Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Ehegattentrennung und das Schicksal des Familienhundes: Einblicke in das Urteil des AG Marburg
- Die Ausgangslage: Ein Hund zwischen zwei Stühlen
- Der Kern des Streits: Wer kümmert sich während der Trennung um den Hund?
- Das Urteil: Zuweisung an den Mann, Herausgabe des Hundes angeordnet
- Die Begründung: Warum das Gericht so entschieden hat
- Rechtliche Aspekte der Hundehaltung bei Trennung
- Was bedeutet das Urteil für Betroffene?
- Psychologische Auswirkungen von Trennung auf Haustiere
- Co-Elternschaft für Hunde: Eine mögliche Alternative?
- Fazit
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei der Zuteilung eines Hundes nach einer Trennung?
- Wie kann ich meine enge Bindung zum Hund vor Gericht nachweisen?
- Was bedeutet die Regelung der vorläufigen Hundezuteilung während der Trennungszeit?
- Welche Rolle spielt das Tierwohl bei der gerichtlichen Entscheidung?
- Welche Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung gibt es bei Streit um den Hund?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Marburg
- Datum: 03.11.2023
- Aktenzeichen: 74 F 809/23 WH
- Verfahrensart: Beschluss im familienrechtlichen Verfahren zur vorläufigen Zuweisung des Familienhundes
- Rechtsbereiche: Familienrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Fordert die alleinige Nutzung des Hundes während der Trennungszeit unter Hinweis darauf, dass er den Kaufpreis bei der gemeinsamen Anschaffung entrichtete.
- Antragsgegnerin: Wird verpflichtet, den Hund sowie alle zugeordneten Gegenstände (Impfpass, Leine, Geschirr/Halsband, Hundesteuermarke, Futternäpfe, Hundebett, Kuscheltiere) unbürokratisch herauszugeben; ihr Gegenvorschlag, den Hund für sich zu beanspruchen, wurde zurückgewiesen.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die ehemals gemeinsam lebenden Eheleute streiten nach der Trennung um die Vorläufige Zuweisung des Familienhundes, der 2012 gemeinsam angeschafft wurde, wobei der Antragsteller den Kaufpreis gezahlt hat. Der Hund soll bis zur Rechtskraft der Scheidung oder Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft zugewiesen werden.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber gestritten, ob die alleinige Nutzung des Hundes während der Trennungszeit zugunsten des Antragstellers erfolgen soll und inwieweit dessen finanzielle Beteiligung an der Anschaffung hierfür entscheidend ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Hund und alle zugehörigen Gegenstände werden dem Antragsteller zur alleinigen Nutzung während der Trennungszeit zugewiesen. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Zuweisung des Hundes an sich wurde zurückgewiesen. Die Herausgabe des Hundes samt zugehöriger Gegenstände hat unverzüglich zu erfolgen. Der Beschluss tritt sofort in Kraft und die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
- Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Hund zwar gemeinsam angeschafft wurde, der Antragsteller jedoch den Kaufpreis entrichtete, was seine vorläufige Zuweisung im Trennungsverfahren rechtfertigt.
- Folgen: Der Antragsteller erhält vorläufig die alleinige Nutzung des Familienhundes. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, den Hund und alle zugeordneten Gegenstände herauszugeben. Mit der gegenseitigen Aufhebung der Verfahrenskosten wird eine abschließende Kostenregelung getroffen.
Der Fall vor Gericht
Ehegattentrennung und das Schicksal des Familienhundes: Einblicke in das Urteil des AG Marburg

Die Trennung von Ehepartnern ist oft ein schmerzhafter Prozess, der nicht selten auch das Schicksal von Haustieren betrifft. In einem solchen Fall, der vor dem Amtsgericht Marburg verhandelt wurde (Az.: 74 F 809/23 WH, Beschluss vom 03.11.2023), stritten sich die ehemaligen Partner um die vorläufige Zuweisung ihres Familienhundes während der Trennungszeit. Der Beschluss des Gerichts wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Aspekte der Hundetrennung bei Scheidung und bietet wertvolle Informationen für all jene, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Die Ausgangslage: Ein Hund zwischen zwei Stühlen
Die Eheleute, die sich in diesem Fall gegenüberstanden, hatten im September 2012 gemeinsam einen Berner-Sennenhund/Rottweiler-Mischlingsrüden namens „B“ angeschafft. Der Mann hatte den Kaufpreis bezahlt. Kurz darauf, am 26. Oktober 2012, heirateten die beiden. Nach der Trennung entbrannte ein Streit darüber, wer den Hund während der Trennungszeit betreuen sollte. Beide Parteien stellten Anträge auf Haustieraufenthaltsbestimmung.
Der Kern des Streits: Wer kümmert sich während der Trennung um den Hund?
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, wem der Hund während der Trennungszeit zugesprochen werden sollte. Beide Ehepartner hatten ein Interesse an dem Tier und argumentierten für ihre jeweilige Eignung als Bezugsperson. Das Gericht musste also eine Entscheidung treffen, die das Tierwohl nach Trennung berücksichtigt und gleichzeitig die Interessen beider Parteien abwägt.
Das Urteil: Zuweisung an den Mann, Herausgabe des Hundes angeordnet
Das Amtsgericht Marburg entschied, dass der Hund dem Mann zur alleinigen Nutzung während der Trennungszeit zugewiesen wird, also bis zur Rechtskraft der Scheidung oder zur Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Frau wurde verpflichtet, den Hund unverzüglich herauszugeben. Darüber hinaus musste sie auch alle dem Hund zuzuordnenden Gegenstände herausgeben, darunter Impfpass, Leine, Geschirr/Halsband, Hundesteuermarke, Futternäpfe, Hundebett und Kuscheltiere. Der gegenläufige Antrag der Frau, den Hund während der Trennungszeit zugesprochen zu bekommen, wurde zurückgewiesen. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wurde angeordnet. Die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben, was bedeutet, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt.
Die Begründung: Warum das Gericht so entschieden hat
Leider ist die Begründung des Gerichts in dem hier vorliegenden Auszug nicht enthalten. Diese ist jedoch entscheidend, um die Argumentation des Gerichts nachvollziehen zu können. In der Regel berücksichtigt das Gericht bei solchen Entscheidungen verschiedene Faktoren:
- Wer hat sich hauptsächlich um den Hund gekümmert? Das Gericht wird prüfen, wer in der Vergangenheit die Hauptbezugsperson für den Hund war, wer ihn gefüttert, Gassi geführt, trainiert und zum Tierarzt gebracht hat.
- Wem ist der Hund stärker zugewandt? Auch die Bindung des Hundes zu den einzelnen Personen spielt eine Rolle. Hat der Hund eine stärkere Bindung zu einer der beiden Personen aufgebaut?
- Wer bietet dem Hund die besseren Lebensbedingungen? Das Gericht wird prüfen, wer dem Hund ein geeigneteres Umfeld bieten kann, beispielsweise hinsichtlich Wohnraum, Zeit für Betreuung und finanzielle Möglichkeiten zur Versorgung des Tieres.
- Rechtliche Aspekte: Wer ist der eingetragene Hundehalter? Wer hat die Hundesteuer bezahlt?
Rechtliche Aspekte der Hundehaltung bei Trennung
Das Urteil verdeutlicht, dass Haustiere im Falle einer Trennung nicht automatisch wie „Besitz“ behandelt werden. Obwohl Tiere rechtlich als Sachen gelten, berücksichtigt das Gericht bei der Entscheidung über die Haustierrichtlinien nach Eheende das Wohl des Tieres und die emotionale Bindung der Beteiligten zu dem Tier. Es geht darum, eine Lösung zu finden, die dem Tier am besten dient und gleichzeitig die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Im deutschen Recht gibt es keine spezielle Regelung für das Sorgerecht für Haustiere im klassischen Sinne, wie es bei Kindern der Fall ist. Das Gericht muss daher eine Einzelfallentscheidung treffen, die auf den konkreten Umständen des Falls basiert.
Was bedeutet das Urteil für Betroffene?
Für Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden und sich um das Wohl ihrer Haustiere während einer Trennung sorgen, ist dieses Urteil ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass die Gerichte die Bedeutung von Haustieren für ihre Besitzer ernst nehmen und versuchen, eine faire Lösung zu finden. Um die eigenen Chancen zu erhöhen, sollte man folgende Punkte beachten:
- Dokumentation der Betreuung: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen darüber, wer sich hauptsächlich um das Tier kümmert und welche Aufgaben dabei übernommen werden.
- Beweise für die Bindung: Sammeln Sie Fotos, Videos oder Zeugenaussagen, die die enge Bindung zwischen Ihnen und dem Tier belegen.
- Darstellung der eigenen Eignung: Zeigen Sie dem Gericht, dass Sie dem Tier ein gutes und artgerechtes Leben bieten können.
Psychologische Auswirkungen von Trennung auf Haustiere
Es ist wichtig zu bedenken, dass auch Haustiere unter einer Trennung leiden können. Veränderungen in ihrem Umfeld, der Verlust einer Bezugsperson oder ein generell angespanntes Klima können zu Stress und Verhaltensproblemen führen. Daher ist es ratsam, auch die Bedürfnisse des Tieres zu berücksichtigen und ihm in dieser schwierigen Zeit besonders viel Zuwendung und Sicherheit zu geben. Gegebenenfalls kann auch eine tierpsychologische Beratung sinnvoll sein.
Co-Elternschaft für Hunde: Eine mögliche Alternative?
In manchen Fällen kann auch eine Co-Elternschaft für Hunde eine gute Lösung sein. Dabei einigen sich die ehemaligen Partner darauf, sich die Betreuung des Hundes zu teilen, beispielsweise im wöchentlichen Wechsel oder an bestimmten Tagen. Eine solche Regelung erfordert jedoch ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und Kommunikation zwischen den ehemaligen Partnern.
Fazit
Der Fall des Amtsgerichts Marburg zeigt, dass die Entscheidung über die Familienrechtliche Aspekte bei Hundevergabe im Falle einer Trennung eine komplexe Angelegenheit sein kann. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und alle relevanten Fakten und Beweise zusammenzutragen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten. Gleichzeitig sollte man das Wohl des Tieres stets im Blick behalten und versuchen, eine Lösung zu finden, die dem Tier am besten dient.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Gericht betont bei der Zuweisung eines Haustieres während der Trennungszeit die Bedeutung des Tierwohls und der gewohnten Umgebung. Besonders relevant sind dabei die bisherige Betreuungssituation, bestehende Bindungen und die Möglichkeit einer artgerechten Haltung. Die eigenmächtige Mitnahme eines gemeinsamen Haustieres ohne vorherige Absprache wird vom Gericht kritisch gesehen und kann sich negativ auf die Entscheidung auswirken.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie sich in einer Trennungssituation befinden, sollten Sie die Frage des Verbleibs gemeinsamer Haustiere möglichst einvernehmlich klären. Dokumentieren Sie Ihre Rolle bei der Tierbetreuung und sammeln Sie Belege für eine artgerechte Haltung wie verfügbare Betreuungszeiten, Wohnverhältnisse und Versorgungsmöglichkeiten. Vermeiden Sie unabgesprochene Mitnahmen des Tieres, da dies Ihre Position in einem möglichen Gerichtsverfahren schwächen könnte. Das Gericht wird vor allem prüfen, wo das Tier die bestmöglichen Lebensbedingungen vorfindet und wer die intensivere Bindung zum Tier hat.
Benötigen Sie Hilfe?
Kompetente Unterstützung in familienrechtlichen Haustierangelegenheiten
In Trennungssituationen, in denen auch die Zukunft des Familienhundes zur Diskussionsgrundlage wird, können zahlreiche rechtliche Fragen und Unsicherheiten auftreten. Die Abwägung der Interessen beider Parteien und das Wohlergehen des Tieres erfordern eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Umstände, die weit über den rein materiellen Aspekt hinausgeht.
Unsere Expertise ermöglicht es, Ihre Situation präzise zu analysieren und Ihnen eine verständliche Einschätzung der rechtlichen Optionen zu bieten. Vertrauen Sie auf eine sachliche und transparente Beratung, die Ihre individuellen Belange fokussiert berücksichtigt und Ihnen so den Weg zu einer fundierten Entscheidung ebnet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei der Zuteilung eines Hundes nach einer Trennung?
Nach § 90a BGB werden Tiere zwar rechtlich nicht als Sachen eingestuft, jedoch gelten für sie die entsprechenden Vorschriften für Sachen. Bei einer Trennung ist zunächst die Eigentumsfrage entscheidend.
Alleineigentum am Hund
Wenn Sie das Alleineigentum am Hund nachweisen können, dürfen Sie den Hund grundsätzlich behalten. Der Nachweis des Alleineigentums erfordert, dass Sie belegen können, den Hund für sich selbst gekauft und sich hauptsächlich alleine um ihn gekümmert zu haben.
Gemeinsames Eigentum bei Ehepaaren
Bei Ehepaaren gilt: Wurde der Hund während der Ehe angeschafft und von beiden Partnern betreut, wird er rechtlich als Teil des gemeinsamen Hausrats behandelt. Die Zuteilung erfolgt dann nach § 1568b BGB, wobei eine gerechte und gleichmäßige Aufteilung anzustreben ist.
Entscheidungskriterien der Gerichte
Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Zuteilung des Hundes werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Die Hauptbezugsperson des Hundes
- Die Möglichkeit zur artgerechten Haltung
- Das gewohnte Umfeld des Tieres
- Die Fähigkeit zur Pflege und Betreuung
Das Amtsgericht Marburg hat in einer wegweisenden Entscheidung von 2023 das Tierwohl als zentrales Kriterium hervorgehoben. Die Zuweisung stellt dabei ausdrücklich keine Sanktionierung eines möglichen Fehlverhaltens der Partner dar.
Rechtliche Besonderheiten
Ein Umgangsrecht für den anderen Partner ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Nach der Zuteilung muss derjenige Partner, der den Hund erhält, auch die Kosten alleine tragen – es besteht kein Anspruch auf Tierunterhalt.
Bei unverheirateten Paaren gelten diese Regelungen zum Hausrat nicht. Hier muss im Streitfall das Gericht eine Entscheidung über die Zuweisung gegen eine eventuelle Entschädigungszahlung treffen.
Wie kann ich meine enge Bindung zum Hund vor Gericht nachweisen?
Eine enge Bindung zum Hund lässt sich vor Gericht durch verschiedene konkrete Nachweise belegen. Wenn Sie den Hund während der Trennungszeit für sich beanspruchen möchten, können Sie folgende Belege vorlegen:
Dokumentation der Hauptbezugsperson
Fotos und Videos aus dem gemeinsamen Alltag mit dem Hund sind wichtige Beweismittel. Dokumentieren Sie regelmäßige gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge, Training oder Pflegesituationen.
Finanzielle Nachweise
Die Übernahme von Kosten kann Ihre Bindung zum Tier belegen. Sammeln Sie:
- Rechnungen von Tierärzten
- Belege für Hundeschulbesuche
- Quittungen für Futter und Zubehör
- Nachweise über die Zahlung der Hundesteuer
Zeitliche Verfügbarkeit
Ihre zeitliche Verfügbarkeit für den Hund spielt eine wichtige Rolle. Das Gericht berücksichtigt beispielsweise, wenn Sie durch Homeoffice oder Teilzeitarbeit mehr Zeit für den Hund aufbringen können. Legen Sie entsprechende Arbeitszeitnachweise oder eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers vor.
Räumliche Gegebenheiten
Die Haltungsbedingungen sind ein wichtiger Faktor. Dokumentieren Sie Ihre Wohnsituation, insbesondere wenn Sie:
- einen Garten haben
- in einer hundefreundlichen Umgebung wohnen
- eine altersgerechte Unterkunft bieten können
Zeugenaussagen
Aussagen von Drittpersonen können Ihre Bindung zum Hund bestätigen. Geeignete Zeugen sind:
- Nachbarn, die Sie regelmäßig mit dem Hund sehen
- Hundetrainer oder Tierärzte
- Mitglieder einer Hundeschule
- Gassigeher oder Tiersitter
Die Gerichte bewerten diese Nachweise im Gesamtkontext und berücksichtigen dabei das Tierwohl. Ein wichtiger Aspekt ist auch, ob Sie bereits die Hauptbezugsperson des Hundes sind oder waren.
Was bedeutet die Regelung der vorläufigen Hundezuteilung während der Trennungszeit?
Die vorläufige Hundezuteilung während der Trennungszeit unterscheidet sich grundlegend zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren.
Rechtslage bei verheirateten Paaren
Bei Ehepaaren gilt das Familienrecht, wonach der Hund einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung zugeteilt werden muss. Ein Wechselmodell kann in diesem Fall nur durch private Vereinbarung zwischen den Ehepartnern erfolgen, nicht aber durch gerichtliche Anordnung.
Gerichtliche Entscheidungskriterien
Bei der vorläufigen Zuteilung berücksichtigt das Gericht folgende Aspekte:
- Die Bindung des Hundes zu beiden Partnern
- Die Betreuungsmöglichkeiten der jeweiligen Partner
- Die Bereitschaft zur Kooperation mit dem Ex-Partner
Besonderheit bei unverheirateten Paaren
Für nicht verheiratete Paare besteht die Möglichkeit, den Hund als Miteigentum zur vorübergehenden Nutzung zugewiesen zu bekommen. Dies ermöglicht ein Wechselmodell ähnlich dem Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern.
Praktische Umsetzung
Die vorläufige Regelung sollte das Wohlergehen des Hundes in den Mittelpunkt stellen. Dabei ist zu beachten:
- Nicht alle Hunde eignen sich für ein Wechselmodell
- Stressbelastung bei Übergaben muss minimiert werden
- Regelmäßige Routinen sind wichtig für das Tier
Ein Frankfurter Gericht hat einen innovativen Weg gefunden: Es weist den Hund demjenigen Partner zu, der bereit ist, dem anderen regelmäßigen Umgang zu ermöglichen. Diese Lösung ermöglicht faktisch die Fortführung einer gemeinsamen Betreuung, auch wenn formal eine Einzelzuteilung erfolgt.
Welche Rolle spielt das Tierwohl bei der gerichtlichen Entscheidung?
Das Tierwohl ist bei der gerichtlichen Entscheidung über den Verbleib eines Haustieres nach der Trennung ein zentrales Entscheidungskriterium. Obwohl Haustiere rechtlich als Haushaltsgegenstände eingeordnet werden, berücksichtigen die Gerichte ihre besondere Natur als Lebewesen.
Hauptkriterien für das Tierwohl
Bei der Beurteilung des Tierwohls prüfen die Gerichte mehrere zentrale Aspekte:
Die Hauptbezugsperson spielt eine entscheidende Rolle. Das Gericht ermittelt, wer sich in der Vergangenheit überwiegend um das Tier gekümmert, es versorgt und beschäftigt hat. Diese emotionale Bindung wird als wichtiger Faktor für das Wohlergehen des Tieres gewertet.
Die Wohnverhältnisse werden ebenfalls berücksichtigt. Wenn Sie beispielsweise einen Garten oder eine altersgerechte Wohnung ohne Treppen für einen älteren Hund bieten können, wirkt sich dies positiv auf die Entscheidung aus.
Praktische Erwägungen
Die zeitliche Verfügbarkeit ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Wenn Sie im Homeoffice arbeiten oder Ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten können, um eine kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten, wird dies vom Gericht positiv bewertet.
Das gewohnte Umfeld des Tieres spielt besonders bei älteren Tieren eine wichtige Rolle. Die Gerichte berücksichtigen, dass ein Verbleib in der gewohnten Umgebung oft dem Tierwohl am besten dient.
Rechtliche Besonderheiten
Das Tierwohl wird zwar bei der Entscheidung stark gewichtet, jedoch gibt es keine dem Kindesrecht vergleichbaren Regelungen. Es existiert kein gesetzlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht oder Besuchsrecht für den Partner, dem das Tier nicht zugesprochen wurde.
Bei mehreren Tieren kann das Gericht auch eine Aufteilung vornehmen, etwa wenn unterschiedliche Wohnverhältnisse für verschiedene Tiere besser geeignet sind.
Welche Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung gibt es bei Streit um den Hund?
Bei einer Trennung können Sie verschiedene außergerichtliche Lösungen für den Verbleib des gemeinsamen Hundes anstreben. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern bietet die beste Grundlage für eine friedliche Lösung.
Wechselmodell als praktische Lösung
Das Wechselmodell ermöglicht beiden Partnern regelmäßigen Kontakt zum Hund. Dabei wechselt der Hund in festgelegten Zeitabständen zwischen den ehemaligen Partnern. Ein typisches Beispiel ist der zweiwöchige Rhythmus, bei dem sich beide Partner in der Betreuung des Hundes abwechseln.
Schriftliche Vereinbarung
Eine umfassende schriftliche Vereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:
- Vollständige Daten beider Personen
- Genaue Identifikation des Hundes
- Regelungen zur Kostenaufteilung
- Festlegung der Betreuungszeiten
- Übergabe wichtiger Dokumente wie EU-Heimtierausweis und Tierarztberichte
Mediation als Vermittlungsoption
Wenn Sie sich nicht direkt einigen können, bietet eine Mediation einen strukturierten Weg zur Konfliktlösung. Ein neutraler Mediator unterstützt dabei, eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Der Vorteil der Mediation liegt in der schnellen und kostengünstigen Lösung im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren.
Praktische Umsetzung
Für eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Zunächst sollten Sie die grundsätzliche Bereitschaft zur Einigung ausloten. Anschließend können Sie konkrete Regelungen für Betreuungszeiten, Kostenaufteilung und Tierarztbesuche festlegen. Die getroffenen Vereinbarungen sollten Sie unbedingt schriftlich fixieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Trennungszeit
Die Trennungszeit ist die gesetzlich vorgeschriebene Phase zwischen der faktischen Trennung der Ehepartner und der rechtskräftigen Scheidung. Sie beträgt nach § 1566 BGB mindestens ein Jahr und dient als „Bedenkzeit“ für die Ehepartner. In dieser Zeit leben die Eheleute getrennt, bleiben aber rechtlich verheiratet. Während der Trennungszeit müssen oft vorläufige Regelungen für gemeinsames Eigentum getroffen werden.
Beispiel: Ein Ehepaar lebt seit März 2023 in getrennten Wohnungen. Die Scheidung kann frühestens im März 2024 eingereicht werden, wenn beide Partner zustimmen.
Vorläufige Zuweisung
Die vorläufige Zuweisung ist eine einstweilige gerichtliche Entscheidung über die Nutzung von Gegenständen oder Tieren während eines laufenden Verfahrens. Sie gilt nach § 246 FamFG nur bis zur endgültigen Entscheidung oder bis zu einer anderen Vereinbarung der Parteien. Die Entscheidung basiert auf einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Beispiel: Das Gericht weist den Familienhund vorläufig einem Ehepartner zu, bis im Scheidungsverfahren eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Familienrechtliches Verfahren
Ein spezielles gerichtliches Verfahren für Streitigkeiten aus familiären Beziehungen, geregelt im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG). Es umfasst besondere Verfahrensregeln und Zuständigkeiten für Ehe-, Kindschafts- und Unterhaltssachen. Das Verfahren zielt auf eine einvernehmliche Lösung und berücksichtigt die besonderen emotionalen Bindungen.
Beispiel: Ein Verfahren zur Regelung der Hundenutzung während der Trennung wird als familienrechtliches Verfahren geführt, nicht als normaler Zivilprozess.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 90a BGB – Tiere: Tiere sind keine Sachen, werden aber rechtlich wie Sachen behandelt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei der rechtlichen Behandlung sind die besonderen Bedürfnisse von Tieren zu berücksichtigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Hund ist als Mitgeschöpf zu behandeln und seine Bedürfnisse, insbesondere sein Alter und seine Gewohnheiten, müssen bei der Entscheidung über seinen Verbleib berücksichtigt werden.
- § 2 TierSchG – Tierhaltung: Der Tierhalter muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die räumlichen Gegebenheiten (Haus mit eingezäuntem Garten) beim Antragsteller und die Betreuungsmöglichkeiten sind wesentliche Faktoren für das Tierwohl.
- § 1361a BGB – Hausratsverteilung bei Getrenntleben: Diese Vorschrift regelt die vorläufige Verteilung des Hausrats während der Trennungszeit. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Familienhund wird analog zu dieser Vorschrift demjenigen Ehegatten zugewiesen, bei dem er unter Berücksichtigung des Tierwohls am besten aufgehoben ist.
- § 242 BGB – Treu und Glauben: Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das eigenmächtige Mitnehmen des Hundes durch die Antragsgegnerin ohne Information des Antragstellers verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Das vorliegende Urteil
AG Marburg – Az.: 74 F 809/23 WH – Beschluss vom 03.11.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.