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Treuhandverhältnis zwischen Ehegatten

Ein Ehepaar verkauft sein gemeinsames Grundstück, doch nach der Scheidung entbrennt ein Streit um den Erlös. Die Ex-Ehefrau fordert ihren Anteil, doch das Oberlandesgericht Karlsruhe weist ihre Klage ab und stärkt damit die Rechte des Ehemanns. Der Fall beleuchtet die komplexen rechtlichen Fragen rund um Treuhandabreden zwischen Ehepartnern und die Verteilung von Vermögen nach einer Scheidung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 23.07.2024
  • Aktenzeichen: 5 UF 56/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung
  • Rechtsbereiche: Familienrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragstellerin: Ehemalige Ehefrau des Antragsgegners. Sie verlangt die Auszahlung des hälftigen Erlöses aus dem Verkauf eines gemeinsam Eigentumsobjekts, da sie der Überweisung des gesamten Betrages auf das Konto des Antragsgegners nicht zugestimmt habe.
  • Antragsgegner: Ehemaliger Ehemann der Antragstellerin. Er lehnte den Antrag ab und argumentierte, dass die Überweisung auf sein Konto aufgrund einer notariellen Vereinbarung erfolgte und zur Deckung von gemeinsamen Lebensbedarf und Schulden der Familie diente.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Beteiligten waren verheiratet und verkauften ein gemeinsames Grundstück. Der Erlös wurde auf das Konto des Antragsgegners überwiesen. Die Antragstellerin fordert die Auszahlung der Hälfte dieses Erlöses, da sie der Transaktion nicht zugestimmt habe und der Antragsgegner den Erlös für andere Zwecke verwendet haben soll.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt ist, ob die Antragstellerin Anspruch auf die hälftige Auszahlung des Restbetrags aus dem Grundstücksverkauf hat, trotz der Überweisung auf das Konto des Antragsgegners und Nutzung zur Bestreitung des gemeinsamen Lebensbedarfs.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Antragstellerin wurde abgelehnt. Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wurde abgewiesen, da die Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
  • Begründung: Es gibt keine ausreichende Grundlage für die Annahme einer Treuhandabrede, die eine Rückforderung des hälftigen Erlöses rechtfertigen würde. Der ursprüngliche Kaufvertrag wurde von der Antragstellerin mit der Übertragung auf das Konto des Antragsgegners unterschrieben. Außerdem wurden die Gelder nachweislich für den gemeinsamen Lebensbedarf verwendet.
  • Folgen: Die Entscheidung bedeutet, dass keine gesonderten Ausgleichszahlungen vom Antragsgegner an die Antragstellerin erfolgen müssen. Die Vermögensauseinandersetzung muss im Rahmen der güterrechtlichen Regelungen geklärt werden. Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an den Nachweis einer Treuhandabrede zwischen Ehegatten.

Eheliche Vermögensverwaltung: Treuhandverhältnis als Lösung für Streitigkeiten

In einer Ehe sind viele Aspekte der Vermögensverwaltung von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die rechtliche Absicherung der Partner geht. Ein Treuhandverhältnis zwischen Ehegatten kann dabei eine sinnvolle Lösung darstellen, um Vermögen getrennt zu halten oder gemeinschaftliches Eigentum zu verwalten. Ehegattenverträge, oft auch als Eheverträge bezeichnet, sind besondere rechtliche Vereinbarungen, die eine Trennung von Vermögen fördern und gleichzeitig die eheliche Zusammenarbeit stärken können.

Durch solche Verträge lassen sich nicht nur Unterhaltsansprüche und Erbregelungen klären, sondern auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Die gesetzlichen Treuhänderpflichten können dabei helfen, Konflikte in der Ehe zu vermeiden und bieten einen Rahmen, der die Interessen beider Partner schützt. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Lösungen eines Treuhandverhältnisses zwischen Ehegatten beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Treuhandabrede bei Grundstückserlös: OLG Karlsruhe setzt strenge Maßstäbe

Ehepaar unterzeichnet Kaufvertrag für Grundstück beim Notar
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 23. Juli 2024 die strengen Anforderungen an Treuhandabreden zwischen Ehepartnern bekräftigt. Im konkreten Fall ging es um den Verkaufserlös eines gemeinsamen Grundstücks, den die Ex-Ehefrau zur Hälfte einforderte.

Gemeinsamer Immobilienverkauf und Vermögensdisposition

Die geschiedenen Ehepartner hatten im November 2018 ein gemeinsames Grundstück in B. für 395.000 Euro verkauft. Nach der Ablösung bestehender Kredite wurde der Restbetrag von über 200.000 Euro entsprechend der notariellen Vereinbarung auf das Girokonto des Ehemanns überwiesen. Von diesem Konto beglich er die Verkaufsnebenkosten, darunter Maklerkosten von 14.101,50 Euro sowie Notar- und Grundbuchgebühren. Zudem überwies er 66.000 Euro an seine Eltern und zahlte seiner damaligen Ehefrau vereinbarungsgemäß 5.000 Euro für ihre erfolgreichen Preisverhandlungen mit den Käufern.

Verwendung der Gelder während der Ehe

Nach dem Verkauf bezogen die Eheleute gemeinsam eine Wohnung in S. Der Ehemann finanzierte Einrichtungsgegenstände für 26.458,87 Euro und tätigte weitere Überweisungen von insgesamt 64.718,94 Euro auf das Konto seiner Frau. Auch tilgte er verschiedene Verbindlichkeiten, darunter auch solche seiner Ehefrau. Im Oktober 2020 trennten sich die Ehepartner, die Scheidung wurde am 10. Mai 2022 rechtskräftig.

Rechtliche Bewertung des Verkaufserlöses

Die Ex-Ehefrau verlangte die Auszahlung des hälftigen damaligen Verkaufserlöses in Höhe von 94.667,11 Euro nebst Zinsen. Das OLG Karlsruhe bestätigte jedoch die erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts Villingen-Schwenningen und lehnte den Antrag ab. Nach Auffassung des Gerichts sei der ursprüngliche Teilungsanspruch durch die im Kaufvertrag vereinbarte Überweisung auf das Konto des Ehemanns untergegangen.

Maßstäbe für Treuhandabreden unter Ehegatten

Das Gericht betonte die hohen Anforderungen an die Annahme einer Treuhandabrede zwischen Ehepartnern. Eine solche setze voraus, dass der Treuhänder nach außen zwar uneingeschränkt über das Treugut verfügen könne, im Innenverhältnis aber Bindungen unterliege und zur späteren Rückübertragung verpflichtet sei. Die bloße Erteilung einer Vollmacht oder die gefällige Miterledigung von Vermögensangelegenheiten reiche dafür nicht aus. Das Gericht stellte klar, dass die güterrechtlichen Regelungen gerade bezwecken, einen angemessenen Ausgleich des Vermögenserwerbs in der Ehe zu schaffen, ohne dass einzelne Vermögensverfügungen während der Ehezeit nachverfolgt und verrechnet werden müssen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass die Überweisung von Verkaufserlösen aus gemeinsamen Immobilien auf das Konto eines Ehepartners während der Ehe nicht automatisch einen späteren Rückzahlungsanspruch begründet. An die Annahme einer Treuhandvereinbarung zwischen Ehepartnern werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Das bloße Verwalten von Geldern durch einen Ehepartner reicht dafür nicht aus – entscheidend ist vielmehr, ob explizit vereinbart wurde, dass das Geld später zurückgezahlt werden soll. Vermögensfragen zwischen Ehepartnern sind grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs nach der Scheidung zu klären.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie während der Ehe größere Geldbeträge oder Verkaufserlöse auf das Konto Ihres Partners überweisen lassen, sollten Sie schriftlich festhalten, ob und unter welchen Bedingungen eine spätere Rückzahlung erfolgen soll. Ohne eine solche klare Vereinbarung können Sie nach einer Trennung keine separate Rückzahlung verlangen, sondern müssen die Gelder im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigen lassen. Besonders bei Immobilienverkäufen ist es wichtig, vorab genau zu regeln, wie mit dem Verkaufserlös umgegangen werden soll. Eine mündliche Absprache oder das Vertrauen in den Partner reichen dafür rechtlich nicht aus.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei Vermögensübertragungen in der Ehe, insbesondere bei Immobilienverkäufen, ist eine rechtssichere Gestaltung entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung in der Absicherung von Vermögensinteressen zwischen Ehepartnern und unterstützen Sie mit einer individuellen rechtlichen Bewertung Ihrer Situation. Lassen Sie uns gemeinsam die für Sie optimale Lösung entwickeln, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Folgen hat die Überweisung des Verkaufserlöses auf das Konto eines Ehepartners?

Die Überweisung eines Verkaufserlöses auf das Konto eines Ehepartners begründet ein rechtlich bindendes Treuhandverhältnis, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Ehepartner, der das Geld auf seinem Konto erhält, wird dabei zum Treuhänder und muss das Geld im Interesse des anderen Ehepartners (Treugeber) verwalten.

Rechtliche Verpflichtungen des Kontoinhabers

Der Kontoinhaber ist als Treuhänder verpflichtet, das Geld sorgsam und ausschließlich im Interesse des anderen Ehepartners zu verwalten. Dies bedeutet konkret:

  • Er muss jederzeit Auskunft über den Verbleib des Geldes geben
  • Er darf das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden
  • Er muss das Geld auf Verlangen zurückzahlen

Besondere Anforderungen an Treuhandverhältnisse zwischen Ehegatten

Wenn Sie ein Treuhandverhältnis mit Ihrem Ehepartner eingehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Treuhandverhältnis muss bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden. Der Treuhänder muss nachweislich ausschließlich für Rechnung des Treugebers handeln.

Steuerrechtliche Konsequenzen

Steuerlich wird der Verkaufserlös dem wirtschaftlich Berechtigten zugerechnet, auch wenn das Geld auf dem Konto des anderen Ehepartners liegt. Ein Treuhandverhältnis muss gegenüber der Finanzverwaltung offengelegt werden.

Wenn das Treuhandverhältnis nicht eindeutig vereinbart oder nicht wie vereinbart durchgeführt wird, kann dies zur steuerlichen Nichtanerkennung führen. In diesem Fall wird der gesamte Verkaufserlös dem Kontoinhaber zugerechnet.


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Was ist bei der Dokumentation von Vermögensverschiebungen zwischen Ehepartnern zu beachten?

Bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehepartnern ist eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation von entscheidender Bedeutung. Für Einzelkonten und -depots müssen die Ehepartner die Umstände nachweisen, die gegen eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung sprechen.

Grundsätzliche Dokumentationspflichten

Bei gemeinsamen Konten (Oder-Konten) besteht eine gesetzliche Vermutung, dass jedem Ehegatten die Hälfte des Kontoguthabens gehört. Wenn ein Ehepartner überwiegend Einzahlungen tätigt, sieht die Finanzverwaltung darin eine stillschweigende Schenkung in Höhe der Hälfte der eingezahlten Beträge.

Schriftliche Vereinbarungen

Eine abweichende Zuordnung des Kontoguthabens muss zweifelsfrei dokumentiert und idealerweise im Vorfeld getroffen werden. Hierzu empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung, die festlegt, dass die eingezahlten Vermögenswerte nicht dem anderen Ehegatten zur freien Verfügung stehen sollen.

Praktische Gestaltungshinweise

Für eine rechtssichere Dokumentation sollten Sie:

  • Getrennte Konten für persönliches Vermögen führen
  • Zahlungsströme nachvollziehbar gestalten und dokumentieren
  • Bei Gemeinschaftskonten die Einzahlungsquellen und beabsichtigte Vermögenszuordnung schriftlich fixieren
  • Treuhandverhältnisse eindeutig vereinbaren und dokumentieren

Besondere Dokumentationserfordernisse

Bei der Güterstandsschaukel muss die Beendigung der Zugewinngemeinschaft bedingungsfrei erfolgen und der Zugewinnausgleich tatsächlich durchgeführt werden. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner muss frei über sein Vermögen inklusive der Zugewinnausgleichsforderung verfügen können.

Die Dokumentation des Zugewinns erfordert eine konkrete Berechnung nach §§ 1373 ff. BGB mit Verzeichnissen des Anfangsvermögens und des gegenwärtigen Vermögens.


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Wie unterscheidet sich eine Treuhandabrede von einer einfachen Vollmacht zwischen Ehepartnern?

Eine Treuhandabrede und eine einfache Vollmacht zwischen Ehepartnern unterscheiden sich grundlegend in ihrer rechtlichen Natur und Wirkung.

Einfache Vollmacht

Bei einer einfachen Vollmacht zwischen Ehepartnern ermächtigt ein Ehepartner den anderen, in seinem Namen und mit rechtlicher Wirkung für ihn zu handeln. Stellen Sie sich vor, Sie erteilen Ihrem Ehepartner eine Vollmacht, um während Ihrer Abwesenheit Bankgeschäfte für Sie zu erledigen. Der bevollmächtigte Ehepartner kann dann im Namen des anderen handeln, bleibt aber selbst außerhalb des Rechtsverhältnisses.

Wichtige Merkmale der einfachen Vollmacht:

  • Sie begründet lediglich eine Vertretungsmacht.
  • Der Bevollmächtigte handelt im Namen des Vollmachtgebers.
  • Die Rechtsfolgen treffen direkt den Vollmachtgeber.

Treuhandabrede

Eine Treuhandabrede geht deutlich weiter als eine einfache Vollmacht. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner eine Treuhandabrede schließen, übertragen Sie ihm tatsächlich Rechte oder Vermögenswerte, die er dann für Sie verwalten soll. Der Treuhänder wird rechtlicher Eigentümer oder Inhaber dieser Rechte, ist aber verpflichtet, sie im Interesse des Treugebers zu nutzen.

Wesentliche Aspekte der Treuhandabrede:

  • Es findet eine tatsächliche Rechtsübertragung statt.
  • Der Treuhänder wird rechtlicher Eigentümer oder Rechtsinhaber.
  • Im Innenverhältnis ist der Treuhänder an Weisungen des Treugebers gebunden.

Rechtliche Anforderungen und Folgen

Bei einer Treuhandabrede zwischen Ehepartnern gelten besondere rechtliche Anforderungen. Um steuerrechtlich anerkannt zu werden, muss die Treuhandabrede bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass Sie als Treugeber die vereinbarten Pflichten, wie etwa die Übernahme von Kosten, tatsächlich erfüllen müssen.

Beachten Sie: Eine Treuhandabrede kann weitreichende rechtliche und steuerliche Folgen haben. Wenn Sie beispielsweise Ihrem Ehepartner treuhänderisch eine Immobilie übertragen, wird dieser nach außen hin als Eigentümer auftreten, während Sie im Innenverhältnis weiterhin die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile tragen.

Haftung und Verantwortung

Bei einer einfachen Vollmacht bleibt die Haftung und Verantwortung grundsätzlich beim Vollmachtgeber. Im Falle einer Treuhandabrede hingegen kann der Treuhänder unter Umständen auch persönlich haften, insbesondere wenn er seine Pflichten verletzt oder die Treuhandabrede nicht ordnungsgemäß durchführt.

Beendigung und Widerruf

Eine einfache Vollmacht können Sie in der Regel jederzeit widerrufen. Eine Treuhandabrede zu beenden, ist komplexer, da hier tatsächliche Rechtsübertragungen rückgängig gemacht werden müssen. Dies kann insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen aufwendig sein.

Wenn Sie eine Treuhandabrede oder eine umfassende Vollmacht in Erwägung ziehen, ist es ratsam, die rechtlichen und steuerlichen Implikationen sorgfältig zu prüfen. Eine klare vertragliche Regelung kann helfen, spätere Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.


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Welche Beweismittel werden für eine wirksame Treuhandabrede zwischen Ehepartnern benötigt?

Für eine wirksame Treuhandabrede zwischen Ehepartnern sind strenge Anforderungen an die Beweisführung zu beachten. Die bloße Behauptung einer Treuhandvereinbarung reicht nicht aus. Stattdessen müssen Sie folgende Beweismittel und Umstände berücksichtigen:

Schriftliche Dokumentation

Eine schriftliche Vereinbarung ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Wenn Sie eine Treuhandabrede treffen, sollten Sie diese schriftlich festhalten und von beiden Ehepartnern unterschreiben lassen. Dies erhöht die Beweiskraft erheblich.

Notarielle Beurkundung

Bei Immobilien oder hohen Vermögenswerten ist eine notarielle Beurkundung der Treuhandvereinbarung ratsam. Dies schafft eine besonders starke Beweisgrundlage und kann in vielen Fällen entscheidend sein.

Tatsächliche Durchführung

Es genügt nicht, eine Vereinbarung nur auf dem Papier zu haben. Sie müssen nachweisen können, dass die Treuhandabrede auch tatsächlich gelebt wurde. Dazu gehören beispielsweise:

  • Regelmäßige Abrechnungen zwischen den Ehepartnern
  • Getrennte Kontoführung für das Treuhandvermögen
  • Dokumentation von Entscheidungen bezüglich des Treuhandvermögens

Zeugenaussagen

In einigen Fällen können Zeugenaussagen von Dritten hilfreich sein, die die Existenz und Umsetzung der Treuhandabrede bestätigen können. Denken Sie dabei an Familienangehörige, Freunde oder Geschäftspartner, die von der Vereinbarung wussten.

Finanzielle Nachweise

Bankauszüge, Überweisungsbelege und andere finanzielle Dokumente können die tatsächliche Handhabung des Treuhandvermögens belegen. Achten Sie darauf, dass diese Unterlagen die vereinbarte Aufteilung und Verwaltung des Vermögens widerspiegeln.

Konsistente Darstellung

Wichtig ist, dass Sie die Treuhandabrede konsistent nach außen kommunizieren. Wenn Sie beispielsweise in Steuererklärungen oder anderen offiziellen Dokumenten Angaben zum Vermögen machen, sollten diese mit der behaupteten Treuhandvereinbarung übereinstimmen.

Bedenken Sie, dass die Beweislast für die Existenz einer Treuhandabrede bei demjenigen liegt, der sich darauf beruft. Je mehr der genannten Beweismittel Sie vorlegen können, desto höher sind Ihre Chancen, die Treuhandabrede im Streitfall durchzusetzen. Eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation von Beginn an ist daher unerlässlich.


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Ab welchem Zeitpunkt müssen Vermögensverschiebungen während der Ehe dokumentiert werden?

Vermögensverschiebungen sollten bereits ab Beginn der Ehe dokumentiert werden, da für den späteren Zugewinnausgleich das gesamte Anfangsvermögen relevant ist. Dies gilt insbesondere für größere Vermögenswerte und Transaktionen zwischen den Ehepartnern.

Dokumentation in verschiedenen Ehephasen

Während der intakten Ehe sind besonders Schenkungen und Erbschaften zu dokumentieren, da diese dem Anfangsvermögen zugerechnet werden und nicht dem Zugewinnausgleich unterliegen. Bei gemeinsamen Konten empfiehlt sich eine schriftliche Klarstellungsvereinbarung, die das Innenverhältnis der Ehepartner bezüglich der Vermögenswerte regelt.

Besondere Dokumentationspflichten ab der Trennung

Mit der Trennung beginnt eine verschärfte Dokumentationspflicht. Das Trennungsvermögen dient als Kontrollstichtag, um später mögliche illoyale Vermögensminderungen nachweisen zu können. Jeder Ehegatte ist verpflichtet, Auskunft über sein Vermögen zu drei Zeitpunkten zu erteilen:

  • Zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen)
  • Zum Zeitpunkt der Trennung (Trennungsvermögen)
  • Zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen)

Nachweis von Vermögensverschiebungen

Bei Vermögensverschiebungen auf gemeinsame oder separate Konten ist die zeitnahe Dokumentation durch Belege und Vereinbarungen wichtig. Wenn Vermögensverschiebungen zeitnah zum maßgeblichen Stichtag erfolgen und keine plausiblen Gründe vorliegen, kann dies als Indiz für illoyales Verhalten gewertet werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Treuhandabrede

Eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, bei der eine Person (Treuhänder) ein Vermögen oder Recht für eine andere Person (Treugeber) verwaltet. Der Treuhänder wird nach außen als Eigentümer behandelt, ist aber im Innenverhältnis an Weisungen gebunden und muss das Vermögen später zurückgeben. Geregelt in §§ 662 ff. BGB (Auftrag) und §§ 675 ff. BGB (Geschäftsbesorgung). Beispiel: Ein Ehepartner verwaltet das Geld des anderen auf seinem Konto mit der Verpflichtung, es später zurückzuzahlen.


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Güterrechtliche Regelungen

Gesetzliche Vorschriften, die bestimmen wie das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen Ehepartnern aufgeteilt wird. Standardmäßig gilt die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), bei der das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei Scheidung ausgeglichen wird. Durch Ehevertrag können andere Güterstände wie Gütertrennung vereinbart werden. Die Regelungen sollen einen fairen Ausgleich zwischen den Ehepartnern gewährleisten.


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Ehegattenvertrag

Eine notarielle Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die vom gesetzlichen Güterstand abweichende Regelungen für Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich festlegt. Muss gemäß § 1410 BGB notariell beurkundet werden. Die Vertragsfreiheit wird durch die „Kernbereichslehre“ des BGH begrenzt. Beispiel: Ehepartner vereinbaren Gütertrennung statt der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft.


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Treuhänderpflichten

Gesetzliche Verpflichtungen des Treuhänders gegenüber dem Treugeber, die sich aus §§ 662 ff. und §§ 675 ff. BGB ergeben. Dazu gehören Weisungsgebundenheit, sorgfältige Verwaltung, Rechenschaftspflicht und Herausgabepflicht des verwalteten Vermögens. Der Treuhänder muss stets im Interesse des Treugebers handeln. Bei Verletzung dieser Pflichten drohen Schadensersatzansprüche.


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Teilungsanspruch

Der rechtliche Anspruch eines Miteigentümers auf Aufteilung eines gemeinsamen Vermögensgegenstands oder dessen Erlöses. Basiert auf § 749 BGB bei Gemeinschaft und § 2042 BGB bei Erbengemeinschaft. Im Normalfall steht jedem Miteigentümer sein Anteil entsprechend seiner Eigentumsquote zu. Beispiel: Bei hälftigem Miteigentum an einem Grundstück steht jedem Partner die Hälfte des Verkaufserlöses zu.


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Verkaufsnebenkosten

Zusätzliche Kosten, die beim Verkauf einer Immobilie neben dem eigentlichen Kaufpreis anfallen. Dazu gehören insbesondere Maklergebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren und eventuell Grunderwerbsteuer. Sie sind gesetzlich geregelt, beispielsweise in der Grundbuchordnung und dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Diese Kosten mindern den tatsächlich verfügbaren Verkaufserlös.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1365 BGB: Diese Vorschrift regelt die Verfügung über das gemeinschaftliche Vermögen der Ehegatten während der Ehe. Es wird festgelegt, dass keine Erb- oder Eigentumsübertragungen an Dritte ohne das Einverständnis des anderen Ehegatten stattfinden dürfen. Im Fall der Antragstellerin könnte dies relevant sein, um zu klären, ob die Einwilligung zur Auszahlung des Kaufpreises für das gemeinsame Grundstück erforderlich war.
  • § 741 BGB: Hierbei handelt es sich um die Regelung der Gemeinschaft des Eigentums, die besagt, dass bei einem Miteigentum alle Miteigentümer an Entscheidungen über das gemeinschaftliche Eigentum beteiligt werden müssen. Die Antragstellerin könnte diesen Paragraphen anführen, um zu argumentieren, dass ihre Zustimmung zu den finanziellen Transaktionen nicht gegeben war, was ihre Ansprüche auf den Verkaufserlös unterstützen könnte.
  • § 2044 BGB: Diese Bestimmung betrifft die Abwicklung von Ansprüchen nach der Beendigung einer Gemeinschaft, insbesondere bei der Aufteilung von Vermögenswerten. Die Antragstellerin stützt ihren Antrag auf die Behauptung, dass sie einen Hälftigen Anspruch auf den Verkaufserlös hat. § 2044 könnte die Grundlage dafür bieten, dass dieser Anspruch bei einer Aufteilung des Vermögens berücksichtigt werden muss.
  • § 117 Abs. 3 FamFG: Dieser Paragraph behandelt die Möglichkeit des Gerichts, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu treffen, wenn dies im Sinne der Verfahrenskostenhilfe nötig ist. Die Ablehnung des Antrags auf Verfahrenskostenhilfe könnte eine Beanstandung der Antragstellerin begründen, da das Gericht möglicherweise nicht die volle Tragweite ihrer Argumentation in der mündlichen Anhörung erfasst hat.
  • Art. 1 EGBGB: Diese europarechtliche Regelung legt grundlegende Prinzipien für das zu berücksichtigende Recht bei internationalen Ehen fest. Sollte mehrfache unterschiedliche Rechtsordnungen betroffen sein, ist es wichtig herauszustellen, dass in Deutschland das deutsche Recht gilt, um rechtliche Ansprüche festzulegen. Für die Antragstellerin könnte gelten, dass sie sich auf deutsches Recht und spezifische Bezugsnormen berufen muss, um ihre Ansprüche gegen den Antragsgegner durchzusetzen.

Das vorliegende Urteil

OLG Karlsruhe – Az.: 5 UF 56/24 – Beschluss vom 23.07.2024


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