Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Gerichtsurteil beleuchtet Sorgerechtskonflikte in Trennungsfällen
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie wird der Kindesunterhalt im Wechselmodell berechnet?
- Was bedeutet das elterliche Wahlrecht bei Unterhaltsstreitigkeiten?
- Welche Kriterien berücksichtigt das Gericht bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis in Unterhaltsfragen?
- Wann ist eine Ergänzungspflegschaft in Unterhaltsfragen sinnvoll?
- Wie können Eltern im Wechselmodell Unterhaltsstreitigkeiten vermeiden?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Im Fall geht es um die Vertretung von Kindern bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Eltern, die im paritätischen Wechselmodell leben.
- Die Kinder leben bei beiden Elternteilen gleichermaßen, was zu einem Wechselmodell führt und rechtliche Fragen der Unterhaltsverpflichtungen aufwirft.
- Ein Hauptstreitpunkt ist die Einkommensdifferenz zwischen den Eltern, die unterschiedliche Vorstellungen über die finanzielle Verantwortung für den Unterhalt haben.
- Das Gericht hat entschieden, dass der Vater die Kinder alleine im Hauptsacheverfahren zur Klärung von Unterhaltsansprüchen vertreten darf.
- Diese Entscheidung basiert auf der Bewertung der Einkommenssituation und der Unterhaltsbedürfnisse der Kinder im derzeitigen Lebensmodell.
- Eine gerechtere Verteilung der finanziellen Last zwischen den Eltern wurde als notwendig angesehen, um das Wohl der Kinder sicherzustellen.
- Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle im paritätischen Wechselmodell haben, indem ein Präzedenzfall für die Vertretung und Regelung von Unterhaltsansprüchen geschaffen wird.
Gerichtsurteil beleuchtet Sorgerechtskonflikte in Trennungsfällen
In der heutigen Gesellschaft sind Elternkonflikte nicht selten, insbesondere im Kontext von Scheidungen oder Trennungen. Diese Streitigkeiten können sich oftmals um das Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder drehen. Im Rahmen des Familienrechts steht das Kindeswohl an oberster Stelle. Es gilt, eine Balance zwischen den Rechten der Eltern und dem besten Interesse des Kindes zu finden. Dabei kann es sowohl um die Frage des gemeinsamen Sorgerechts als auch um die alleinige Sorge gehen. Wenn Meinungsverschiedenheiten entstehen, sind viele Eltern auf der Suche nach effektiven Methoden zur Konfliktlösung.
Mediation ist eine Möglichkeit, Streitigkeiten auf einvernehmliche Weise zu lösen, bevor sie vor Gericht gebracht werden. Sie fördert die Kommunikation zwischen den Eltern und ermöglicht es, individuelle Trennungsvereinbarungen zu treffen. Dennoch kann es gelegentlich notwendig sein, dass eine gerichtliche Regelung gefunden werden muss, um die Rechte von Eltern und das Wohlergehen des Kindes zu schützen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen im Falle von Kindesentziehung oder anderen gravierenden Konflikten zu informieren.
Ein konkreter Fall, der die Herausforderungen und Möglichkeiten bei Meinungsverschiedenheiten von Eltern veranschaulicht, wird nun vorgestellt und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Streit um Kindesunterhalt: Gerichtsentscheidung im Wechselmodell

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat in einem Rechtsstreit zwischen getrennt lebenden Eltern über die Vertretung ihrer Kinder bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen entschieden. Der Fall betrifft zwei Kinder, M. und E., deren Eltern seit 2014 getrennt leben und die Betreuung im paritätischen Wechselmodell mit wöchentlichem Wechsel ausüben.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Vater, der halbtags als angestellter Kameramann arbeitet, forderte von der Mutter, einer Lehrerin in Teilzeit, Auskunft über ihre Einkünfte wegen Kindesunterhalts. Nach Zurückweisung eines Zahlungsanspruchs durch die Mutter beantragte der Vater, ihm die Befugnis einzuräumen, die Kinder in einem Hauptsacheverfahren wegen Kindesunterhalts gegen die Mutter zu vertreten. Er argumentierte mit einem erheblichen Einkommensgefälle zwischen ihm (1.150 Euro netto monatlich) und der Mutter (3.200 Euro netto monatlich).
Gerichtliche Entscheidung
Das Oberlandesgericht entschied zugunsten des Vaters und übertrug ihm die Entscheidungsbefugnis, die Verpflichtung der Mutter zur Zahlung von Unterhalt für die Kinder durch ein Hauptsacheverfahren regeln zu lassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es dem Wohl der Kinder am besten entspricht, wenn der Vater die Entscheidung über die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen trifft.
Rechtliche Grundlagen
Die Entscheidung basiert auf § 1628 Satz 1 BGB, wonach das Familiengericht bei Uneinigkeit der Eltern in einer einzelnen Angelegenheit der elterlichen Sorge die Entscheidung einem Elternteil übertragen kann. Das Gericht betonte, dass der Interessengegensatz zwischen den Eltern in solchen Fällen normal sei und kein Hindernis für die Übertragung der Entscheidungsbefugnis darstelle.
Ablehnung einer Ergänzungspflegschaft
Das Gericht wies die erstinstanzliche Entscheidung zur Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft zurück. Es argumentierte, dass die Voraussetzungen nach § 1809 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht vorlägen, da die Eltern nicht an der Besorgung der Angelegenheit verhindert seien. Das Gericht betonte das Wahlrecht des Elternteils, der die Barunterhaltsinteressen des Kindes verfolgt, zwischen einem Antrag nach § 1628 BGB und der Bestellung eines Ergänzungspflegers.
Bedeutung für ähnliche Fälle
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des elterlichen Wahlrechts in Unterhaltsfragen bei getrennt lebenden Eltern im Wechselmodell. Sie zeigt, dass Gerichte in solchen Fällen die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen können, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht und eine gerichtliche Klärung der Unterhaltsfrage ermöglicht.
Die Schlüsselerkenntnisse
Die Entscheidung stärkt das Wahlrecht des Elternteils, der Unterhaltsansprüche geltend macht, zwischen einer gerichtlichen Entscheidung nach § 1628 BGB und der Bestellung eines Ergänzungspflegers. Sie bekräftigt, dass im Wechselmodell bei erheblichem Einkommensgefälle ein Elternteil zur Vertretung der Kinder in Unterhaltsfragen ermächtigt werden kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein normaler Interessengegensatz zwischen den Eltern kein Hindernis für die Übertragung der Entscheidungsbefugnis darstellt.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil stärkt Ihre Position als getrennt lebender Elternteil im Wechselmodell, wenn Sie Unterhaltsansprüche für Ihre Kinder geltend machen möchten. Es gibt Ihnen das Recht zu wählen, ob Sie selbst die Kinder in einem Gerichtsverfahren vertreten oder einen Ergänzungspfleger bestellen lassen wollen. Besonders wenn zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner ein deutliches Einkommensgefälle besteht, können Sie nun einfacher eine gerichtliche Klärung des Unterhalts anstreben. Das Gericht wird dabei Ihr Anliegen berücksichtigen, solange es dem Kindeswohl dient. Beachten Sie jedoch, dass ein normaler Interessenkonflikt zwischen den Eltern kein Hindernis für Ihren Antrag darstellt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie wird der Kindesunterhalt im Wechselmodell berechnet?
Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell erfolgt nach einem vom Bundesgerichtshof entwickelten Verfahren. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig, wobei sich die Höhe des Unterhalts nach den Einkommen beider Eltern richtet.
Ermittlung des Unterhaltsbedarfs
Zunächst werden die Nettoeinkommen beider Elternteile addiert. Anhand dieser Summe wird der Unterhaltsbedarf des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Wenn Sie beispielsweise 2.500 Euro und Ihr Ex-Partner 3.000 Euro netto verdienen, beträgt das Gesamteinkommen 5.500 Euro. Bei einem 9-jährigen Kind würde sich nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand 2023) ein Unterhaltsbedarf von 804 Euro ergeben.
Berechnung der Haftungsanteile
Im nächsten Schritt wird ermittelt, wie viel jeder Elternteil zum Unterhalt beitragen muss. Dafür wird vom Nettoeinkommen jedes Elternteils der angemessene Selbstbehalt (aktuell 1.650 Euro) abgezogen. Die verbleibenden Beträge bestimmen das Verhältnis, in dem Sie und Ihr Ex-Partner für den Unterhalt haften.
Berücksichtigung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird zur Hälfte vom Unterhaltsbedarf abgezogen. Die andere Hälfte wird dem Elternteil, der das Kindergeld erhält, als Einkommen zugerechnet.
Ausgleichszahlung
Schließlich wird berechnet, welcher Elternteil an den anderen eine Ausgleichszahlung leisten muss. Dafür wird die Differenz der Haftungsanteile ermittelt und durch zwei geteilt.
Wenn Sie ein deutlich höheres Einkommen als Ihr Ex-Partner haben, müssen Sie trotz des Wechselmodells möglicherweise eine Ausgleichszahlung leisten. Umgekehrt können Sie eine Zahlung erhalten, wenn Ihr Einkommen wesentlich niedriger ist.
Berücksichtigung von Mehrkosten
Beachten Sie, dass im Wechselmodell oft Mehrkosten entstehen, etwa durch doppelte Anschaffungen oder erhöhte Fahrtkosten. Diese können den Unterhaltsbedarf erhöhen und sollten bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Die genaue Berechnung ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Wenn Sie unsicher sind, wie hoch der Unterhalt in Ihrem Fall ausfällt, können Sie einen Unterhaltsrechner nutzen oder sich beraten lassen.
Was bedeutet das elterliche Wahlrecht bei Unterhaltsstreitigkeiten?
Das elterliche Wahlrecht bei Unterhaltsstreitigkeiten bezieht sich auf die Möglichkeit eines Elternteils, zwischen zwei Optionen zu wählen, wenn es um die Geltendmachung von Kindesunterhalt im Rahmen eines Wechselmodells geht. Dieses Wahlrecht kommt zum Tragen, wenn sich die Eltern nicht einigen können, wie der Unterhalt für das Kind geregelt werden soll.
Die zwei Optionen des Wahlrechts
- Antrag auf Alleinentscheidungsbefugnis: Ein Elternteil kann beim Familiengericht beantragen, dass ihm die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Geltendmachung des Kindesunterhalts übertragen wird. Dies geschieht nach § 1628 BGB.
- Bestellung eines Ergänzungspflegers: Alternativ kann ein Elternteil die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind anregen. Dieser Pfleger würde dann die Unterhaltsansprüche des Kindes vertreten.
Ausübung des Wahlrechts
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, können Sie frei entscheiden, welche der beiden Optionen Sie wählen möchten. Es gibt keine speziellen Voraussetzungen oder Einschränkungen für die Ausübung dieses Wahlrechts. Sie müssen lediglich Ihren Wunsch dem Familiengericht mitteilen.
Konsequenzen der Wahlmöglichkeiten
Bei der Wahl der Alleinentscheidungsbefugnis erhalten Sie als Elternteil die volle Verantwortung für die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Sie können dann im Namen des Kindes Unterhalt
Welche Kriterien berücksichtigt das Gericht bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis in Unterhaltsfragen?
Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis in Unterhaltsfragen berücksichtigt das Gericht mehrere zentrale Kriterien, die alle auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sind. Das Kindeswohl steht an oberster Stelle und bildet den Maßstab für alle gerichtlichen Entscheidungen in Kindschaftssachen, wie es § 1697a BGB vorschreibt.
Finanzielle Situation und Erziehungsfähigkeit
Ein wichtiger Faktor ist die finanzielle Situation beider Elternteile. Das Gericht prüft, welcher Elternteil besser in der Lage ist, die finanziellen Interessen des Kindes zu vertreten und den Unterhalt sicherzustellen. Dabei wird auch die Erziehungsfähigkeit berücksichtigt. Es wird bewertet, welcher Elternteil besser in der Lage ist, das Kind zu erziehen und zu versorgen sowie die kindliche Entwicklung zu fördern.
Lebensmittelpunkt des Kindes
Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist der Lebensmittelpunkt des Kindes. Das Gericht berücksichtigt, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt und wer die überwiegende Betreuung und Erziehung übernimmt. Wenn Sie beispielsweise das Kind im Alltag betreuen, könnte dies ein Argument für die Übertragung der Entscheidungsbefugnis an Sie sein.
Kontinuität und Bindungen
Das Gericht achtet auch auf das Kontinuitätsprinzip. Es wird geprüft, welche Lösung die größte Stabilität für das Kind bietet. Zudem spielen die emotionalen Bindungen des Kindes eine wichtige Rolle. Das Gericht berücksichtigt, zu welchem Elternteil das Kind eine stärkere Bindung hat.
Kooperationsfähigkeit der Eltern
Die Fähigkeit der Eltern zur Zusammenarbeit ist ein weiteres wichtiges Kriterium. Das Gericht bewertet, welcher Elternteil besser in der Lage ist, mit dem anderen Elternteil zu kooperieren und Entscheidungen im Interesse des Kindes zu treffen. Wenn Sie beispielsweise eine gute Kommunikation mit dem anderen Elternteil pflegen, könnte dies zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.
Kindeswille
Ab einem gewissen Alter wird auch der Wille des Kindes berücksichtigt. Je älter das Kind ist, desto mehr Gewicht hat seine Meinung bei der gerichtlichen Entscheidung. Ab etwa dem 12. Lebensjahr wird der geäußerte Wille des Kindes zu einem der Hauptentscheidungskriterien.
Interessenkonflikte
Das Gericht prüft auch, ob mögliche Interessenkonflikte zwischen den Eltern bestehen. Wenn ein Elternteil beispielsweise selbst unterhaltsberechtigt ist, könnte dies als potenzieller Konflikt bei der Vertretung der Unterhaltsinteressen des Kindes gesehen werden.
Bei der Entscheidung über die Übertragung der Entscheidungsbefugnis wägt das Gericht all diese Faktoren sorgfältig gegeneinander ab. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die dem Kindeswohl am besten dient und gleichzeitig die Rechte und Pflichten beider Elternteile angemessen berücksichtigt.
Wann ist eine Ergänzungspflegschaft in Unterhaltsfragen sinnvoll?
Eine Ergänzungspflegschaft in Unterhaltsfragen kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, insbesondere wenn die Eltern in Bezug auf Unterhaltsangelegenheiten nicht in der Lage sind, im besten Interesse des Kindes zu handeln oder zu entscheiden.
Interessenkonflikte zwischen Eltern und Kind
Eine Ergänzungspflegschaft ist oft angebracht, wenn ein Interessenkonflikt zwischen den Eltern und dem Kind besteht. Dies kann der Fall sein, wenn ein Elternteil selbst unterhaltspflichtig ist und gleichzeitig das Kind in Unterhaltsfragen vertreten soll. In solchen Situationen könnte der Elternteil geneigt sein, die eigenen finanziellen Interessen über die des Kindes zu stellen.
Komplexe finanzielle Situationen
Wenn die Unterhaltsberechnung besonders komplex ist, etwa bei selbstständigen Elternteilen oder bei schwankenden Einkommen, kann ein Ergänzungspfleger mit entsprechender Expertise hinzugezogen werden. Er kann die finanzielle Situation objektiv bewerten und sicherstellen, dass das Kind den angemessenen Unterhalt erhält.
Hochstreitige Trennungen oder Scheidungen
Bei hochstreitigen Trennungen oder Scheidungen, in denen die Eltern nicht in der Lage sind, in Unterhaltsfragen zu kooperieren, kann eine Ergänzungspflegschaft das Kindeswohl schützen. Der Ergänzungspfleger fungiert als neutraler Vertreter des Kindes und kann dessen Interessen unabhängig von den elterlichen Konflikten wahrnehmen.
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Wenn ein Elternteil Schwierigkeiten hat, Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil durchzusetzen, kann ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Er verfügt über die notwendigen rechtlichen Kenntnisse und kann die Ansprüche des Kindes effektiv verfolgen.
Vorteile gegenüber der Übertragung auf einen Elternteil
Im Gegensatz zur Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil bietet die Ergänzungspflegschaft den Vorteil der Neutralität. Der Ergänzungspfleger ist nicht emotional in den Konflikt involviert und kann daher objektiver im Interesse des Kindes handeln. Zudem verfügt er in der Regel über spezialisiertes Wissen in Unterhaltsfragen.
Die Ergänzungspflegschaft kann das Kindeswohl positiv beeinflussen, indem sie sicherstellt, dass die finanziellen Interessen des Kindes angemessen vertreten werden. Sie kann Konflikte zwischen den Eltern entschärfen und eine faire Unterhaltsregelung fördern.
Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der die Unterhaltsregelung für Ihr Kind schwierig ist, könnte eine Ergänzungspflegschaft eine sinnvolle Option sein. Sie gewährleistet eine professionelle und unparteiische Vertretung der Kindesinteressen in dieser wichtigen finanziellen Angelegenheit.
Wie können Eltern im Wechselmodell Unterhaltsstreitigkeiten vermeiden?
Um Unterhaltsstreitigkeiten im Wechselmodell zu vermeiden, sollten Sie als Eltern frühzeitig klare Absprachen treffen und diese schriftlich festhalten. Transparenz und offene Kommunikation sind dabei entscheidend. Informieren Sie sich gegenseitig regelmäßig über Ihre finanzielle Situation und teilen Sie relevante Änderungen zeitnah mit.
Detaillierte Kostenaufstellung
Erstellen Sie gemeinsam eine detaillierte Auflistung aller kinderbezogenen Ausgaben. Berücksichtigen Sie dabei sowohl regelmäßige Kosten wie Kleidung, Schulmaterialien und Freizeitaktivitäten als auch einmalige Ausgaben wie Klassenfahrten oder größere Anschaffungen. Legen Sie fest, wer welche Kosten übernimmt und wie Sie diese aufteilen.
Gemeinsames Konto für Kinderausgaben
Ein praktischer Ansatz ist die Einrichtung eines gemeinsamen Kontos für Kinderausgaben. Beide Elternteile zahlen entsprechend ihres Einkommens einen festgelegten Betrag ein. Von diesem Konto werden dann alle vereinbarten Ausgaben für das Kind bestritten. Dies schafft Transparenz und vermeidet Diskussionen über einzelne Zahlungen.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Vereinbaren Sie, die getroffenen Regelungen in regelmäßigen Abständen, beispielsweise halbjährlich, zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Berücksichtigen Sie dabei Änderungen in den Einkommensverhältnissen, dem Bedarf des Kindes oder den Betreuungszeiten.
Mediation bei Konflikten
Sollten dennoch Meinungsverschiedenheiten auftreten, ziehen Sie frühzeitig eine Mediation in Betracht. Ein neutraler Mediator kann helfen, faire Lösungen zu finden und verhärtete Fronten aufzuweichen. Dies ist oft kostengünstiger und weniger belastend als ein gerichtliches Verfahren.
Beachten Sie, dass im Wechselmodell beide Elternteile grundsätzlich barunterhaltspflichtig sind. Die konkrete Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen beider Eltern und dem Bedarf des Kindes. Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen und offen kommunizieren, können Sie viele potenzielle Konflikte bereits im Vorfeld entschärfen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Wechselmodell
Das Wechselmodell ist eine Betreuungsform, bei der sich beide Elternteile nach einer Trennung oder Scheidung die Betreuung der Kinder etwa gleichmäßig aufteilen. Im deutschen Recht wird es praktiziert, um die Bindung der Kinder zu beiden Elternteilen zu fördern. Beispiel: Im vorgestellten Fall leben die Kinder abwechselnd eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater. Dadurch wird eine gleichberechtigte Betreuung gewährleistet, was auch bei der Berechnung des Unterhalts relevant ist, da beide Elternteile zur finanziellen Versorgung der Kinder beitragen sollen.
Kindeswohl
Das Kindeswohl ist ein zentraler juristischer Maßstab im Familienrecht, der sicherstellen soll, dass alle Entscheidungen im besten Interesse des Kindes getroffen werden. Es umfasst körperliche, geistige und seelische Aspekte sowie die Bindungen zu beiden Eltern und das soziale Umfeld. Beispiel: Das Gericht entschied im vorliegenden Fall, dass die Übertragung der Entscheidungsbefugnis an den Vater dem Kindeswohl am besten entspricht, weil es dadurch eine gerechte Klärung der Unterhaltsfrage gibt.
Entscheidungsbefugnis
Die Entscheidungsbefugnis ist das Recht eines Elternteils, in bestimmten Angelegenheiten allein Entscheidungen für das Kind zu treffen, wenn ein Konsens zwischen den Eltern nicht möglich ist. Laut § 1628 BGB kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen, wenn die Eltern uneinig sind. Beispiel: Im Fall wurde dem Vater die Entscheidungsbefugnis übertragen, um die Unterhaltsansprüche der Kinder gegen die Mutter durchzusetzen.
Ergänzungspflegschaft
Eine Ergänzungspflegschaft wird eingerichtet, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eine Angelegenheit der elterlichen Sorge wahrzunehmen. Nach § 1809 BGB kann ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Beispiel: In diesem Fall lehnte das Gericht eine Ergänzungspflegschaft ab, weil die Eltern die Angelegenheit selbst wahrnehmen konnten. Es ist eine Alternative zur Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil.
Einkommensgefälle
Ein Einkommensgefälle bezeichnet eine erhebliche Differenz im Verdienst zwischen zwei Personen, etwa zwischen den getrennten Elternteilen. Dieses Gefälle kann bei der Berechnung des Kindesunterhalts von Bedeutung sein, weil es beeinflusst, welcher Elternteil einen höheren Anteil zu leisten hat. Beispiel: Im vorliegenden Fall verdiente der Vater deutlich weniger als die Mutter, was ein Grund dafür war, eine Anpassung der Unterhaltszahlungen zu prüfen.
Elterliches Wahlrecht
Das elterliche Wahlrecht bezieht sich auf die Möglichkeit der Eltern, im Rahmen von Unterhaltsstreitigkeiten die Art der gerichtlichen Klärung zu wählen, entweder durch ein Verfahren zur Entscheidungsbefugnisübertragung oder durch die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Beispiel: Der Vater wählte die gerichtliche Option, selbst die Vertretung der Kinder in Unterhaltsfragen zu übernehmen, anstatt einen Ergänzungspfleger zu bestellen. Dieses Wahlrecht bietet Flexibilität im Umgang mit finanziellen Konflikten zwischen Eltern.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1601 BGB – Unterhaltsanspruch: Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert den Grundsatz, dass Verwandte einander Unterhalt schulden. Im vorliegenden Fall geht es darum, dass die Kinder M. und E. Ansprüche auf Kindesunterhalt gegenüber beiden Elternteilen haben, was zentrale Bedeutung für die finanzielle Absicherung der Kinder hat. Die gesetzliche Regelung sorgt dafür, dass beide Elternteile alleinig oder gemeinsam für den Unterhalt der Kinder verantwortlich sind, insbesondere im Rahmen der geteilten elterlichen Sorge nach der Trennung.
- § 1626 BGB – Elterliche Sorge: Dieser Paragraph regelt die elterliche Sorge und betont die gemeinsame Verantwortung beider Elternteile. Im konkreten Fall ergibt sich die gemeinsame elterliche Sorge aus Sorgeerklärungen, die die Beteiligten zu 1. und 2. abgegeben haben. Die Bestimmungen des § 1626 BGB sind relevant, da sie die Grundlage für die gemeinsamen Entscheidungen über die Pflege und Erziehung der Kinder und die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen bilden.
- § 1570 BGB – Unterhalt wegen Betreuung von Kindern: Diese Regelung betrifft den Unterhalt, der einem Elternteil zusteht, der wegen der Betreuung von Kindern nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig ist. In diesem Fall hat die Beteiligte zu 2. in Teilzeit gearbeitet, während der Beteiligte zu 1. eine Teilzeitstelle als Kameramann hat. Dies ist entscheidend, um die finanziellen Ansprüche und das wirtschaftliche Gefälle zwischen den Elternteilen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf das Wechselmodell, das eine ausgewogene Betreuung der Kinder erfordert.
- § 1602 BGB – Unterhaltsbedarf: Dieser Paragraph legt fest, wie der Unterhaltsbedarf der unterhaltsberechtigten Person zu ermitteln ist. Der Unterhaltsbedarf der Kinder M. und E. ist zentral in diesem Verfahren, da der Beteiligte zu 1. Ansprüche auf Kindesunterhalt geltend macht. Die Festsetzung des Unterhaltsbedarfs ist entscheidend für die Berechnung des Zahlbetrags, den die Beteiligte zu 2. möglicherweise an den Beteiligten zu 1. zahlen muss.
- § 1591 BGB – Elternschaft: Dieser Paragraph bescheinigt, dass Eltern, deren gemeinsames Kind geboren wird, diese auch als Eltern anerkannt sind. In diesem Fall ist die Elternschaft der Beteiligten zu 1. und 2. für die Kinder M. und E. und die damit verbundenen Rechte und Pflichten einschlägig. Es ist wichtig, die Grundsätze der Elternschaft zu betrachten, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Ansprüche und Regelungen betreffend die Kinder beeinflussen, insbesondere in Bezug auf den Unterhalt und die elterliche Verantwortung.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 8 UF 161/23 – Beschluss vom 21.11.2023
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