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Vaterschaftsanfechtung durch das Kind

Jahre nach der Geburt stellt ein Junge die Vaterschaft infrage – und das Gericht gibt ihm Recht. Ein DNA-Test bringt die Wahrheit ans Licht: Der anerkannte Vater ist nicht der biologische. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für das Leben des Jungen und seine Familie.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Beteiligte zu 2) bestreitet die Feststellung, nicht der Vater des betroffenen Kindes zu sein.
  • Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft wurde von dem Vormund des Kindes eingebracht.
  • Die Mutter des Kindes hatte zuvor angegeben, keinen Geschlechtsverkehr mit dem Beteiligten zu 2) während der Empfängniszeit gehabt zu haben.
  • Der Beteiligte zu 2) beruft sich auf die Anfechtungsfrist, die seiner Meinung nach seit der Geburt des Kindes abgelaufen ist.
  • Das Amtsgericht entschied, dass der Beteiligte zu 2) nicht der leibliche Vater ist, basierend auf einem Abstammungsgutachten.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Anfechtungsfrist mit der Kenntnis des Vormunds über die angebliche Vaterschaftslosigkeit begann.
  • Der Beteiligte zu 2) beantragte Verfahrenskostenhilfe, die jedoch abgelehnt wurde.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die rechtliche Vaterschaft und das Umgangsrecht des Beteiligten zu 2).
  • Eine weiterhin bestehende soziale Verbindung zwischen dem Beteiligten zu 2) und dem Kind spielt rechtlich keine Rolle für die Feststellung der Vaterschaft.
  • Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass frühe Kenntnisse über die Vaterschaft entscheidend für Anfechtungsfristen sind.

Vaterschaftsanfechtung: Rechtliche Grundlagen und ein konkreter Fall im Fokus

Die Vaterschaftsanfechtung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Vaterschaftsrechts und betrifft die rechtliche Klärung der biologischen Elternschaft. Sie dient dazu, eine bestehende Vaterschaft in Frage zu stellen, insbesondere wenn Zweifel an der biologischen Abstammung des Kindes bestehen. In vielen Fällen wird dies durch einen DNA-Test unterstützt, der als objektiver Nachweis der Vaterschaft gilt. Die rechtlichen Grundlagen dieser Anfechtung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und gewährleisten, dass das Kindeswohl stets im Vordergrund steht.

Eine solche Anfechtung kann jedoch nicht beliebig andauern. Es gibt Fristen, innerhalb derer eine Vaterschaftsanfechtungsklage eingereicht werden muss, um rechtswirksam zu sein. Insbesondere ist es wichtig zu verstehen, wie die elterliche Verantwortung und das Umgangsrecht in diesen Fällen geregelt sind. Die Vaterschaftsanfechtung durch das Kind selbst kann besondere Herausforderungen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf den Unterhaltsanspruch und die emotionalen Belastungen, die sich daraus ergeben können.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall zur Vaterschaftsanfechtung durch das Kind vorgestellt und analysiert, um einen tieferen Einblick in die praktischen Aspekte und die rechtlichen Folgen dieser Thematik zu gewinnen.

Der Fall vor Gericht


Vaterschaftsanfechtung nach Jahren: Gericht gibt Kind Recht

Vaterschaftsanfechtung durch das Kind
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Anfechtung einer Vaterschaft durch ein Kind, obwohl mehrere Jahre seit der Geburt vergangen waren, da der Vormund des Kindes erst spät von den Umständen erfuhr, die gegen die Vaterschaft sprachen und somit die Frist für eine Klage noch nicht abgelaufen war. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

In einem kürzlich entschiedenen Fall hat das Oberlandesgericht Brandenburg die Anfechtung einer Vaterschaft durch ein Kind bestätigt, obwohl seit der Geburt bereits mehrere Jahre vergangen waren. Der Fall dreht sich um den Jungen J., der seit seiner Geburt in einer Pflegefamilie lebt.

Komplexe Familiensituation führt zu Gerichtsverfahren

Der nicht mit J.s Mutter verheiratete Mann hatte die Vaterschaft vor dem 5. Juli 2018 anerkannt. Zu diesem Zeitpunkt wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen und eine Vormundschaft durch das Jugendamt angeordnet. Im Mai 2022 beantragte J., vertreten durch seinen Vormund, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Mann nicht sein biologischer Vater sei.

DNA-Test schließt Vaterschaft aus

Das Amtsgericht ordnete ein Abstammungsgutachten an, welches eine Vaterschaft des Mannes eindeutig ausschloss. Daraufhin stellte das Gericht fest, dass der Mann nicht J.s Vater ist. Der Mann legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

Fristgerechte Anfechtung trotz später Kenntnisnahme

Ein zentraler Punkt in der Argumentation des Mannes war der Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfrist. Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass für den Fristbeginn nicht die Kenntnisnahme der Mutter, sondern die des Vormunds entscheidend sei. Der Vormund hatte erst am 20. Januar 2022 von den Umständen erfahren, die gegen die Vaterschaft sprachen. Somit war die Anfechtungsfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen.

Soziale Bindung kein Hindernis für Anfechtung durch Kind

Das Gericht betonte, dass für eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung durch das Kind das Nichtbestehen einer sozial-familiären Beziehung keine Voraussetzung sei. Die vom Mann hervorgehobene Vaterrolle, die er gegenüber J. eingenommen habe, sei daher für die Entscheidung nicht relevant.

Rechtskräftige Entscheidung ohne Möglichkeit zur Rechtsbeschwerde

Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Mannes zurück und bestätigte die Feststellung, dass er nicht der Vater von J. ist. Eine Zulassung zur Rechtsbeschwerde wurde nicht erteilt, wodurch die Entscheidung rechtskräftig wurde.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung unterstreicht das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung. Sie verdeutlicht, dass bei der Vaterschaftsanfechtung durch ein Kind weder eine bestehende sozial-familiäre Beziehung noch der Zeitablauf seit der Geburt entscheidend sind. Vielmehr kommt es auf die fristgerechte Anfechtung nach Kenntniserlangung des gesetzlichen Vertreters an. Dies stärkt die Rechte von Kindern in komplexen Familiensituationen, insbesondere wenn sie unter Vormundschaft stehen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als rechtlicher Vater mit einer Vaterschaftsanfechtung durch das Kind konfrontiert sind, hat dieses Urteil weitreichende Auswirkungen für Sie. Es zeigt, dass eine bestehende emotionale Bindung oder soziale Vaterrolle rechtlich nicht ausschlaggebend ist, wenn das Kind die Vaterschaft anficht. Die Anfechtungsfrist beginnt erst, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes (z.B. ein Vormund) von Umständen erfährt, die gegen Ihre Vaterschaft sprechen. Dies kann auch Jahre nach der Geburt sein. Ein DNA-Test kann Ihre rechtliche Vaterschaft endgültig widerlegen, unabhängig von Ihrer bisherigen Beziehung zum Kind. Sie sollten sich darauf einstellen, dass Ihre rechtliche Stellung als Vater enden könnte, auch wenn Sie die Vaterrolle bisher aktiv ausgefüllt haben. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Optionen zu verstehen und mögliche weitere Schritte zu planen.


FAQ – Häufige Fragen

Sie haben Fragen zur Vaterschaftsanfechtung durch das Kind? Zweifel an der rechtlichen Situation oder der Vorgehensweise? In dieser FAQ-Rubrik finden Sie fundierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Welche Rechte hat ein rechtlicher Vater bei einer Vaterschaftsanfechtung durch das Kind?

Bei einer Vaterschaftsanfechtung durch das Kind behält der rechtliche Vater zunächst alle seine Rechte und Pflichten, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung trifft. Als rechtlicher Vater haben Sie das Recht, am gesamten Anfechtungsverfahren aktiv teilzunehmen und Ihre Position darzulegen.

Anhörungsrecht und Stellungnahme

Sie haben das Recht, vom Gericht angehört zu werden und Ihre Sichtweise zu präsentieren. Dies umfasst die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen und an mündlichen Verhandlungen teilzunehmen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre emotionale Bindung zum Kind und Ihre bisherige Rolle als Vater darzustellen.

Recht auf Beweiserhebung

Im Rahmen des Verfahrens können Sie Beweise vorlegen oder die Erhebung bestimmter Beweise beantragen. Dies kann beispielsweise Zeugenaussagen oder Dokumente umfassen, die Ihre Vaterrolle belegen. Das Gericht wird in der Regel ein Abstammungsgutachten anordnen, zu dem Sie Ihre Einwilligung geben müssen.

Sorge- und Umgangsrecht während des Verfahrens

Solange das Verfahren läuft, bleiben Ihre bestehenden Rechte und Pflichten als rechtlicher Vater grundsätzlich bestehen. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin das Sorgerecht ausüben und Umgang mit dem Kind haben können, sofern dies dem Kindeswohl entspricht.

Recht auf rechtlichen Beistand

Sie haben das Recht, sich während des gesamten Verfahrens von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies kann besonders hilfreich sein, um Ihre Interessen effektiv zu wahren und die rechtlichen Aspekte des Verfahrens besser zu verstehen.

Möglichkeit der Einigung

Auch wenn das Kind die Vaterschaft anficht, besteht die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie können beispielsweise Vereinbarungen über den zukünftigen Umgang treffen, selbst wenn sich herausstellt, dass Sie nicht der biologische Vater sind.

Wenn Sie mit einer Vaterschaftsanfechtung durch Ihr Kind konfrontiert sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Bedenken Sie, dass das Gericht bei seiner Entscheidung stets das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.


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Wie lange kann ein Kind die Vaterschaft anfechten und wann beginnt die Frist?

Ein Kind kann die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten. Diese Frist beginnt jedoch frühestens mit der Volljährigkeit des Kindes, also mit dem 18. Geburtstag. Das bedeutet, dass ein Kind die Vaterschaft bis zu seinem Geburtstag anfechten kann.

Fristbeginn und Besonderheiten

Der Fristbeginn ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  1. Volljährigkeit: Die Frist beginnt grundsätzlich erst mit Erreichen der Volljährigkeit. Dies soll sicherstellen, dass das Kind selbst eine fundierte Entscheidung treffen kann.
  2. Kenntnis von Umständen: Sollte das Kind erst nach dem 18. Geburtstag von Umständen erfahren, die Zweifel an der Vaterschaft begründen, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt.

Hintergründe und Auswirkungen

Die zweijährige Frist dient der Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Sie soll verhindern, dass die Vaterschaft unbegrenzt in Frage gestellt werden kann. Gleichzeitig gibt sie dem Kind ausreichend Zeit, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.

Für Sie als betroffenes Kind bedeutet dies: Wenn Sie Zweifel an der Vaterschaft haben, sollten Sie sich innerhalb der zwei Jahre nach Ihrem 18. Geburtstag oder nach Kenntniserlangung von zweifelbegründenden Umständen entscheiden, ob Sie eine Anfechtung vornehmen möchten.

Ausnahmen und Sonderregelungen

In bestimmten Fällen kann die Frist gehemmt werden:

  • Klärungsverfahren: Wenn Sie ein gerichtliches Klärungsverfahren zur Feststellung der biologischen Abstammung einleiten, wird die Frist für die Dauer dieses Verfahrens gehemmt.
  • Widerrechtliche Verhinderung: Sollten Sie durch widerrechtliche Handlungen an der Anfechtung gehindert worden sein, wird die Frist ebenfalls gehemmt.

Beachten Sie, dass diese Regelungen komplex sein können. In Ihrer spezifischen Situation könnten besondere Umstände vorliegen, die eine individuelle Betrachtung erfordern.


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Welche Rolle spielt eine bestehende soziale Bindung bei der Vaterschaftsanfechtung durch das Kind?

Bei der Vaterschaftsanfechtung durch das Kind spielt eine bestehende soziale Bindung zum rechtlichen Vater keine rechtlich relevante Rolle. Das Kind kann die Vaterschaft unabhängig von der Qualität der Beziehung zum rechtlichen Vater anfechten.

Rechtliche Grundlagen der Vaterschaftsanfechtung durch das Kind

Das Recht des Kindes zur Anfechtung der Vaterschaft ist in § 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB geregelt. Im Gegensatz zur Anfechtung durch den leiblichen Vater sieht das Gesetz für das Kind keine Einschränkungen bezüglich einer bestehenden sozial-familiären Beziehung vor.

Bedeutung der sozialen Bindung im Anfechtungsverfahren

Obwohl die soziale Bindung kein rechtliches Hindernis darstellt, kann sie im Anfechtungsverfahren durchaus eine Rolle spielen:

  1. Motivation zur Anfechtung: Eine starke soziale Bindung zum rechtlichen Vater könnte das Kind davon abhalten, die Vaterschaft überhaupt anzufechten.
  2. Psychologische Aspekte: Das Gericht kann die emotionalen Auswirkungen einer Vaterschaftsanfechtung auf das Kind berücksichtigen, insbesondere wenn eine enge Beziehung zum rechtlichen Vater besteht.
  3. Kindeswohl: Bei minderjährigen Kindern prüft das Gericht, ob die Anfechtung dem Kindeswohl entspricht. Hier kann die bestehende soziale Bindung in die Gesamtabwägung einfließen.

Konsequenzen einer erfolgreichen Anfechtung

Wenn Sie als Kind erfolgreich die Vaterschaft anfechten, hat dies weitreichende rechtliche Folgen, unabhängig von der sozialen Bindung:

  • Der rechtliche Vater verliert seinen Status als Vater.
  • Unterhaltsansprüche und Erbansprüche gegenüber dem bisherigen rechtlichen Vater entfallen.
  • Die rechtliche Verwandtschaft zu den Verwandten des bisherigen Vaters endet.

Bedenken Sie, dass eine erfolgreiche Anfechtung nicht automatisch zur Feststellung der Vaterschaft des biologischen Vaters führt. Hierfür ist ein separates Verfahren erforderlich.


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Welche rechtlichen Schritte folgen nach einem erfolgreichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren?

Nach einem erfolgreichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren ergeben sich weitreichende rechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten. Die Feststellung, dass der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist, führt zu einer rückwirkenden Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft.

Änderungen im Sorgerecht

Der bisherige rechtliche Vater verliert sein Sorgerecht für das Kind. In der Regel erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht, sofern sie es nicht bereits hatte. Wenn Sie als bisheriger rechtlicher Vater weiterhin eine Rolle im Leben des Kindes spielen möchten, können Sie unter bestimmten Umständen ein Umgangsrecht beantragen.

Wegfall der Unterhaltspflicht

Mit der Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft entfällt auch die Unterhaltspflicht des bisherigen Vaters gegenüber dem Kind. Dies gilt grundsätzlich auch rückwirkend. In bestimmten Fällen kann der bisherige rechtliche Vater sogar bereits gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern, sofern dessen Identität bekannt ist.

Änderungen im Erbrecht

Das Kind verliert seine gesetzlichen Erbansprüche gegenüber dem bisherigen rechtlichen Vater und dessen Verwandten. Umgekehrt entfallen auch die Erbansprüche des bisherigen Vaters gegenüber dem Kind. Wenn Sie als bisheriger Vater das Kind weiterhin erbrechtlich berücksichtigen möchten, müssen Sie ein Testament errichten.

Namensrechtliche Folgen

Trägt das Kind den Familiennamen des bisherigen rechtlichen Vaters, kann eine Namensänderung in Betracht kommen. Das Familiengericht kann auf Antrag eine Namensänderung anordnen, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Feststellung der biologischen Vaterschaft

Nach der erfolgreichen Anfechtung kann ein Verfahren zur Feststellung der biologischen Vaterschaft eingeleitet werden. Dies ist besonders wichtig, um die rechtliche Situation des Kindes zu klären und beispielsweise neue Unterhaltsansprüche geltend zu machen.

Mögliche Umgangsrechte des bisherigen Vaters

Wenn zwischen Ihnen als bisherigem rechtlichen Vater und dem Kind eine enge Bindung besteht, können Sie trotz der Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft ein Umgangsrecht beantragen. Das Familiengericht entscheidet darüber unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Die rechtlichen Schritte nach einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung sind komplex und können weitreichende persönliche und finanzielle Folgen haben. Jeder Fall ist individuell zu betrachten, da die genauen Konsequenzen von den spezifischen Umständen abhängen.


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Wie kann ein rechtlicher Vater die Beziehung zum Kind nach einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung aufrechterhalten?

Nach einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung verliert der bisherige rechtliche Vater seinen rechtlichen Status als Vater des Kindes. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende der Beziehung zum Kind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Beziehung aufrechtzuerhalten:

Umgangsrecht beantragen

Der ehemalige rechtliche Vater kann beim Familiengericht ein Umgangsrecht beantragen. Nach § 1685 BGB können Personen, die dem Kind nahestehen, ein Umgangsrecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl dient. Als ehemaliger rechtlicher Vater, der möglicherweise jahrelang die Vaterrolle ausgefüllt hat, haben Sie gute Chancen auf ein Umgangsrecht.

Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten treffen

Sie können versuchen, mit der Mutter oder den aktuellen Sorgeberechtigten eine einvernehmliche Vereinbarung über regelmäßige Kontakte zum Kind zu treffen. Eine solche Vereinbarung kann außergerichtlich geschlossen werden und gibt Ihnen die Möglichkeit, weiterhin am Leben des Kindes teilzuhaben.

Psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen

Die Situation ist für alle Beteiligten emotional belastend. Eine psychologische Beratung kann Ihnen helfen, mit der veränderten Situation umzugehen und Strategien zu entwickeln, wie Sie die Beziehung zum Kind aufrechterhalten können. Auch für das Kind kann eine altersgerechte psychologische Unterstützung hilfreich sein, um die Veränderungen zu verarbeiten.

Offene Kommunikation pflegen

Führen Sie offene Gespräche mit dem Kind, sofern es altersmäßig dazu in der Lage ist. Erklären Sie ihm die Situation altersgerecht und versichern Sie ihm Ihre fortbestehende emotionale Verbundenheit. Dies kann dazu beitragen, dass das Kind die Beziehung zu Ihnen trotz der rechtlichen Änderungen als wichtig und wertvoll empfindet.

Kontinuität in der Beziehung anstreben

Versuchen Sie, gewohnte Aktivitäten und Rituale mit dem Kind beizubehalten. Wenn Sie beispielsweise regelmäßig zusammen Sport getrieben oder Ausflüge unternommen haben, streben Sie an, diese Aktivitäten fortzuführen. Dies gibt dem Kind ein Gefühl von Stabilität und Kontinuität in der Beziehung zu Ihnen.

Bedenken Sie, dass die Aufrechterhaltung der Beziehung zum Kind nach einer Vaterschaftsanfechtung eine Herausforderung darstellen kann. Es erfordert Geduld, Verständnis und möglicherweise die Bereitschaft zu Kompromissen. Der Fokus sollte stets auf dem Wohl des Kindes liegen, um eine positive und stabile Beziehung zu ermöglichen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Vaterschaftsanfechtung: Eine Vaterschaftsanfechtung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem die Vaterschaft eines Mannes in Frage gestellt wird, um zu überprüfen, ob er wirklich der biologische Vater eines Kindes ist. Dieser Prozess wird häufig durch einen DNA-Test unterstützt, um die biologische Abstammung eindeutig zu klären. Die Anfechtung muss innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen erfolgen und kann sowohl vom Kind, der Mutter, als auch vom vermeintlichen Vater initiiert werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Das Ziel der Vaterschaftsanfechtung ist es, die korrekte rechtliche und biologische Elternschaft sicherzustellen, wobei das Kindeswohl stets im Vordergrund steht.
  • Sorgerecht: Das Sorgerecht beinhaltet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das Wohl und die Erziehung eines Kindes zu sorgen. Wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen, wie im Fall des Jungen J., übernimmt eine andere Person oder eine Institution, etwa das Jugendamt, diese Verantwortung. Im Kontext der Vaterschaftsanfechtung kann das Sorgerecht eine wichtige Rolle spielen, da Entscheidungen über die Anfechtung möglicherweise durch den Vormund des Kindes getroffen werden müssen. Sorgerecht umfasst Aspekt wie Betreuung, Erziehung und Vermögensverwaltung des Kindes.
  • Abstammungsgutachten: Ein Abstammungsgutachten ist ein wissenschaftliches Gutachten, das mittels genetischer Untersuchungen (DNA-Test) die biologische Abstammung eines Kindes von einem bestimmten Elternteil überprüft. Ein DNA-Test ist eine präzise Methode, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen oder ausschließen kann, ob eine Person der biologische Vater oder die biologische Mutter des Kindes ist. Diese Gutachten sind oft entscheidend in Vaterschaftsprozessen, um über die rechtliche Vaterschaft Klarheit zu schaffen.
  • Anfechtungsfrist: Die Anfechtungsfrist ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen eine Vaterschaftsanfechtung vorgenommen werden kann. Diese Frist startet in der Regel ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von Umständen, die Zweifel an der Vaterschaft begründen. Im Fall des Jungen J. begann die Anfechtungsfrist, als der Vormund von den Zweifeln an der Vaterschaft erfuhr. Das Einhalten dieser Frist ist für die Rechtswirksamkeit der Anfechtung essenziell.
  • Nichtbestehen einer sozial-familiären Beziehung: Der Begriff bezeichnet das Fehlen einer gelebten und emotionalen Beziehung zwischen dem Kind und dem vermeintlichen Vater. Auch wenn ein Mann als sozialer Vater (also derjenige, der sich um das Kind kümmert und für es da ist) fungiert, ist dies im Kontext der Vaterschaftsanfechtung rechtlich irrelevant, wenn es darum geht, die biologische Vaterschaft zu klären. Das Gesetz stellt hierbei die biologische Wahrheit über die soziale Bindung.
  • Rechtskraft: Rechtskraft bedeutet, dass eine gerichtliche Entscheidung endgültig und verbindlich ist und nicht mehr durch ordentliche Rechtsmittel, wie Berufung oder Revision, angefochten werden kann. Nachdem das Oberlandesgericht Brandenburg in diesem Fall entschieden hat, dass der Mann nicht der Vater ist, und keine Rechtsbeschwerde zugelassen wurde, wurde das Urteil rechtskräftig. Das bedeutet, dass der Mann endgültig nicht mehr als rechtlicher Vater von J. anerkannt wird und dieser Status nicht mehr geändert werden kann.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1600b BGB (Anfechtung der Vaterschaft): Dieser Paragraf regelt die Anfechtung der Vaterschaft, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der rechtliche Vater nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der rechtliche Vater von der Unrichtigkeit der Vaterschaft Kenntnis erlangt.
  • § 1600b BGB (Anfechtungsfrist): Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung. Im konkreten Fall wurde die Anfechtungsfrist damit ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Vormunds des Kindes (20.01.2022) berechnet, mit einem Ende am 20.01.2024.
  • § 1600 Abs. 1 BGB (Feststellung der Vaterschaft): Dieser Paragraf regelt, dass die Vaterschaft eines Mannes festgestellt werden kann, wenn er das Kind anerkannt hat. Im vorliegenden Fall wurde die Vaterschaft des Beteiligten zu 2) zunächst anerkannt.
  • § 1598 BGB (Abstammungsgutachten): Dieser Paragraf regelt die Einholung eines Abstammungsgutachtens zur Klärung der Vaterschaftsfrage. Im vorliegenden Fall wurde ein Gutachten eingeholt, welches die Vaterschaft des Beteiligten zu 2) ausschloss.
  • § 1600c BGB (Vaterrecht): Dieser Paragraf regelt die Rechte des Vaters, wenn die Vaterschaft aufgehoben wird. Der rechtliche Vater verliert beispielsweise das Sorgerecht, das Recht auf Umgang mit dem Kind, die Unterhaltspflicht sowie den Anspruch auf Erbrecht. Im konkreten Fall sollte das Gericht die Rechte des Beteiligten zu 2) gemäß dieses Gesetzes berücksichtigen.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 13 UF 51/23 – Beschluss vom 11.01.2024


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