

Allerdings muss auch eine außergerichtliche Einigung formell sicherstellen, dass der Titel vollstreckbar bleibt. Wer lediglich mündliche Absprachen trifft, läuft Gefahr, später ohne wirksamen Vollstreckungstitel dazustehen. Wenn ein Vater nach einvernehmlicher Änderung doch nicht zahlt, hat die berechtigte Person keinen direkten Zugriff auf das Einkommen. Deshalb empfiehlt es sich, stets einen rechtssicheren, schriftlichen und von einer zuständigen Stelle beurkundeten Titel zu schaffen.

6.4 Kosten und Risiken einer Abänderung

Ob gerichtliches Verfahren oder außergerichtliche Einigung: Die Kosten hängen weitgehend vom Umfang der Auseinandersetzung ab. Wer sich gütlich einigt, zahlt in vielen Fällen nur eine moderate Gebühr beim Notar oder benötigt gar keine anwaltliche Hilfe. Wenn eine gerichtliche Abänderungsklage nötig wird, fallen jedoch Gerichtskosten und oft Anwaltskosten an.

Wer die Kosten nicht selbst stemmen kann, stellt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Das Gericht prüft dann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse eine volle oder teilweise Kostenübernahme rechtfertigen. Dennoch gibt es ein Prozessrisiko: Wenn das Gericht die begehrte Anpassung ablehnt, bleibt man dennoch auf den Kosten sitzen. Wer sich also über seine Erfolgsaussichten nicht sicher ist, sollte fachlichen Rat einholen. Das gilt vor allem bei komplexen Fallkonstellationen wie erheblicher Einkommensschwankung oder dem Unterhalt für mehrere Kinder.

7. Unterhaltstitel durchsetzen: Was tun, wenn der Ex-Partner nicht zahlt?

Wenn Unterhalt geschuldet ist, der Ex-Partner aber dauerhaft nicht zahlt, hilft oft nur die Zwangsvollstreckung. Ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel ermöglicht es, auf das Einkommen oder Vermögen des Schuldners zuzugreifen, ohne den Anspruch jedes Mal neu gerichtlich prüfen zu lassen. Bei Unterhaltsrückständen sind unterschiedliche Maßnahmen möglich, von der einfachen Lohnpfändung bis hin zur internationalen Vollstreckung. Wer sich für den passenden Weg entscheidet, kann den Gerichtsvollzieher beauftragen oder direkt das Konto pfänden.

7.1 Zwangsvollstreckung: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Um die Zwangsvollstreckung einzuleiten, benötigen Sie einen Titel mit Vollstreckungsklausel und die Zustellung an den Schuldner. Der klassische Weg führt über den Gerichtsvollzieher, der Kontakt mit dem säumigen Zahler aufnimmt. In der Praxis stellt sich häufig heraus, dass der Schuldner nur unzureichend reagiert oder gar nicht auffindbar ist. Der Vollstreckungsauftrag wird dann erweitert, etwa um eine eidesstattliche Versicherung des Schuldners oder die Pfändung von Gegenständen.

Wer schnell handeln möchte, kann unter anderem auf folgende Möglichkeiten zurückgreifen:

  • Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher, falls verwertbare Gegenstände vorhanden sind
  • Lohnpfändung oder Kontopfändung, sofern Sie die nötigen Daten haben
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem Sie Ansprüche des Schuldners gegenüber Dritten pfänden (z. B. Gehalt)

Grundsätzlich trägt der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung zunächst selbst, kann diese jedoch vom Schuldner zurückverlangen.

7.2 Lohnpfändung und Kontopfändung: Die häufigsten Vollstreckungsmaßnahmen

Bei der Lohnpfändung oder Lohnabtretung wird direkt beim Arbeitgeber des Schuldners angesetzt. Der Arbeitgeber (Drittschuldner) behält den pfändbaren Teil des Lohns ein und überweist ihn an den Gläubiger. Dieses Verfahren ist relativ effektiv, da das Geld automatisch abgeführt wird. Damit die Pfändung startet, wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Anschließend muss der Drittschuldner die entsprechenden Beträge an den Unterhaltsberechtigten weiterleiten.

Die Kontopfändung bietet sich an, wenn das Einkommen unregelmäßig ist oder der Schuldner selbstständig arbeitet. Hier richtet sich die Maßnahme gegen das Bankkonto. Der Gläubiger setzt beim Amtsgericht ebenfalls einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch. Sobald die Pfändung wirksam ist, darf die Bank nur noch den pfändungsfreien Betrag an den Schuldner auszahlen. Dieser beträgt seit dem 1. Juli 2024 grundsätzlich 1.491,75 Euro monatlich. Alles, was darüber hinausgeht, wird an den Gläubiger überwiesen.

Wenn jemand beispielsweise regelmäßig Geld auf ein Girokonto bekommt, das deutlich über den Pfändungsfreigrenzen liegt, ist die Kontopfändung ein sehr wirkungsvolles Instrument. In der Praxis sollten alle relevanten Bankverbindungsdaten vorliegen, damit das Gericht den Beschluss korrekt an die Bank zustellen kann.

7.3 Pfändungsfreigrenzen: Was darf nicht gepfändet werden?

Auch bei einer Unterhaltszahlung genießt der Schuldner ein geschütztes Existenzminimum. In der aktuellen Pfändungstabelle kann man ablesen, welcher Betrag unpfändbar bleibt. Allerdings gelten für Unterhaltsschulden strengere Regeln: Oft ist mehr Einkommen pfändbar als bei gewöhnlichen Geldforderungen, weil das Gesetz die Versorgung des Unterhaltsberechtigten besonders wichtig einstuft.

Wer beispielsweise ein Nettoeinkommen von 1800 Euro bezieht, wird abhängig von den unterhaltspflichtigen Personen und der Anzahl der Berechtigten unterschiedlich stark gepfändet. Das Wichtigste: Eine komplette Verweigerung der Zahlung ist nicht möglich, sofern Einkommen über der absoluten Pfändungsgrenze liegt. Dennoch darf das Einkommen nicht so stark reduziert werden, dass eine Person unter das gesetzliche Existenzminimum fällt.

7.4 Was tun, wenn der Schuldner im Ausland lebt?

Wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland lebt, wird es oft komplexer. Innerhalb der EU vereinfacht die EU-Unterhaltsverordnung (EuUntVO) die Durchsetzung. Dort ist geregelt, wie ein nationaler Titel auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt wird. Außerhalb der EU kann der Gläubiger auf internationale Abkommen oder bilaterale Verträge zurückgreifen.

Wenn zum Beispiel ein Vater nach Kanada ausgewandert ist, benötigt man häufig eine Anerkennung des deutschen Urteils. Je nachdem, ob ein entsprechendes Abkommen besteht, kann die Vollstreckung kompliziert werden. In solchen Fällen empfehlen sich spezialisierte Anwälte oder Auskunftsstellen des Bundesamts für Justiz, um den Forderungsanspruch nicht zu verlieren.

Wenn ein Schuldner absichtlich ins Ausland wechselt, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen, kann eine konzertierte Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden helfen, den Unterhalt dennoch zu sichern. Hier bietet es sich an, Dokumente sorgfältig aufzuheben und vorab juristischen Rat einzuholen, damit die Vollstreckung möglichst reibungslos gelingt.

8. Besondere Situationen: Was Sie bei diesen Konstellationen beachten sollten

Im Unterhaltsrecht tauchen häufig Konstellationen auf, in denen ein pauschaler Unterhaltstitel nicht mehr passt. Ob Arbeitslosigkeit, veränderte Lebensverhältnisse, schwankendes Einkommen oder volljährige Kinder in Ausbildung: In all diesen Fällen kann eine Prüfung und mögliche Anpassung erforderlich sein. Wer die Besonderheiten kennt, kann Risiken minimieren und bei Bedarf geeignete Schritte einleiten.

8.1 Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen: Was nun?

Wenn der Unterhaltspflichtige seinen Job verliert oder dauerhaft erwerbsunfähig wird, wirkt sich das unmittelbar auf seine Leistungsfähigkeit aus. Bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit gibt es eine Erwerbsobliegenheit: Der Pflichtige muss sich nachweislich um eine neue Stelle bemühen. Gelingt dies nicht, wird oft das Arbeitslosengeld als Grundlage für die Unterhaltsberechnung herangezogen. Wer nur vorübergehend erkrankt ist, muss die Unterhaltszahlungen in der Regel weiter erbringen, solange keine wesentliche Veränderung vorliegt.

Ein typischer Fall: Ein Vater wird nach 15 Jahren Tätigkeit in der Metallindustrie entlassen und erhält zunächst ALG I. Wenn sein aktuelles Einkommen deutlich niedriger ist, kann er eine Reduzierung der bisherigen Titelhöhe anstreben. Allerdings erwartet das Gericht, dass er sich parallel ernsthaft bewirbt und alles versucht, um seine frühere Einkommenshöhe wieder zu erreichen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss dennoch im Rahmen seiner verbliebenen Arbeitsfähigkeit (bis zu 3 Stunden täglich) einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Nur bei nachgewiesener vollständiger Erwerbsunfähigkeit kann eine Neuberechnung der Unterhaltsverpflichtung erfolgen.

8.2 Neue Partnerschaft und weitere Kinder: Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?

Wenn der Unterhaltspflichtige erneut heiratet oder weitere Kinder bekommt, verändert sich mitunter die Rangfolge der Unterhaltsansprüche. Minderjährige Kinder stehen meist an erster Stelle, vor Ehegatten oder anderen Verwandten. Bei mehreren Kindern verteilt sich das zur Verfügung stehende Einkommen auf mehrere Berechtigte. Wer zum Beispiel bereits 300 Euro monatlich für ein Kind zahlt und dann erneut Vater wird, kann unter Umständen eine Anpassung verlangen.

Im Alltag kommt es oft zu Diskussionen darüber, ob ein neues Kind oder eine neue Ehefrau „weniger wichtig“ sei. Das Gesetz schiebt solchen Konflikten zumindest eine klare Rangfolge vor. Dennoch kann es zu sogenannten Mangelfällen kommen, wenn das Geld für alle nicht reicht. Wer vorsorglich plant, sollte sich frühzeitig beraten lassen und klären, wie sich der neue Familienstatus auf bestehende Unterhaltstitel auswirken könnte.

8.3 Selbstständige und schwankendes Einkommen: So berechnen Sie den Unterhalt

Bei Selbstständigen oder Personen mit schwankendem Einkommen erfordert die Unterhaltsberechnung eine genauere Betrachtung der betrieblichen und privaten Einnahmen sowie Ausgaben. In der Praxis wird der Durchschnittsgewinn der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre herangezogen, um ein realitätsnahes Durchschnittseinkommen zu ermitteln. Bei besonders unregelmäßigem Einkommen kann auch ein längerer Zeitraum berücksichtigt werden.

Ein Beispiel: Eine Grafikdesignerin arbeitet freiberuflich und hat im letzten Jahr ihren Umsatz verdoppeln können. Im laufenden Jahr sinken die Aufträge jedoch wieder. Eine Anpassung des Unterhalts ist nur möglich, wenn die Einkommensänderung nachhaltig ist und zu einer Abweichung von mindestens 10% führt. Zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens werden dabei die Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre herangezogen.

8.4 Volljährige Kinder in Ausbildung: Wer zahlt wie lange?

Sobald Kinder volljährig werden, ändert sich die rechtliche Ausgangslage. Volljährige Kinder haben zwar weiterhin Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, sofern sie sich in einer ernsthaft verfolgten Ausbildung befinden. Privilegierte volljährige Kinder (bis 21 Jahre, unverheiratet, im Elternhaus lebend, in Schulausbildung) sind gleichrangig mit minderjährigen Kindern. Nicht-privilegierte volljährige Kinder sind nachrangig.

Eine typische Situation: Die 18-jährige Tochter geht ins erste Ausbildungsjahr, während ein jüngeres Geschwisterkind noch minderjährig ist. Nach § 1609 BGB sind minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder (Schüler 18-21 Jahre) vorrangig berechtigt. Das ältere Kind kann für sich selbst ein Einkommen erzielen, entweder durch eine Ausbildungsvergütung oder einen Nebenjob, was bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird. Von der Ausbildungsvergütung werden 90 € für ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen. Besteht ein Anspruch, richtet sich die Höhe nach dem Bedarf für Volljährigenunterhalt, wobei das Kind seinen Beitrag aus eigenem Einkommen leisten muss. Wer dazu Fragen hat, sollte frühzeitig abklären, welche Nachweise für die Ausbildung erforderlich sind und wie viel das Kind durch die Ausbildungsvergütung selbst abdecken kann.

9. Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden: Fallstricke im Unterhaltsrecht

Wer einen Unterhaltstitel beantragen oder durchsetzen möchte, stolpert mitunter über Fehler, die Zeit und Geld kosten können. Oft führen mangelnde Vorbereitung oder fehlende Unterlagen dazu, dass ein Antrag scheitert oder sich ein Verfahren unnötig in die Länge zieht. Wenn man typische Fallstricke kennt und weiß, wie man ihnen begegnet, lassen sich viele Probleme im Vorfeld ausräumen.

9.1 Fehler bei der Beantragung des Titels

Der erste Schritt zum sicheren Unterhaltstitel ist die korrekte Antragstellung. Manche Fehler passieren bereits, weil wichtige Formulare unvollständig ausgefüllt sind oder Angaben zum Einkommen fehlen. Wer etwa keine aktuellen Gehaltsabrechnungen einreicht, riskiert Verzögerungen. Das Gericht oder Jugendamt fordert dann zusätzliche Unterlagen an, was die Sache länger und kostspieliger macht.

Wenn zum Beispiel ein Vater die Jugendamtsurkunde für den Kindesunterhalt erstellen lässt und die Geburtsurkunde des Kindes nicht vorlegt, kann das Jugendamt zunächst nicht beurkunden. Eine einfache Checkliste hilft hier:

  • Persönliche Daten: Aktuelle Anschrift und Kontaktdaten aller Beteiligten
  • Identifikationsnachweise: Etwa Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (falls nötig)
  • Einkommensnachweise: Ggf. Steuerbescheide, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen
  • Angaben zur Bedarfsermittlung: Zum Beispiel Nachweise zu Mietkosten, Betreuungskosten etc.

So lässt sich sicherstellen, dass das Jugendamt oder Gericht alle Infos vorliegen hat und keine Rückfragen stellen muss.

9.2 Fehlerhafte Berechnung des Unterhalts

Obwohl eine Unterhaltsberechnung kein Hexenwerk ist, passieren typische Fehler: Manche Antragsteller vergessen zum Beispiel Nebeneinkünfte oder rechnen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht in den Jahresverdienst hinein. Andere berücksichtigen nicht, dass der Selbstbehalt bei ihnen selbst oder dem Pflichtigen eine wichtige Rolle spielt. Ein 20-Euro-Fehler pro Monat kann über Jahre hinweg zu hohen Nachzahlungen führen, wenn sich das Problem erst nach langer Zeit bemerkbar macht.

Wenn etwa das Nettoeinkommen um Provisionen schwankt, sollten durchschnittliche Werte angesetzt werden, damit der Unterhalt nicht permanent variiert. Auch Fehler in der Bedarfsberechnung kommen häufig vor: Wer die Kosten für Schulsachen oder Nachhilfe übersieht, bekommt später Schwierigkeiten, wenn diese Ausgaben plötzlich hinzukommen. Mit einer realistischen Einschätzung des kindlichen Bedarfs und dem Blick auf die Düsseldorfer Tabelle lassen sich jedoch viele Irrtümer vermeiden.

9.3 Versäumte Fristen und Formfehler

Ein unterschätztes Thema im Unterhaltsrecht sind Fristen: Wenn man beispielsweise gegen einen Beschluss vorgehen will, ist eine rasche Reaktion nötig. Wer die Frist zur Beschwerde oder zum Einspruch verpasst, steht schnell vor vollendeten Tatsachen. Gleiches gilt bei der Geltendmachung rückständiger Unterhaltsforderungen.

Im Alltag geschieht es häufig, dass jemand glaubt, Zeit genug zu haben, um auf einen gerichtlichen Beschluss zu reagieren. Doch wenn das Gericht eine Frist von zwei Wochen setzt, ist diese verbindlich. Das Gleiche gilt für Formanforderungen. Wer einen Einspruch mündlich beim Gerichtsvollzieher vorbringt, anstatt ihn schriftlich oder elektronisch beim Gericht einzureichen, riskiert die Unwirksamkeit.

Wenn eine Frist bereits abgelaufen ist, hilft in Ausnahmefällen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Man muss jedoch glaubhaft machen, dass man ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Fristwahrung gehindert war. Um solche Situationen zu vermeiden, lohnt sich ein genauer Blick in die Rechtsmittelbelehrung oder eine Rücksprache mit einem Anwalt. So wird aus einem Formfehler oder einer Fristversäumnis kein teurer Stolperstein.

 

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