OLG Frankfurt – Az.: 6 UF 87/22 – Beschluss vom 18.07.2022 Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der angefochtene Beschluss wie folgt abgeändert: Der Antrag der Antragstellerin, ihr die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen, wird zurückgewiesen und die Absätze 2 und 3 der Ziff. 1 des Tenors entfallen. Dem Antragsgegner wird die Wohnung in der Straße1, Stadt1, 1. Stock rechts, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Die Antragstellerin wird verpflichtet, diese Wohnung bis […]